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5 Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) und die Bedeutung für die Soziale Arbeit Heiner Melching

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Für die Palliativversorgung wurden im Jahr 2015 wesentliche gesetzliche Regelungen in den Bereichen des SGB V, des SGB XI und des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geschaffen, für die in Teilen weitere Ausführungsbestimmungen und Vereinbarungen erforderlich sind, damit die Regelungen in der Praxis zur Anwendung kommen können.

Dem HPG vorausgegangen und als wegbereitend zu bezeichnen waren intensive Diskussionen in der Politik sowie in weiten Teilen der Gesellschaft und Medien zu Regelungen der »Sterbehilfe«, an deren Ende die Schaffung des neuen § 217 StGB stand, welcher zwei Tage nach dem HPG, am 10.12.2015 in Kraft getreten ist. Auch wenn die unmittelbaren Auswirkungen dieses Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe auf die Hospiz- und Palliativversorgung als gering einzuschätzen sind, so hat die bereits seit Jahren sehr kontrovers geführte Diskussion zur »Sterbehilfe« zunehmend auch eine Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in den Blick genommen. Ursächlich hierfür war die sich herauskristallisierende Frage, ob bei optimaler Hospiz- und Palliativversorgung davon ausgegangen werden kann, dass sich konkrete Wünsche schwerstkranker Menschen nach assistiertem Suizid oder Tötung auf Verlangen deutlich verringern lassen. Auch wenn die gesamte Diskussion, die zur Schaffung des neuen § 217 StGB geführt hat, gekennzeichnet war von einem »Wirrwarr der Begrifflichkeiten und der Vermengung verschiedener Ebenen, wie z. B. ärztliches Berufsrecht und öffentliches Recht« (Melching 2015), so hat sie am Ende der Hospiz- und Palliativversorgung doch genützt, da die Politik sehr früh entschieden hat, dass es keine gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe geben wird, ohne vorab oder zumindest parallel dazu die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung voranzutreiben. Somit hat sich das neue HPG quasi im Windschatten der Sterbehilfediskussion entwickelt, ist dann aus diesem Schatten herausgetreten und am Ende zwei Tage vor dem § 217 StGB im Ziel eingelaufen. Auch in dieser politisch gewollten Reihenfolge der Verabschiedung der beiden Gesetze liegt eine Aussage mit hohem Symbolgehalt: Zuerst kommt die Hospiz- und Palliativversorgung und erst dann das Nachdenken über Formen des assistierten Suizides.

Soziale Arbeit in Palliative Care

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