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Chemische-Waffen-Übereinkommen (CWÜ)

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Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen

Das am 13.–15. Januar 1993 in Paris von 130 Staaten gezeichnete und am 29. April 1997 in Kraft getretene »Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen« verbietet den Vertragsstaaten die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Besitz, Weitergabe sowie den Einsatz chemischer Waffen und verlangt, dass innerhalb von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten, also bis zum 29. April 2007, alle im Besitz der Vertragsstaaten befindlichen chemischen Waffen zu vernichten und deren Produktionsanlagen zu zerstören sind. Mittlerweile hat das ~ 193 Vertragsstaaten, darunter alle europäischen und NATO-Staaten. Vier Staaten – Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan – sind noch nicht beigetreten. Nur die Vereinigten Staaten von Amerika besitzen noch nicht zerstörte, deklarierte Chemiewaffenbestände.

Mit dem ~ wurde die in Den Haag ansässige Organisation für das Verbot der chemischen Waffen (OVCW) geschaffen. Ihre wesentlichen Organe sind die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten, der Exekutivrat (41 Mitglieder, darunter Deutschland) und das Technische Sekretariat. Mit ihrem Technischen Sekretariat überwacht die OVCW die Verifikation des ~, also seine Umsetzung und Einhaltung. Sie sammelt die Meldungen der Vertragsstaaten, inspiziert die gemeldeten Lagerbestände, frühere Produktionsstätten und Vernichtungseinrichtungen und überprüft durch Routineinspektionen die vertragsgemäße Nutzung von Chemikalien in Industrie und Handel. Der Verifikation des ~ unterliegen damit sowohl militärische als auch zivil-industrielle Anlagen. Deutschland stellt mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz – und dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr zwei designierte OVCW-Referenzlabore, auf die sich die OVCW bei der Untersuchung von Proben nach einem mutmaßlichen CW-Einsatz stützen kann. Durch die umfassenden Verifikationsbestimmungen wird das ~ zu einem der effizientesten Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträge.

Gegen das ~ ist in den vergangenen Jahren allerdings mehrfach durch Russland und Syrien verstoßen worden. Auch nach dem Beitritt von Syrien zum ~ am 14. September 2013 wurde nachweislich Chlorgas als Waffe sowie der Nervenkampfstoff Sarin und der Hautkampfstoff Senfgas durch syrische Streitkräfte eingesetzt. Dies konnte durch die von der OVCW eingesetzte »Fact Finding Mission« (FFM) und einen »Joint Investigative Mechanism« (JIM) nachgewiesen werden. Mit Beschluss einer Sonderkonferenz der Vertragsstaaten am 27. Juni 2018 hat sich die OVCW zudem mit Mehrheit und gegen massiven russischen Widerstand den »Investigation and Identification Team« (ITT) einen Attributionsmechanismus für Syrien geschaffen, der erstmalig die Frage der Verantwortlichen für die Chemiewaffeneinsätze klären soll. Er ist seit Juni 2019 einsatzbereit.

Russland hat nicht nur die Verantwortlichkeit der syrischen Regierung für die zahlreichen Chemiewaffeneinsätze geleugnet und kontinuierlich die unparteiliche Arbeit des Technischen Sekretariats der OVCW diskreditiert, es hat auch selbst in den letzten Jahren mehrfach chemische Kampfstoffe eingesetzt. Bei einem Angriff auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Skripal am 4. März 2018 in Salisbury (Großbritannien) wurde ein Nervengift aus der Gruppe der sogenannten Nowitschok-Kampfstoffe eingesetzt. Am 20. August 2020 wurde der russische Oppositionelle Nawalny in Russland ebenfalls durch einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet. Beide Anschläge stellten einen schwerwiegenden Verstoß gegen das ~ dar.

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt keine chemischen Waffen. Sie hat das ~ am 12. August 1994 ratifiziert und vernichtet Chemiewaffenaltlasten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Deren kontinuierliche Vernichtung erfolgt in den Vernichtungsanlagen der »Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH« (GEKA) in Munster. Chemische Kampfstoffe

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