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Afrikanische Union (AU)

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Am 9. Juli 2002 im südafrikanischen Durban auf Initiative des libyschen Staatschefs Muammar el-Gaddafi gegründete Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Hauptsitz der ~ ist die äthiopische Hauptstadt Addis Abeba.

Die in der »Konstituierenden Akte der ~« im Juli 2000 definierten Ziele der ~ sind vor allem Stärkung der Solidarität der afrikanischen Völker, Verteidigung der Souveränität der Mitgliedstaaten, verbesserte Kooperation in der politischen Konsensbildung, Förderung von Friede und Stabilität, Armuts- und Krankheitsbekämpfung, Förderung demokratischer Strukturen und Einhaltung der Menschenrechte, während sich die OAU primär in den Bereichen Postkolonialismus und Abschaffung der Apartheid engagiert hatte.

Die ~ zählt 53 Mitgliedstaaten und umfasst alle afrikanischen Länder mit Ausnahme Marokkos; die Mitgliedschaft von Mauretanien ist seit August 2005 aufgrund des dortigen Militärputsches vorübergehend suspendiert.

Bei der Schaffung ihrer Institutionen hat sich die ~ stark an der Organstruktur der Europäischen Union orientiert.

Die wichtigsten Institutionen der ~ sind:

•Versammlung der Staats- und Regierungschefs (vorher: Gipfeltreffen der OAU)

•Exekutivrat (vorher: Ministerrat)

•Kommission (vorher: Generalsekretariat)

•Panafrikanisches Parlament (neu, Sitz in Midrand-Südafrika, 1. Sitzung im März 2004)

•Gerichtshof (neu)

•Komitee der ständigen Vertreter (neu)

•Friedens- und Sicherheitsrat (neu, gehört zur Kommission)

Neben der weitgehenden Umgestaltung der Strukturen unterscheidet sich die ~ von der ehemaligen OAU vor allem in dem ausdrücklichen Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten und in der Abkehr vom Prinzip der Nichteinmischung in andere Staaten. Die Satzung der ~ sieht ein Interventionsrecht unter »schwerwiegenden Umständen« (Kriegsverbrechen; Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor.

Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Schaffung des Friedens- und Sicherheitsrates von besonderer Bedeutung. Der Rat wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet und besteht aus 15 von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs gewählten Mitgliedern. Strittige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, ein Vetorecht wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen existiert also nicht. Ziele des Rates sind die Förderung von Frieden, Demokratie und Guter Regierungsführung. Dazu ist er mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. So kann er im Falle schwerwiegender Umstände (s. o.) in einem Mitgliedstaat der Versammlung der Staats- und Regierungschefs die Durchführung einer militärischen Intervention empfehlen. Im Falle eines verfassungswidrigen Regierungswechsels in einem Mitgliedstaat kann er sogar selbst Sanktionen gegen das Land verhängen. Der Rat soll darüber hinaus eine gemeinsame afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik umsetzen, die im Februar 2004 von der ~ offiziell beschlossen wurde. Mit der ab Juli 2004 in der Konfliktregion Darfur eingesetzten African Mission in Sudan (AMIS) hat die ~ erstmals die Verantwortung für eine VN-mandatierte Friedensmission übernommen und damit erste Schritte hin zu einer eigenen sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit unternommen. AMIS zeigte jedoch zugleich die noch bestehenden Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Organisation auf.

Zur Verwirklichung ihres Ziels wirtschaftlicher Entwicklung haben Mitgliedstaaten der ehemaligen OAU bereits im Juli 2001 in Lusaka (Sambia) einen ehrgeizigen Aufbauplan für ihren Kontinent (Bezeichnung seit Oktober 2001: New Partnership for Africa’s Development – NePAD) entwickelt, der im Gegenzug für westliche Aufbauhilfen demokratische Verhältnisse und rechtsstaatliche Regierungstätigkeit verspricht.

Die G8 haben sich in ihrem Afrika-Aktionsplan vom Juni 2002 zur konkreten Unterstützung der NePAD-Initiative verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) wiederholt.

Die zwischen EU und ~ gemeinsam erarbeitete und beim EU-Afrika-Gipfel in Lissabon am 8./9. Dezember 2007 verabschiedete EU-Afrika-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan liefern ebenfalls einen umfassenden Rahmen für die künftige Zusammenarbeit beider Organisationen. Zu den in der Strategie definierten Zielen gehört die Förderung von Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Unterstützung bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele sowie eine breit angelegte Partnerschaft, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Zivilgesellschaft umfassend mit einbezieht.

Deutschland arbeitet eng mit der ~ und verschiedenen Regionalinstitutionen zusammen und ist bei der ~ akkreditiert. Es unterstützt den Aufbau von Kapazitäten bei der ~ und ihren Regionalorganisationen bei ihrer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung, liefert Expertise und strategische Beratung in den Bereichen Konfliktanalyse, Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung sowie für die Entwicklung eines Frühwarnsystems, stärkt die zivilen Komponenten der afrikanischen Strukturen zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung, stärkt die Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und der Kontrolle illegalen Waffenhandels und unterstützt Friedenskonsolidierungs- und Post-Konflikt-Programme (auch über Nichtregierungsorganisationen). Bei ihrer Mission in Sudan (AMIS) wurde die ~ von Deutschland durch die Bereitstellung von Lufttransport für Truppenrotationen unterstützt.

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