Читать книгу Der kleine Taschenguide: Die Welt der Biosiegel & Co. - Dr. Marcus Mau - Страница 5
ОглавлениеDie EG-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau in Kürze
Die Zutaten für Biolebensmittel müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen.
Nur Erzeuger sowie verarbeitende Unternehmen oder Importeure, die den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau genügen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen das Label „Bio“ oder „Öko“ verwenden.
Zur Kennzeichnung der Produkte wird der Name und/oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle nach dem Schema „DE-ÖKO-000“ angegeben.
Bio-Betriebe müssen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse Buch führen. Dadurch lassen sich die Bio-Produkte bis zu ihrem jeweiligen Erzeuger zurückverfolgen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird mindestens einmal jährlich durch eine private Kontrollstelle überprüft. Die Kontrollstelle wiederum unterliegt staatlichen Anweisungen und Bestimmungen.
Bioprodukte unterliegen in Deutschland jedoch zusätzlich den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen.