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5.1 Hospiz- und Palliativgesetz

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Die wesentlichen Schwerpunkte des Hospiz- und Palliativgesetzes sind (Deutscher Bunderat 2015):

• Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (insbesondere durch niedergelassene Haus- und Fachärzte) sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung

• Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die allgemeine ambulante Palliativversorgung

• In ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verbessern – durch selektivvertragliche Versorgungsformen

• Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize und ambulanter Hospizdienste

• Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen

• Verbesserung der Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

• Stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot anbieten – individuelle Versorgungsplanung zum Lebensende

• Palliativeinrichtungen im Krankenhaus als besondere Einrichtung (Vergütung außerhalb des DRG-Systems)

• Förderung von Palliativdiensten im Krankenhaus

Neben zwei Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz haben alle Neuerungen und Änderungen des HPG ihren Wirkbereich im Sozialgesetzbuch (SGB) V und XI, und liegen somit in einem Kernkompetenzbereich der Sozialen Arbeit.

Aber auch vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes sind noch nicht alle Regelungen umgesetzt, was daran liegt, dass für einige Teile des Gesetzes weitere Ausführungsbestimmungen und regionale Vereinbarungen geschaffen werden mussten, damit die Regelungen in der Praxis zur Anwendung kommen können. Aber auch unterschiedliche Interessen, Erwartungen und Vorstellungen auf Seiten der Leistungserbringer, die in einer sehr heterogenen Versorgungslandschaft aus den verschiedensten Strukturen heraus agieren, haben dazu beigetragen, dass Umsetzungsregelungen nicht in einem anvisierten Zeitrahmen entwickelt wurden.

Obwohl das Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit im gesamten HPG an keiner Stelle explizit benannt wird, ergeben sich an einigen Stellen Möglichkeiten, die Sozialarbeit in besonderer Weise in die Palliativversorgung zu integrieren.

Soziale Arbeit in Palliative Care

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