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5.3.4 HPG 2.0 Sozialarbeitende als Netzwerkende

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Als Ergänzung zum HPG wurde im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgelegt, dass regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke gefördert werden sollen, um das Zusammenwirken der Akteure zu verbessern, eine immer wieder feststellbare Schnittstellenproblematik sowie Versorgungsbrüche beim Übergang zwischen verschiedenen Versorgungsformen abzumildern. Aktuell liegen dazu verschiedene Gesetzesvorschläge zu einem neuen § 39d SGB V beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor. Derzeitiger Stand (12/2019) ist, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die maßgeblichen kommunalen Träger der Daseinsvorsorge gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis oder jeder kreisfreien Stadt die Koordination in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator fördern bzw. finanzieren. Hierzu steht momentan eine Finanzierung zwischen 30.000 und 150.000 Euro pro Netzwerk und Jahr im Raum. Die Aufgabe des Netzwerkkoordinators soll dabei insbesondere die Förderung der Kooperation sowie die Abstimmung und Koordination der Maßnahmen der Mitglieder des regionalen Netzwerkes sein sowie die Information der Öffentlichkeit über die Versorgungsangebote des Netzwerkes und die Organisation regelmäßiger Netzwerktreffen zur stetigen bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Netzwerkstrukturen und zur gezielten Weiterentwicklung der Versorgungsangebote. Spannend wird sein, ob ein solcher Gesetzesbeschluss, der im Jahr 2020 oder 2021 zum Tragen kommen könnte, tatsächlich die Vernetzung der Akteure befördert, oder ob die Schaffung einer weiteren neuen Struktur, nicht sogar die reale Vernetzung behindert und einen Wettbewerb um Fördermittel befördert. Zumindest ist bisher vorgesehen, dass die Auswirkungen eines solchen Gesetzes vom GKV-Spitzenverband evaluiert werden sollen.

Soziale Arbeit in Palliative Care

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