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Das Dekret Inter Mirifica
ОглавлениеDieses Dekret geht zurück auf die Vorarbeit des zu Pfingsten 1960 errichteten vatikanischen Sekretariats für Presse und Schauspiel. Dieses Sekretariat ging zwar zu Beginn des Konzils in die Kommission für das Laienapostolat auf, dennoch finden sich im Text viele Spuren von Presse und Theater. Die Debatte über den Text De instrumentis communicationis socialis wurde auf dem Konzil als Entspannung gegenüber der harten theologischen Arbeit an anderen Vorlagen bewertet. Sie hatte am 23., 24. und 26. November 1962 nur 360 Minuten in Anspruch genommen. Vor allem Länge und Wiederholungen des Schemas wurden bemängelt und es wurde der Wunsch geäußert, die Rolle der Laien stärker herauszuarbeiten sowie die Sorge um die Jugend zu profilieren. Bei der Abstimmung wurde dann über drei Punkte befunden:
1. Zustimmung zur Kernaussage des Schemas
2. Redaktion eines neuen, kürzeren Textes
3. Publikation einer Pastoralinstruktion
Von 2160 Konzilsvätern stimmten 2138 dafür, 15 dagegen, 7 Stimmen waren ungültig. Das Schema war als Ganzes approbiert und wurde für die beschlossene Reduzierung an die zuständige Kommission zurückgegeben. Der Text wurde in der Zwischensessio gekürzt, ohne dass in die Substanz weiter eingegriffen worden wäre.
Das Schema contractum gliedert sich nach einem kurzen Prooemium über den Sinn der Bezeichnung instrumenta communicationis socialis und die Zielrichtung des Dekrets (Nr. 1 u. 2) in zwei Kapitel. Kapitel I stellt die kirchliche Lehrmeinung zu verschiedenen Punkten dar (Nr. 3–12): Kirchliche Verantwortung, Beachtung des Moralgesetzes, Recht auf Information, Beziehung zwischen Kunst und Moral, öffentliche Meinung, Pflicht der Rezipienten, der Produzenten und der Autoren sowie der öffentlichen Gewalt. Kapitel II (Nr. 13–22) entfaltet das pastorale Handeln der Kirche: Verantwortlichkeit von Hirten und Gläubigen, Ausbildung von Produzenten, Autoren und Rezipienten, wirtschaftliche Unterstützung der Medien, Jahrestag und Welttag der Kommunikationsmittel, eigenes Büro beim Hl. Stuhl und in den Diözesen. Das Schlusswort (Nr. 23–24) spricht die zukünftige Pastoralinstruktion an und fordert alle Menschen guten Willens zu einer segensreichen Anwendung der sozialen Kommunikationsmittel auf.
Am 14. November 1963 fand die Abstimmung ohne weitere Diskussion statt. Der Relator, Bischof René Stourm, wies auf die erfolgten Veränderungen hin: So sei den Laien mehr Platz eingeräumt und auch die Wachsamkeit und Aufsichtspflicht gegenüber den Jugendlichen eingearbeitet worden.
Die Abstimmungen behandelten die beiden Kapitel des Dokuments: Prooemium und erstes Kapitel erhielten 1832 placet, 92 non placet, 243 placet iuxta modum und eine ungültige Stimme, beim zweiten Kapitel gab es 1893 placet, 103 non placet, 125 placet iuxta modum und fünf ungültige Stimmen. Die Moderatoren setzten dann fest, in der kommenden Woche noch einmal über das Schema insgesamt abzustimmen – und zwar nur noch mit placet und non placet. Der Termin sollte am 25. November stattfinden. In der Zwischenzeit formierte sich allerdings erheblicher Widerstand gegen den Text: Er strotze von Moral und Banalität. Von amerikanischen Journalisten kam eine Erklärung, die von vier Konzilsperiti unterzeichnet wurde und in der Tendenz besagte: das Dekret sei dazu angetan, die Unfähigkeit des Konzils zu dokumentieren, sich mit der Welt von heute adäquat auseinanderzusetzen.
