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1. Elastischer Bodenbelag | angrenzend textiler

Bodenbelag

Reinigung von angrenzend verlegten Bodenbelägen —

An der Umsetzung gescheitert

Im Vorfeld alles richtig gemacht, den Einsatz von Scheuersaugautomaten geplant – und an der Umsetzung gescheitert.

Durch mangelhaftes und nicht sachgemäßes Arbeiten mit dem Scheuersaugautomaten wurde ein an den elastischen Bodenbelag grenzender Teppich im Randbereich beschädigt. Der Fehler war im ganzen Kaufhaus auf vier Etagen zu finden.

Der mit der Reinigung beauftragte Dienstleister hatte sich entschieden, die Hauptverkehrsflächen in einem großen Einzelhan­delskaufhaus mit einem Scheuersaugautomaten (Aufsitzer) zu reinigen – mit Sicherheit die einzig richtige Entscheidung in Anbetracht der Marktsituation und des damit verbundenen Preisdrucks in der Gebäudereinigung. Aber Reinigungsmaschinen sollten nur von umsichtigem und geschultem Personal eingesetzt werden, um Schäden – wie die hier entstandenen – zu vermeiden.

Die Verkaufsflächen des Hauses sind aus verkaufspsychologischen Gründen mit einem textilen Bodenbelag versehen. Statt nun den Randbereich der Hauptverkehrsflächen von Hand mit einer geeigneten Methode wie dem Feuchtwischen zu reinigen, versuchte das eingesetzte Reinigungspersonal, möglichst effektiv zu arbeiten und fuhr mit den Reinigungsmaschinen gerade im Randbereich immer wieder über die textilen Flächen.

Gleichgültigkeit, mangelhafte Schulung oder Zeitdruck?

Handelt es sich um Gleichgültigkeit des Personals, mangelhafte Schulung oder um Zeitdruck, hervorgerufen durch utopische Vorgaben? Wahrscheinlich von allem ein bisschen. Wie lässt es sich sonst erklären, dass eine Reinigungskraft die Einscheibenmaschine nach dem Nassscheuern auf den Teppich stellt, die Borsten der Bürste noch zu sehen sind und der Dienstleister dem Gut­achter gegenüber äußert, der Fleck sei nicht auf den Einsatz einer Einscheibenmaschine zurückzuführen? Bestimmt ist das auch eine Frage der mangelnden Identifikation mit der ausgeführten Arbeit. Den elastischen Bodenbelag gemäß Leistungsverzeichnis ge­reinigt, dabei aber den angrenzenden textilen Bodenbelag vergessen.

Bei aller Kritik an den eingesetzten Reinigungskräften muss man weitere Fragen stellen: Warum wurde nicht nach dem ersten Auftreten der Schäden versucht, diese mit leichten Hilfsmitteln zu vermeiden? Warum war es nicht selbstverständlich, dass die vorhandenen Schäden automatisch vom Dienstleister im Rahmen seiner Unterhaltsreinigung beseitigt wurden?

Das Aufstellen von Verkehrssicherungspilonen oder auch mit Absperrband markierte Leerkanister hätten es dem Maschinenpersonal erleichtert, die Ecken und Kanten zu sehen, die während der Reinigung mit der Schmutzflotte überzogen wurden. Der Aufwand wäre gering gewesen und die Kundenzufriedenheit größer. Außerdem hätte man das Personal aktiv sensibilisiert. Mit dem Aufbau eines einfachen Meldeschemas hätte man die Schäden vermeiden und den Kunden wahrscheinlich sichern können.

Folgendes Vorgehen wäre ratsam gewesen:

• Einweisung des Personals in die Problematik des angrenzenden textilen Bodenbelags.

• Aufstellen von Hilfsmitteln als Reinigungswegbegrenzer.

• Gewöhnen an die Gegebenheiten und laufende Schulungen im Objekt.

• Melden von Verunreinigungen und sofortiges Entfernen.


Mit dem Scheuersaugautomaten fuhr das Reinigungspersonal immer wieder über den an den elastischen Belag grenzenden Teppich.


Hier hat eine nach dem Nassscheuern auf dem Teppich abgestellte Einscheibenmaschine ihre Spuren hinterlassen.


Warum wurde nicht rechtzeitig versucht, Flecken zu beseitigen und weitere Schäden zu verhindern?

Fehlerquellen beim Scheuersaugen mit Aufsitzer

• Scheuerbreite und Breite des Saugfußes werden nicht beachtet.

• Geschwindigkeit im Randbereich wird nicht verringert.

• Verunreinigungen im Randbereich werden nicht an die Objektleitung gemeldet.

• Einsatz von ungeschultem Personal.

Tipps vom Gutachter

Personal muss für das Objekt sensibilisiert werden

Gibt es beim Reinigen von elastischen Bodenbelägen Schwierigkeiten mit angrenzend verlegten Werkstoffen, ist zu prüfen, ob die Möglichkeit der Unterweisung in der täglichen Unterhaltsreinigung ausreichend ist oder ob die Reinigungskräfte während der Unterhaltsreinigung Hilfsmittel bekommen müssen, um Schäden zu vermeiden.Wenn das Personal mit dem Scheuersaugautomaten bis an die Stoßkante von elastischem und textilem Bodenbelag fahren soll, hätte schon bei der Beschaffung darauf geachtet werden müssen, dass der Saugfuß der Scheuerbreite der Maschine entspricht und die Maschine über eine ausreichende Saugkraft verfügt.

Regelmäßig sind die eingesetzten Maschinen auf ihre Funktionen zu überprüfen. Die Maschinenwartung wird immer wieder vernachlässigt, mit manchmal verheerenden Folgen.

Um diese Probleme zu vermeiden, kann sich sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleister an folgender Checkliste orientieren:

• Wird die Unterhaltsreinigung gemäß Leistungsverzeichnis durch­geführt?

• Ist der Einsatz von Reinigungsmaschinen optimal oder versucht man, durch extreme Geschwindigkeiten die Quadratmeterleistung zu erhöhen, und nimmt eine mangelhafte Reinigung und damit verbunden eine Verfleckung in Kauf?

• Wird das Personal regelmäßig geschult und für das Objekt sensibilisiert?

• Vermeintlich höhere Kosten durch Verringerung der Arbeitsgeschwindigkeit zugunsten einer erhöhten Anwendungssicherheit.

• Nutzen von Hilfsmitteln zur Orientierung des Maschinenpersonals, gerade bei der ersten Durchführung der Arbeiten.

• Einsatz von Personal mit ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Kenntnisstand zur Erledigung der beauftragten Arbeiten. Falls notwendig: Durchführung von Schulungen.

• Führt der Bediener eine regelmäßige Maschinenwartung durch?

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