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2.2 Christliche Kirchengebäude in der Ära Konstantins

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Der römische Kaiser war pontifex maximus und damit – neben anderen Stiftern – für den Bau von Tempeln zuständig. Nach der Mailänder Vereinbarung (313) wurde das Christentum als den anderen Religionen gegenüber gleichberechtigt anerkannt (religio licita). Kaiser Konstantin stiftete Kirchen, ließ aber auch pagane Tempel renovieren oder sogar neu bauen.

Der erste offizielle Kirchenbau war die Lateranbasilika, ursprünglich Salvatorkirche genannt. Der Kaiser stiftete diese Kirche dem Bischof und der christlichen Gemeinde in Rom. Der 313 begonnene Bau wurde als mehrschiffige, querschifflose Basilika aufgeführt. Damit wurden Formen der imperialen Repräsentation prägend für die sich nun herausbildende Liturgie. Der dominierende Stil für den Kirchenbau im Weströmischen Reich und in Westeuropa, die Basilika, gründet hier. Neben dem Typus der Basilika wurden weiterhin auch frühere, funktionsbestimmte Bauformen für Kirchengebäude tradiert.

An weiteren zur Zeit des Konstantin initiierten Kirchenbauten sind zu nennen: In Rom S. Sebastiano in Catacumbas (= Basilica Apostolorum); S. Agnese; S. Constanza; SS. Marcellino e Pietro; S. Lorenzo fuori le mura; S. Pietro in Vaticano; S. Croce in Gerusalemme. In Jerusalem wurden die Grabeskirche mit der Anastasisrotunde und die Himmelfahrtskirche auf dem Ölberg errichtet; in Bethlehem die Geburtskirche. Die Basilika an der Terebinte Abrahams in Mamre wurde später zerstört und hat sich nicht erhalten. Das Gleiche gilt für die Bischofskirche in Antiochia (327 als Oktogon errichtet), für die Apostelkirche in Konstantinopel und für eine Kirche in Nikomedia.

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