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5.2.2 Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen (§ 39b SGB V)

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Durch den neu geschaffenen § 39b haben Versicherte einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Dieser Beratungspflicht kommen die Krankenkassen auf unterschiedliche Weise nach. So hat die AOK Pflegeakademie für Berlin und Brandenburg, gemeinsam mit der DGP und dem DHPV ein entsprechendes Curriculum für Pflege- und Sozialberater (Kern et al. 2017) entwickelt und viele Mitarbeitende für diese Aufgabe geschult und weiterqualifiziert. Die Zielgruppe dieses Curriculums sind Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater der Kranken-/Pflegekassen und Pflegestützpunkte sowie weitere Mitarbeitende, die in diesem Bereich tätig sind. Dabei geht es im Wesentlichen um die die Sensibilisierung der Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater für die Themen Sterben, Tod und Trauer, die Vermittlung von Kenntnissen über die Verfügbarkeit und Inhalte regionaler Hospiz- und Palliativstrukturen sowie um die Erweiterung der Kommunikationskompetenz mit dem Schwerpunkt Information und Beratung zu Fragen am Ende des Lebens und bei Bedarf Weitervermittlung von Klientinnen und Klienten in die passende hospizlich/palliative Versorgungsstruktur.

Einige Kassen versuchen auch dieser gesetzgeberischen Verpflichtung durch eine Zusammenstellung von Informationsmaterialien und Webseiten gerecht zu werden. Entscheidend ist aber, dass die Kassen in erster Linie eine Lotsenfunktion (GKV o.J.a) haben und auf bestehende Angebote verweisen sollen. Deshalb sollten alle Anbieter von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung die entsprechenden Beratungsstellen der Krankenkassen und Pflegestützpunkte über ihr jeweiliges Angebot proaktiv informieren und ggfs. Flyer und ähnliches zur Verfügung stellen, damit die Kassen im Falle von Anfragen an die richtigen Stellen verweisen können. Einen sehr umfassenden Überblick bietet der Wegweiser zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin o.J.b), auf den viele Beratungsstellen verweisen und in dem sich alle Leistungserbringer der Hospiz- und Palliativversorgung eintragen sollten.

Soziale Arbeit in Palliative Care

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