Читать книгу "Die Handwerker-Fibel" - Dr. Lothar Semper, Bernhard Gress - Страница 28

1.3.1 Einordnung des Berufsbildungssystems in das deutsche Bildungssystem 1.3.1.1 Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland

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Zuständigkeiten der Länder

Im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland können die Länder das Bildungswesen im schulischen Bereich in eigener Zuständigkeit regeln.

Koordinierungsgremien

Deshalb bestehen Unterschiede in den Schulsystemen einzelner Länder. Damit die Abweichungen nicht unvertretbar groß werden, bestehen Koordinierungsinstrumente und Koordinierungsgremien. Als wichtigste Gremien bzw. Kooperationsformen sind zu nennen:

>die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK)

>Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich

>die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern.

Generell lässt sich die Gliederung des Bildungswesens in Deutschland wie folgt beschreiben, auch wenn es in den einzelnen Bundesländern zu Abweichungen kommt:

>Elementarbereich: Einrichtungen bis zum Schuleintritt, z. B. Kindergarten

>Primarbereich: Grundschule

>Sekundarstufe I: Übertritt aus Grundschule bis Klasse neun bzw. zehn, z. B. Hauptschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Schularten mit mehreren Bildungsgängen

>Sekundarstufe II: Bildungsangebote nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, z. B. duale Berufsausbildung oder gymnasiale Oberstufe

>Tertiärer Bereich: Hochschulen und Einrichtungen mit berufsqualifizierenden Studiengängen

>Weiterbildung: berufliche, wissenschaftliche und allgemeine Weiterbildung in vielfältigen Formen.



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