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Chemischer Kampfstoff

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Bezeichnung für toxische und nichttoxische Wirkstoffe, die zu kriegerischen Zwecken Verwendung finden können.

Toxische Chemikalien

Ungeachtet ihrer Herkunft oder der Art ihrer Herstellung können ~ Menschen und Tiere durch ihre chemische Wirkung auf deren Lebensvorgänge töten, vorübergehend handlungsunfähig machen oder dauernden Schaden zufügen. Zu den ~ werden auch die entsprechenden Ausgangsstoffe gezählt. Im Wesentlichen werden folgende ~ unterschieden:

•Nervenkampfstoffe: Sarin, Soman, VX;

•Hautkampfstoffe: Lewisit, Lost-Lewisit-Gemisch, N-Lost, S-Lost;

•Cyanid-Kampfstoffe: Blausäure, Chlorcyan;

•Lungenkampfstoffe: Diphosgen, Phosgen;

•Psychokampfstoffe: BZ (Benzinsäureester), LSD (Lysergsäurediäthylamid), Haschisch, Meskalin.

Nichttoxische Chemikalien

Als nichttoxische Chemikalien gelten solche,

•die für industrielle, landwirtschaftliche, medizinische, pharmazeutische, für Forschungs- oder sonstige friedliche Zwecke bestimmt sind sowie für Polizeimaßnahmen und für militärische Zwecke, bei denen die Mittel der Kriegführung nicht von den toxischen Eigenschaften der Chemikalien abhängen,

•die für den Schutz, insbesondere gegen chemische Waffen bestimmt sind, soweit sie nach Art und Menge mit dem angestrebten Zweck vereinbar sind.

Die Bundesrepublik Deutschland (DEU) hat am 23. Oktober 1954 auf die Herstellung, den Besitz und die Lagerung von ~ im eigenen Land verzichtet. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag hat D grundsätzlich seinen Verzicht in umfassender Form einschließlich des Verzichts auf biologische und nukleare Waffen bestätigt. Chemische-Waffen-Übereinkommen

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