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1.3 Piso-Zertifizierung Klasse 1

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Piso-Zertifizierung eines integrierten Managementsystems für kleine und mittlere Unternehmen, Institutionen und Landnutzung als Kennzeichen für die kontinuierlichen Verbesserungsprozesse. Die Zertifizierung des integrierten Managementsystems beruht sich auf die Kombination von Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-/technikmaß-nahmen.

Das Zertifizierungssystem unterstützt den Anbieter von Dienstleistungen seiner internen Managementprozesse zu verbessern (Ein sparsam von Ressourcen) und die rechtlichen Vorgaben zu erhalten (vorbeugen von Strafen). Es ermöglicht die Erstellung von Sicherheitsmaßnahmen (Geld einsparen von Betrieb- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung) und die Akquisition von Kunden (gute Bild und viel Respekt für die Kunden zu zeigen).


Abbild 1.1: Integriertes Managementsystem – Klasse 1

Ebenso, sind die Unternehmen mit nachhaltigen betrieblichen und kontinuierlichen Verbesserungs-prozessen sehr attraktiv für Investoren (Finanzierungskapazität). Die gesamten Kosten der Piso-Zertifizierung können bei Steuererklärung eingesetzt werden. Piso Institute erteilt die Zertifizierung als Kennzeichen für die nachhaltigen betrieblichen Prozesse auch. Die Erteilung der Piso-Zertifizierung ist lokal, regional, national und international unbegrenzt. Die Zertifizierung wird für 1 Jahr erteilt, wenn der Anbieter nachweist, dass die Kriterien für die Gestattung der Piso-Zertifizierung erfüllt sind. Für die Verlängerung der Piso-Zertifizierung ist der Nachweis neu zu prüfen (jährliche Prüfung). Die Kriterien sind die Auswertungen von Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-/technikmaßnahmen als kombinierte Prozesse. Die Begriffe mehrheitlich in den Kriterien verstehen sich als > 50% in allgemeine Bewertung (Qualitätserwartung). Die Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung sind nach Spezifik einzelner Anbieter festgelegt. Das Recht zur Erteilung der Piso-Zertifizierung beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, unveräußerlich und nicht übertragbar.

§ 1 Trägerschaft

(1)

Die Gestattung der Piso-Zertifizierung ist Kennzeichen für die nachhaltigen betrieblichen Prozesse und Kontinuierliche Verbesserungsprozesse (KVPs). Piso Institute ist zuständig für die Zertifizierung.

(2)

Die Verantwortung für die Erteilung der Piso-Zertifizierung trägt die Piso Institute, je einem Vertreter der Landkreise und eine Unternehmensbetreuung, die im Wirtschaftsraum liegen und ein Auditor zur fachlichen Prüfung. Ein Auditor überprüft die Einhaltung der Kriterien. Die Vertretung der Gesellschaft bestimmt für jeden Ort einen Vertreter.

§ 2 Die Erteilung der Piso-Zertifizierung

(1)

Die Erteilung der Piso-Zertifizierung ist lokal, regional, national und international unbegrenzt. Die Kriterien für die Erteilung der Zertifizierung sind nach Spezifik einzelner Anbieter und Dienstleistungen unterschiedlich und zeitlich begrenzt. Das Recht zur Erteilung der Zertifizierung beruht auf einer vertraglich vereinbarten Gestattung, unveräußerlich und nicht übertragbar.

(2)

Die Piso-Zertifizierung wird für 1 Jahr erteilt, wenn der Anbieter nachweist, dass die Kriterien für die Gestattung der Piso-Zertifizierung erfüllt sind. Für die Verlängerung ist der Nachweis neu zu prüfen (jährliche Prüfung).

(3)

Bei Verstößen gegen die Erteilung der Piso-Zertifizierung wird der Anbieter schriftlich aufgefordert zu erklären. Wenn der Mangel nicht beseitigt wird, entzieht Piso den Anbieter das Recht der Zertifizierung. Die missbräuchliche Verwendung der Zertifizierung kann zur rechtlichen Verfahrung führen.

§ 3 Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung

(1)

Die Kriterien für die Erteilung der Piso-Zertifizierung sind unterschiedlich. Aber wichtig ist die Zustimmung der Auswertungen mit Umwelt-, Qualitäts-, Energie-, Hygiene-, Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement/technikmaßnahmen als ein kombinierter Prozess. Die Begriffe mehrheitlich in den Kriterien verstehen sich als > 50% in allgemeine Bewertung (Qualitätserwartung).

(2)

Piso Institute ist verantwortlich für die Prüfbestimmung und Überwachung der Piso-Zertifizierung. Die erste Erteilung der Piso-Zertifizierung erfolgt in den folgenden Schritten:

 Anmeldungsformular/-gebühr erreichen

  Der Registrierungsgebühr für Kleinste/Mikro-Unternehmen beträgt 100 Euro, Kleinunternehmen beträgt 200 Euro, Mittelgroßunternehmen beträgt 300 Euro und Großunternehmen beträgt 500 Euro zahlen

 Vereinbarung von Termin

 Das Unternehmen bekommt ein Auditplan für das integrierte Managementsystem

 Durchführung einer Piso-Zertifizierungsprüfung

 Beschlussfassung zum Prüfprotokoll

 Abschluss des Vertrages zwischen Piso und den Anbieter für die Erteilung der Piso-Zertifizierung. Mit diesem Vertrag bestätigt der Anbieter, dass die zutreffenden Prüfkriterien jederzeit eingehalten werden

 Mit der Bestätigung der Vertretung der Gesellschaft oder Stellvertreter tritt die Piso-Zertifizierung in Kraft

(3)

Der Vertrag für Erteilung der Piso-Zertifizierung um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Anbieter vor Ablauf der Frist erneut die Einhaltung der Prüfkriterien nachgewiesen hat. Kommt der Anbieter diesem Nachweis nicht fristgemäß nach, erhält er von Piso Institute eine schriftliche Aufforderung, innerhalb von 4 Wochen den Nachweis für die Wiederholungszertifizierung zu erbringen. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach, erlischt sein Recht für die Erhaltung der Piso-Zertifizierung.

Die jährliche Verlängerung für Kleinste/Mikro-Unternehmen beträgt 50 Euro, Kleinunternehmen beträgt 100 Euro, Mittelgroßunternehmen beträgt 150 Euro und Großunternehmen beträgt 200 Euro. Ansonsten, ist eine neue Registrierung erforderlich. Der Anbieter kann den Vertrag jede Zeit Kündigen (schriftlich). Der Anbieter kann den Vertrag jede Zeit Kündigen (schriftlich). Der Auditpreis wird nach Standard-Audit in der Region berechnet und mit der Firma abgestimmt.

§ 4 Berechtigung für die neutrale Kontrolle

Die Durchführung der neutralen Kontrolle für die Piso-Zertifizierung erfolgt durch einen neutralen Prüfer. Der Prüfer hat die Pflicht, die Ergebnisse der Zertifizierung im Prüfprotokoll zu dokumentieren und diese der Piso Institute zu übergeben. Piso Institute hat das Recht, den Prüfer bei ihrer Zertifizierungsprüfung zu kontrollieren. Piso Institute ist für das Datenschutzgesetz verpflichtet zu erhalten.

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