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5.3.3 Palliativbeauftragte – nicht im HPG, aber zunehmend in der Versorgungslandschaft

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Trotz großer Bemühungen ist es der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin nicht gelungen, die Funktion eines Palliativbeauftragten (DGP Stellungnahme zum Palliativbeauftragten 2015) sowohl für Krankenhäuser als auch für Pflegeeinrichtungen im HPG zu platzieren. Ziel eines Palliativbeauftragten sollte es unter anderem sein, in der jeweiligen Einrichtung den Auf- und Ausbau hospizlich/palliativer Strukturen zu befördern, Qualifizierungsmaßnahmen zu initiieren, und sowohl für Betroffene als auch für das Personal Informationen und Beratungen zur Hospiz- und Palliativversorgung anzubieten. Die breite Diskussion hatte hierzu aber zur Folge gehabt, dass inzwischen an vielen Orten Palliativbeauftragte in Krankenhäusern beschäftigt werden. So z. B. in Essen, Düsseldorf und Berlin, wo aktuell für alle Berliner Krankenhäuser Demenz- und Palliativbeauftragte nach einen von der DGP und Fachgesellschaft Palliative Geriatrie (FGPG) erstelltem Curriculum qualifiziert werden. Auch hier können Sozialarbeiter*innen eine gute Wahl für eine solche Position sein. An fünf Krankenhäusern der Paul-Gerhard Diakonie (PGD) in Berlin und Brandenburg sind bereits seit 2017 Palliativbeauftragte im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes eingesetzt, um die Auswirkungen für die Häuser, das Personal, die Patienten*innen und Angehörige zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden im Jahr 2020 vorliegen.

Soziale Arbeit in Palliative Care

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