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Elisabeth Herrmann-Otto Antike Sklaverei: eine Einführung
ОглавлениеDie antike Sklaverei stellt unter universalhistorischem Aspekt eine der ganz wesentlichen Epochen der Weltsklaverei dar. Sie umfasst nicht nur mehrere Jahrtausende, wenn man die orientalischen Reiche mit einbezieht. Auch bei einer Beschränkung auf die eineinhalbtausendjährige Geschichte der griechisch-römischen Sklaverei, kommt ihr bezüglich ihrer Fernwirkung eine immense Bedeutung für die europäische und außereuropäische Geschichte der westlichen Hemisphäre unseres Globus zu.1
Die Rezeption der antiken Sklaverei geht, wenn auch in antiquarischer Form, bis in die Renaissance zurück. Formen von Unfreiheit, Sklaverei und Abhängigkeit haben entweder nach dem Ende des Römischen Reiches weiter fortbestanden oder sich teilweise transformiert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Neu entstehende Sklavereisysteme, wie in den Südstaaten der USA oder – im Zuge der Kolonialisierung – in Südamerika, der Karibik oder Afrika, haben sich ganz bewusst an Formen und Gedankengängen antiker Philosophen, Staatstheoretiker und Juristen orientiert. Bis in die Zeit der Aufklärung herein hatte die Antike Vorbildcharakter, der im Zuge der Abolitionsbewegung immer häufiger hinterfragt wurde. Befürworter und Gegner der Sklaverei haben sich dennoch oft auf dieselben antiken Texte einschließlich der Bibel berufen, um ihre Positionen in unangreifbarer Weise zu untermauern. In einem gewaltigen politischen und ideologischen Kraftakt, der über ein Jahrhundert dauerte, wurden Sklavenhandel und Sklaverei als gegen die Natur des Menschen verstoßend verboten und abgeschafft.2
Vom heutigen Standpunkt aus, sowohl erkenntnistheoretisch wie moralisch gesehen, stellt sich allerdings die Frage, wie man die Sklaverei überhaupt rechtfertigen konnte. Um etwas zu rechtfertigen, muss man zunächst erkannt haben, daß Sklaverei nicht etwas Naturgegebenes und Selbstverständliches ist, sondern daß sie historisch geworden ist.3 Sie beruht auf einem Gewaltakt, einem Unterwerfungsakt, den ein Mensch gegen einen anderen Menschen ausübt. Das Recht des Stärkeren über den Schwächeren, angewendet auf vorstaatliche und staatliche Gesellschaften, die fremde Völker unterwerfen und versklaven, wandelt sich zum Kriegsrecht. Bereits in der Antike gab es einen Konsens, daß die in einem Krieg Besiegten zu Recht getötet oder – später in der historischen Entwicklung – versklavt wurden. Die Römer nannten dieses Recht ius gentium, Völkergemeinrecht, das in allen antiken Völkern anerkannt war.4 Auf diesem Hintergrund wird deutlich, daß man sich zwar bewusst war, daß es auch einen Zustand der Menschheit ohne Sklaverei gab, und daß alle Menschen zunächst, nach dem Naturrecht, gleich waren, daß aber eine Versklavung im Kriege eine gerechte Sklaverei darstellte (iusta servitus). Sie betraf zunächst nur die Frauen und Kinder, die als dem Sieger zukommende Beute mitgenommen wurden. Anstelle der Tötung der Männer ging man später – aus ökonomischen, eventuell auch aus politischen Gründen – zur Kriegsgefangenschaft und der daraus erfolgenden Versklavung über. Diese Praxis hielt sich in den mediterranen Ländern noch bis in die Neuzeit.5