Jorge María Mejía, Direktor der argentinischen Zeitschrift Criterio, der die Erklärung ebenfalls unterzeichnet hatte, ließ einen Rundbrief mit dem Vermerk „urgente“ zirkulieren: „Verehrte Konzilsväter! Bei nochmaliger Lektüre des Schemas über die Kommunikationsmittel vor der endgültigen Abstimmung sind viele Konzilsväter der Meinung, dass der Text dieses Schemas für ein Konzilsdekret nicht geeignet ist. Die Konzilsväter werden deshalb gebeten, die Ratsamkeit einer negativen Stimmabgabe ernsthaft ins Auge zu fassen, da das Schema den Erwartungen der Christen nicht entspricht, besonders derer nicht, die in dieser Materie bewandert sind. Sollte es als Dekret promulgiert werden, so wird die Autorität des Konzils auf’s Spiel gesetzt.“8
Die Petition von Mejía wurde am Tag der Abstimmung auf Flugblättern außerhalb der Konzilsaula verteilt. Sie war in der Zwischenzeit von 25 Konzilsvätern unterschrieben worden. Als der Generalsekretär des Konzils das bemerkte, versuchte er die Aktion zu stoppen. Schließlich rief er die päpstliche Garde zu Hilfe. Bei dieser Verteilungsaktion waren auch der Mainzer Weihbischof Josef Maria Reuß und der Paderborner Weihbischof Paul Nordhues beteiligt. Über den Vorgang kursieren die unterschiedlichsten Berichte.
Im Nachlass von Reuß findet sich eine Rekonstruktion der Ereignisse: „Rom, 25. November 1963: Rekonstruktion der Ereignisse, die sich am 25. November um 8.55 Uhr auf dem Petersplatz zutrugen.
Seit etwa 8.30 waren einige Geistliche auf Weisung und unter Aufsicht von Exz. Weihbischof Reuß damit beschäftigt, innerhalb der abgesperrten Zone des Petersplatzes an die eintreffenden Konzilsväter eine Mitteilung, die das Presseschema betraf, zu verteilen. Die Väter nahmen die Mitteilung durchwegs mit Interesse und Wohlwollen auf. Der zu dieser Zeit wachhabende Beamte in Zivil ließ die Verteilung ohne seine weitere Einmischung geschehen, nachdem er über den Sinn der Vorgänge unterrichtet worden war.
Gegen 8.55 Uhr kam Erzbischof Felici mit zwei uniformierten Polizisten auf die mit der Austeilung beschäftigten Geistlichen, unter denen sich auch Exz. Reuß befand, zu und sagte, dass eine derartige Verteilung auf dem Petersplatz verboten sei. Exz. Reuß erwiderte ihm darauf, dass doch er (Exz. Felici) selbst bekannt gegeben hätte, dass ein derartiges Verbot nur für die Konzilsaula bestünde. Dies verneinte Exz. Felici entschieden und wollte einem der Geistlichen das Schriftmaterial aus der Hand nehmen. Exz. Reuß stellte sich schützend vor den Geistlichen, nahm diesem die Blätter aus der Hand und machte eine Wendung nach links, als wollte er das Material in seinem Auto sicherstellen. Da entriß Erzb. Felici dem Weihbischof Reuß die Blätter. Exz. Reuß protestierte dagegen und betonte in lateinischer Sprache, er habe das Recht, hier auf dem Petersplatz die Schriftstücke zu verteilen und Erzb. Felici könnte ihm die Ausübung dieses Rechtes nicht verbieten. Exz. Felici bestand darauf, dass es sowohl auf dem Petersplatz wie in der Aula verboten sei, Schriften zur Verteilung zu bringen und nahm auch den übrigen Geistlichen das zu verteilende Material ab.“9
Die Abstimmung am 25. November erbrachte schließlich 1598 placet, 503 non placet und elf ungültige Stimmen. Das Schema war also angenommen. Die feierliche Abstimmung fand am 4. Dezember statt: Hier gab es 1960 placet und immer noch 164 non placet Stimmen. Damit war dieses Dekret die Verlautbarung des Zweiten Vatikanischen Konzils mit den meisten Nein-Stimmen.