Читать книгу "Die Handwerker-Fibel" - Dr. Lothar Semper, Bernhard Gress - Страница 47

1.4.3 Ausbildungsmöglichkeiten im Betrieb 1.4.3.1 Ausbildung in Gewerben der Anlagen A und B zur Handwerksordnung

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Die Ausbildung in den Gewerben der Anlagen A und B darf nur in anerkannten Ausbildungsberufen erfolgen.

Durch Rechtsverordnung können für ein Gewerbe der Anlagen A und B auch mehrere Ausbildungsberufe staatlich anerkannt und durch Ausbildungsordnung geregelt werden, soweit dies wegen der Breite des Gewerbes erforderlich ist. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten, in Ausbildungsberufen Fachrichtungen zu schaffen und bei der Ausbildung Schwerpunkte zu bilden.



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