Da es in der Antike neben der Sklaverei aus Kriegsgefangenschaft noch andere Arten der Versklavung gab, die in der gesamten antiken Welt verbreitet waren, galt die Sklaverei, obwohl man durchaus ihre Schattenseiten früh erkannte, als ein so selbstverständlicher Bestandteil der antiken Gesellschaften und Staaten, daß sie in ihrer Existenz nicht hinterfragt wurde. Selbst die Feststellung: „Die Sklaverei ist eine Einrichtung des Völkergemeinrechts, wonach ein Mensch gegen die Natur einem fremden Gewaltverhältnis (Herrschaft) unterworfen wird“6 hatte nicht die Konsequenz, daß eine Abschaffung der Sklaverei gefordert wurde, obwohl sie als contra naturam eingestuft wurde. Nur hin und wieder gab es Äußerungen, die konsequent zu Ende gedacht, zur Abolition hätten führen müssen.7 Aber die Kritik blieb stets in Äußerlichkeiten befangen, sei es, daß Behandlungsweisen der Herren, Zustände auf dem Sklavenmarkt oder Lebensverhältnisse der Sklaven angeprangert wurden. Selten wurden diese Monita zu Gunsten der Sklaven erhoben. Vielmehr ging es stets um die Herren, ihre moralische Korruption, die aus ungezügelter Brutalität erwuchs, bzw. den politischen und ökonomischen Schaden, der im Gefolge schlechter Arbeits- und Lebensbedingungen der Unfreien aus Sklavenflucht und -aufständen entstehen konnte.8 Die Menschenunwürdigkeit von Sklaverei und Sklavenhandel war erst eine späte Erkenntnis, die mit der Aufklärung und der Abolitionsbewegung einsetzte.
Nach der Abschaffung der Sklaverei und ihrer Brandmarkung als Verstoß gegen die Menschenrechte im 19. Jh. gewann die „antike Sklaverei“ nochmals im 20. Jh. eine unverhoffte Aktualität durch die Theorie des Historischen Materialismus. Die Auseinandersetzung mit der marx’schen Formationslehre blieb in der UdSSR und den mit ihr verbündeten Staaten nicht auf die Wissenschaft beschränkt, sondern schlug sich konkret politisch nieder. Die Abhängigkeit und Verflechtung der Wissenschaft von und mit der Politik brachte es mit sich, daß Abweichungen von vorgegebenen Inhalten repressiv und mit persönlichen Folgen für die Wissenschaftler unterdrückt wurden.9 Die antike Sklaverei als Nachfolgerin der patriarchalischen Urgesellschaft bzw. der asiatischen Produktionsweise und als Vorstufe der Feudalgesellschaft gewann als eine der fünf bzw. sechs Formationsstufen, die letztendlich zur Diktatur des Proletariats und zur klassenlosen Gesellschaft führen sollten, eine traurige, teilweise bedrohliche Aktualität in den kommunistischen Ländern.10 Ihre Relevanz blieb nicht auf den Osten beschränkt, sondern beeinflusste wesentlich auch die westliche Forschung, glücklicherweise fast ohne persönliche politische Folgen für die Wissenschaftler.11 Auch nach dem Ende des Kommunismus und nach der historischen Widerlegung der Formationstheorie sind die Auswirkungen dieser Periode bis heute in unterschiedlicher Weise spürbar.
„Neue Wege der Forschung“: das Motto der Reihe legt es nahe, sich in der mehrhundertjährigen Forschung zur antiken Sklaverei auf die letzten 60 Jahre zu beschränken, d.h. auf die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg, wo durch die ideologische Blockbildung in der Politik und darüber hinausgehend die intensivste wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik festzustellen ist. Dabei bildeten sich bestimmte kontroverse Themenfelder heraus, von denen ich vier für diesen Band ausgewählt habe. Eine wissenschaftsgeschichtlich-chronologische Anordnung und Auswahl der Beiträge für diesen Band verbot sich von vorne herein, weil sich exemplarisch die Kontroversen am besten themenbezogen herausstellen lassen. Allerdings musste auch da eine Auswahl erfolgen, die im Folgenden erläutert werden soll:
Eine der grundlegenden theoretischen Fragen der Sklavenforschung allgemein und der antiken im Besonderen ist die nach dem Charakter der Gesellschaften und der Bedeutung der Sklaverei für diese Gesellschaften. Man unterscheidet zwischen „Gesellschaften mit Sklaven“ (societies with slaves, sociétés à esclaves), „Sklavengesellschaften“ (slave societies, sociétés esclavagistes) und Sklavenhaltergesellschaften (slaveholding societies).
