Читать книгу Cannabis und Cannabinoide - Franjo Grotenhermen - Страница 24
2.5 Cannabis im europäischen Arzneischatz des 18. Jahrhunderts
ОглавлениеWie bereits in den vorangegangenen Epochen wurden auch im 18. Jahrhundert von der Arzneipflanze Cannabis sativa fast ausschließlich, wie in der Volksmedizin üblich, der Samen in Form des Öls oder einer Emulsion medizinisch verwendet.
So wie die nützlichen und therapeutischen Eigenschaften des einheimischen Hanfes geschätzt wurden, so stand man dem bis dahin in der europäischen Medizin unbekannten indischen Hanf kritisch gegenüber. Der Begriff „indischer Hanf“ wurde erstmals Mitte des 18. Jahrhunderts durch Georg Eberhard Rumphius eingeführt, der wohl auch als erster deren Zweigeschlechtigkeit erkannte (Tschirch 1912). Aber erst 50 Jahre später wurde die definitive Unterscheidung von Cannabis sativa bzw. Cannabis indica durch Jean Baptiste Lamarck vollzogen.
Den berauschenden Eigenschaften der fremdländischen Hanfpflanze und der vermuteten Schädlichkeit derselben wurde mit Vorsicht begegnet. Der Tübinger Johan Friedrich Gmelin schrieb 1777 in seiner „Allgemeinen Geschichte der Pflanzengifte“:
„Auch der Same, die Rinde, die Blätter, noch mehr der Saft, und die Spitzen der grünenden Pflanze haben etwas Betäubendes; sie sind das Brug, oder Bangue der Morgenländer, die sie gemeiniglich mit etwas Honig anmachen, und es gebrauchen, wenn sie sich ein eine angenehme Trunkenheit und Benebelung des Verstandes versetzen wollen. Ob ich gleich nicht zweifle, dass ein langer Gebrauch solcher Mittel tödlich werden kann, so ist mir doch bisher kein Beispiel davon bekannt.“ (Gmelin 1777)
Es sollte Mitte des 19. Jahrhunderts werden, bis sich indischer Hanf in der europäischen Schulmedizin etablieren konnte.