Читать книгу Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen - Группа авторов - Страница 40
Artikel 30
ОглавлениеDie Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.