Beginnen wir mit dem letzten Terminus der „Sklavenhaltergesellschaft“. Er wurde im Historischen Materialismus für die zweite bzw. dritte Formationsstufe benutzt. Dieser Theorie zufolge war sie so lange von der Sklavenhaltung und den Sklavenhaltern bestimmt, bis sich die Sklaven ihrer selbst als Klasse bewusst wurden und sich gegen ihre Herren auflehnten. Ergebnis der Sklavenaufstände war eine neue Formationsstufe, die Feudalgesellschaft mit Leibeigenen, Hörigen, Fronbauern, Kolonen etc. Daß diese These historisch nicht haltbar ist, da es weder ein Klassenbewusstsein der Sklaven gab, noch die auf 100 Jahre beschränkten römischen Sklavenaufstände eine neue Gesellschaftsordnung, nämlich die des Mittelalters, heraufbeschworen haben, ist längst allgemein bekannt. Der Terminus „Sklavenhaltergesellschaft“ ist derart eng mit dieser Forschungsrichtung verbunden und dadurch ideologisch vorbelastet, daß man zur Be- und Umschreibung nun auf den Begriff der „Sklavengesellschaft“ ausweicht. Der ist aber im Deutschen ganz missverständlich, weil man unter ihm auch Gesellschaften = Vereine von Sklaven verstehen könnte. Aus diesem Grunde wird vielfach die wenig elegante Lösung der „Sklaven(halter)gesellschaft“ bevorzugt. Im Englischen findet man neuerdings auch slaveholding society, während früher, so auch im Beitrag von Moses I. Finley im englischen Original slave society stand, der 1981 mit „Gesellschaft der Sklaverei“ übersetzt wurde (s.u. S. 25). Wir haben diesen Ausdruck stehen lassen, obwohl auch er den Sachverhalt nicht ganz trifft. Als eindeutigere, wenn auch weniger elegante Bezeichnung im Deutschen wird neuerdings der Begriff „sklavereibasierte Gesellschaften“ vorgeschlagen.12 Doch worum geht es denn eigentlich inhaltlich bei allen diesen haarspalterisch wirkenden terminologischen Auseinandersetzungen?
Wenn eine Gesellschaft geprägt ist von der Sklaverei, sei es, daß ihre Bevölkerung zumindest 30 % aus Sklaven besteht oder die Mentalität der freien Bevölkerung so strukturiert ist, daß sie sich ein Leben ohne Sklaven überhaupt nicht vorstellen kann, dann, so die Meinung vieler Forscher, u.a. auch der hier aufgenommenen Moses I. Finley und Egon Flaig, ist eine Gesellschaft eine Sklaven(halter)-gesellschaft, eine Gesellschaft der Sklaverei, eine sklavistische Gesellschaft. Es stellt sich jedoch von vorne herein die Frage, ob dieser Terminus überhaupt auf die Antike anwendbar ist, denn es liegen keine klaren Aussagen in den antiken Quellen über Bevölkerungszahlen vor, geschweige denn über das demographische Verhältnis von Freien und Unfreien. Aus diesem Grunde ist man in der neueren Forschung auf die Lösung verfallen, eine Gesellschaft, die von der Sklavenarbeit lebt und in deren Vorstellung Sklavenbesitz als selbstverständlich verankert ist, mental als Sklaven(halter)gesellschaft zu bezeichnen. Dagegen kann man von einer „Gesellschaft mit Sklaven“ sprechen, wenn die Sklaven weder numerisch noch ökonomisch dominant sind und eine von vielen nebeneinander existierenden Bevölkerungsgruppen darstellen. Die Frage, welchem Gesellschaftstyp die griechisch-römische Antike zuzuweisen sei, ist bis heute umstritten.13
