Читать книгу "Die Handwerker-Fibel" - Dr. Lothar Semper, Bernhard Gress - Страница 74

1.7.2.2 Pädagogische Aufgaben des Ausbilders

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Auf diesem Gebiet gliedern sich die Aufgaben des Ausbilders wie folgt:

>Vermittlung der Ausbildungsinhalte nach der Ausbildungsordnung

>Fertigkeits-, Kenntnis- und Fähigkeitsvermittlung gemäß betrieblichem Ausbildungsplan

>Lehren und Erziehen

>Bewerten und Beurteilen

>Überwachen

>Beraten

>Innovieren.

Lehren, Lernen organisieren

Lehren heißt Lernen bewirken. Das bedeutet für den Ausbilder vor allem, durch Lehren die Fertigkeiten und Kenntnisse nach der Ausbildungsordnung und die erforderlichen Handlungskompetenzen und Verhaltensformen zu vermitteln.

Erziehen

Das Erziehen ist auf die körperliche, geistige, seelische und charakterliche Formung der Menschen ausgerichtet.


Bewerten und Beurteilen

Im Rahmen der Ausbildungserfolgskontrollen, die während des gesamten Ausbildungsprozesses notwendig sind, kommen den Bereichen Beurteilen und Bewerten wichtige Aufgaben zu. Sie beziehen sich ausbildungsbegleitend auf erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen.

Die Ergebnisse von planmäßigem Beurteilen und Bewerten ermöglichen rechtzeitig erforderliche Verbesserungen im gesamten Lernprozess.

Überwachen

Prüfung und Steuerung

Der Ausbilder hat den gesamten Ausbildungsprozess zu überwachen. Dabei sind die einzelnen Unterweisungsvorgänge sachlich wie zeitlich nach den im betrieblichen Ausbildungsplan festgelegten Zielen zu prüfen, und bei auftretenden Abweichungen ist einzugreifen, um die Planung und Steuerung der Ausbildung neu auszurichten.

Überwachungsaufgaben

Die Überwachungsaufgabe des Ausbilders erstreckt sich u. a. auf:

>Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz und andere)

>Beachtung der Anordnungen der Handwerkskammer und der Innung

>Anmeldung zur Zwischenprüfung und zur Gesellenprüfung

>Teilnahme der Lehrlinge an überbetrieblichen Unterweisungskursen und am Berufsschulunterricht

>Führung der Ausbildungsnachweise der Lehrlinge

>Ausbildungsmaßnahmen, die an betriebliches Ausbildungspersonal übertragen sind.

Beraten

Beratungsbereiche

Beraten durch den Ausbilder bedeutet Handlungsempfehlungen für die nachfolgend dargestellten Bereiche geben, also:

>Aneignung von Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen des Lehrlings

>Einsatz von Ausbildungsmitteln

>fehlende Lernmotivation

>mangelhafte Leistungen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule

>zu geringe Leistungen in Ausbildungserfolgskontrollen

>persönliches Fehlverhalten des Lehrlings

>Probleme im Umgang mit Arbeitskollegen oder Lieferanten und Kunden

>Auseinandersetzung mit neuen Techniken

>finanzielle Förderung des Lehrlings

>entwicklungsbedingte Schwierigkeiten des Jugendalters

>Lösung von Konflikten

>gesundheitliche Probleme

>Probleme im privaten Bereich, sofern der Betreffende dies wünscht.

Innovieren

Innovieren bedeutet, die Einführung von Neuem zum Ziel zu haben.

Durch die rasche technologische Entwicklung in fast allen Berufsbereichen des Handwerks (z. B. Digitalisierung, Kommunikationstechnologien, neue Werkstoffe, neue Arbeitsverfahren) ändern sich die Berufsinhalte und somit auch die Ausbildungsinhalte und Ausbildungsmethoden.

Anpassung der Ausbildungsinhalte

Die Ausbilder haben dabei die wichtige Aufgabe, diese Änderungen laufend in den Ausbildungsprozess einfließen zu lassen und die Neuerungen bei der Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Handlungsfähigkeiten umzusetzen. Sie haben sich selbst ununterbrochen fortzubilden (zum Beispiel durch Kurse und Fachzeitschriften). Wichtige Aufgaben des Ausbilders sind dabei im Einzelnen:




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