Das soll auch in den drei ausgewählten Beiträgen sichtbar werden. MOSES I. FINLEY, Soziologe, Wirtschafts- und Althistoriker, der aus Amerika in der McCarthy-Ära vertrieben, von 1954 bis 1979 in Cambridge lehrte,14 macht die Entstehung der Sklaverei grundlegend an folgenden Kriterien fest: 1. Wenn zu viel Land von zu wenigen Arbeitskräften bewirtschaftet werden muss, 2. wenn Arbeitskräftemangel herrscht, weil freie Lohnarbeiter sich nur kurzfristig in abhängige Arbeit begeben wollen, 3. wenn durch Verbot von Schuldsklaverei die eigenen Volksgenossen nicht mehr versklavt werden dürfen, 4. wenn Warenproduktion und Märkte ausreichend entwickelt sind. Um der Nachfrage nach Arbeitskräften und Waren nachkommen zu können, bleibt nur der Sklavenimport, der dem Käufer den Zugriff auf den gesamten Menschen, nicht allein auf seine Arbeitskraft verschafft. Finley betont, daß alle oben erwähnten Kriterien gleichzeitig auftreten müssen, daß zuerst die Nachfrage nach den (un)freien Arbeitskräften bestand, und erst dann diese durch Kriege, Raub und Handel erworben wurden. Sklaverei bleibt für ihn immer unmenschlich, gegen den Menschen gerichtet, auch wenn die Herren auf Brutalität verzichten. Neben den amerikanischen Südstaaten, Brasilien und der Karibik sind das demokratische Athen des 5./4. Jhs. v. Chr. und das republikanische Rom des 3.-1. Jhs. v. Chr. die fünf Gesellschaften der Sklaverei = Sklaven(halter)gesellschaften der Weltgeschichte.
Auch bei dem aus Jamaika stammenden Soziologen ORLANDO PATTERSON geht es in seinem bahnbrechenden Buch Slavery and Social Death, (Cambridge 1982) um den Vergleich von 66 „Sklavengesellschaften“, large-scale slave systems, die von der Sklaverei als Institution abhängig waren.15 In dem für diesen Band ausgewählten Ausschnitt ist die Perspektive des Sklaven beim Akt der Versklavung gewählt. Sie vollzieht sich in einem dreifachen rituellen Akt: 1. der Entwurzelung aus der Herkunftsgesellschaft, 2. der Einführung in die neue Gesellschaft als total Rechtloser, als sozial Toter, dessen Verbindungen in die neue Gesellschaft allein über den Herrn laufen, 3. des Namenswechsels und der Kennzeichnung als Sklave. Darüber hinaus unterscheidet er zwischen zwei Arten der Versklavung, der intrusiven, d.h. der von Fremden durch Krieg, Raub, Handel, und der extrusiven, d.h. der eigenen Volksgenossen durch Verschuldung, Strafe etc. Beide so unterschiedlich Versklavte stehen dennoch als Sklaven und Rechtlose außerhalb der Gesellschaft. Patterson sieht ganz deutlich, daß die antike Sklaverei kein monolithischer Block ist, sondern er differenziert zwischen Griechenland und Rom. Letzteres erkennt er als offenes System, in dem die Integration des Sklaven als Freigelassener und über religiöse Partizipation möglich wurde, was in Athen immer unmöglich blieb. Ob auf diesem Hintergrund Rom für Patterson eine sklavereibasierte Gesellschaft ist, bleibt offen.
EGON FLAIG, Althistoriker an der Universität Rostock, stets von einem universalhistorisch-theoretischen Ansatz her argumentierend,16 schreibt sozusagen den spektakulären Artikel von Moses I. Finley aus dem Jahr 1959: Was Greek Civilization Based on Slave Labour? fort,17 indem er die Kompatibilität von antiker Demokratie mit Sklaverei vorführt, die er im klassischen Athen verwirklicht sieht. Dieses ist für ihn uneingeschränkt, eine sklavistische Gesellschaft, die auf der aristotelischen Theorie vom Sklaven von Natur beruht. Durch die Heranführung der Problematik an die deutsche Geschichte führt er einmal eine Demokratiekritik und damit verbunden eine Kritik an der deutschen Wissenschaft durch, der er eine unkritische Einstellung zum „hehren“ Griechentum vorwirft. Auch hier setzt er die Linie Finleys fort, der am zweiten Humanismus der bourgoisen, westdeutschen Sklavereiforschung, vor allem im Blick auf die Sklavenforschungen an der Mainzer Akademie, Kritik geübt hatte.18 Heute hat sich die Debatte zwar entpolitisiert, aber der Theorienstreit besteht weiter fort.
Gleiches gilt für den zweiten Themenkreis um die Quellen (Ressourcen) der Sklaverei. Durch die antiken Quellen ist eindeutig belegt, daß man auf verschiedene Art und Weise in die Sklaverei geraten konnte: durch Kriegsgefangenschaft, Geburt von einer Sklavin, Selbstverkauf und Verkauf, Aussetzung, Menschenraub, Verschuldung, zur Strafe für ein Verbrechen und durch eine eheähnliche Verbindung mit einem fremden Sklaven.19 Umstritten ist bis heute, in welchem Verhältnis diese verschiedenen Quellen der Sklaverei standen, ob eine von ihnen dominant war, oder alle einen gleichen Anteil an dem Fortbestand der Sklaverei hatten, oder ob man von regionalen und temporären Unterschieden auszugehen hat.
In diesem Band ist eine direkte Kontroverse zweier Althistoriker (Scheidel – Harris) aufgenommen, die in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann und sich bis heute fortsetzt. Durch direkten Kontakt mit beiden Kollegen wurde es möglich, die Fortsetzung ihrer Auseinandersetzung im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts in einer von beiden persönlich überprüften, deutschen Übersetzung vorzulegen. Außerdem hat der Österreicher Walter Scheidel, der als Professor of Classics an der Stanford University (USA) lehrt und als Spezialist für antike Demographie und Wirtschaft gilt,20 den ersten Teil seines Aufsatzes für diesen Band paraphrasierend zusammengefasst.
WALTER SCHEIDEL ist weiterhin in direkter Auseinandersetzung mit WILLIAM V. HARRIS von der Dominanz der natürlichen Reproduktion überzeugt, obwohl die antike Überlieferung dieser These widerspricht, denn: 1. stehen keine antiken Statistiken und flächendeckende Zensusdeklarationen zur Verfügung, um entsprechende demographische Berechnungen durchführen zu können, die Scheidel allein aus Vergleichen mit modernen Sklavereigesellschaften gewinnt. Scheidel erkennt diesen Tatbestand auch an und erstellt Plausibilitätsrechnungen. 2. deuten fast alle antiken Quellen darauf hin, daß es mehr männliche als weibliche Sklaven gegeben hat. Das ist vor allem ökonomisch bedingt, da es dreimal so viele Berufe für Männer als für Frauen gab. 3. war der Risikofaktor bei der natürlichen Reproduktion wegen der hohen Mortalitätsrate der Frauen im Kindbett und der Babys und Kleinkinder so hoch, daß die römischen Sklavenbesitzer keine systematische Nachwuchsförderung betrieben haben.21
Hiergegen stellt Scheidel seine eigenen Thesen: 1. Über den Handel allein hätten die Römer ihren Bedarf an Sklaven nicht decken können, sondern nur durch natürliche Reproduktion. 2. Zu diesem Zweck seien Sklavinnen spät freigelassen worden und seien für viele Geburten prämiert worden. 3. Durch den Handel seien vor allem Frauen und Kinder, durch die Aussetzung Mädchen nach Rom gekommen, die alle reproduktiv eingesetzt werden konnten.
In direkter Auseinandersetzung mit der einseitigen These von Scheidel versucht William V. Harris (Columbia University, New York), der sich mit Rom, seiner Expansion und seinem Handel seit Jahrzehnten auseinandersetzt,22 nachzuweisen, daß keiner der oben aufgeführten Quellen der Sklaverei ein Vorrang einzuräumen sei, sondern allen ein nicht zu berechnender Anteil am Fortbestand der Sklaverei zukomme. Im Addendum räumt er allerdings ein, daß im 3. Jh. n. Chr. die Reproduktion vorrangig gewesen sei, und aus dem 4. Jh. eine Inventarliste bekannt ist, die eine Geschlechterbalance zwischen Sklaven und Sklavinnen aufweist (Thera). Insgesamt lehnt Harris die Thesen von Scheidel jedoch ab und versucht dessen Berechnungen ad absurdum zu führen. Er räumt der Aussetzung und der Aufzucht von alumni eine hohe Bedeutung ein, die zwar ebenso mit dem Risiko der Kindersterblichkeit behaftet ist. Allerdings wird auf diesem Wege die Mortalität der Mütter durch die Ablehnung einer systematisch betriebenen natürlichen Reproduktion umgangen.
Harris weist zusätzlich auf die Bedeutung des Selbstverkaufs hin, den erstmals Paul Veyne und Jean Ramin 1981 thematisiert haben.23 Selbstverkauf könnte als die wichtigste Quelle der Sklaverei nach Zivilrecht gelten, weil aus ihm u.U. sogar eine iusta servitus erwachsen kann, wenn der erwachsene Freie sich mit Gewinnbeteiligung verkaufen lässt. Besonders angesichts der lukrativen Tätigkeiten als procuratores und actores haben römische Bürger auf ihre freie Geburt leicht verzichtet. Die hohe Selbstverkaufsrate wirft ein Licht auf die Befindlichkeit der römischen Gesellschaft, die teilweise von großer Armut geprägt war, aus der nur der Weg in die Sklaverei herausführte. Die an sich illegale Praxis des Selbst- und Kinderverkaufs eröffnete außerdem die Möglichkeit eines später anzustrebenden Statusprozesses, in dem unter bestimmten Bedingungen die freie Geburt wiederhergestellt werden konnte. Dies ist nur möglich in einer Gesellschaft mit hoher Mobilität, einem „offenen System“, wie Orlando Patterson die römische Gesellschaft charakterisiert hat. Wie aber der Anteil der verschiedenen Quellen am Fortbestand der Sklaverei zu bewerten ist, ist nicht zu beantworten. Kriegsgefangenschaft, Sklavengeburt und Selbstverkauf scheinen den juristischen Zeugnissen zufolge die vorrangigen Quellen gewesen zu sein.24
Nicht weniger kontrovers geht es im dritten Themenkreis: das Verhältnis von Herren und Sklaven zu. Die vier Beiträge, zwei Originale und zwei Wiederabgedruckte, vertreten je zwei zu zwei einmal das Verhältnis der Sklaven zu den Herren in kontroverser Positionierung (Vogt – Bradley) und das Verhältnis der Herren zu den Sklaven (Welwei – Knoch), das heute weniger kontrovers gesehen wird.
JOSEPH VOGT, der Tübinger Althistoriker und Begründer des Sklavereiprojektes an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz im Jahr 1950,25 geht in seinem Beitrag von dem Grundsatz aus, daß trotz aller Vorurteile der Herren gegenüber ihren Sklaven, daß sie faul, hinterlistig, bösartig etc. wären, in den antiken Quellen auch Sklaventugenden, vor allem die Treue gegenüber den Herren und deren Familien bis in den eigenen Tod überliefert seien. Daß sich alle diese Episoden in der völlig brutalisierten und von Terror geprägten Zeit der ausgehenden Republik ereignet haben, hebt Vogt besonders hervor.
Dieser Beitrag ist sowohl von Moses Finley wie auch von Egon Flaig in seiner Einseitigkeit und seinem humanistischen Pathos auf das Schärfste kritisiert worden, und das zu Recht: blendet er doch die Gegenbeispiele völlig aus, und hinterfragt nicht den Sinn und Zweck dieser Beispielsammlungen. Denn die Autoren sind nicht die Sklaven selbst, von denen wir so gut wie keine eigenen schriftlichen Zeugnisse besitzen, sondern die Herren. Wahrscheinlich geht es um eine fundamentale Moralkritik an der sittlichen Verrohung der Oberschicht in der ausgehenden Republik, die sich auf dem Hintergrund edelmütiger Sklaven umso krasser aufzeigen lässt, als wenn es sich um das tugendsame Verhalten freier Menschen gehandelt hätte. Um die Sklaven ging es dabei in keiner Weise: sie dienten nur als Folie. Dennoch ist dieser Beitrag ein wissenschaftsgeschichtlich interessantes Zeugnis der Betrachtungsweise der Sklaverei in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der Bundesrepublik, positioniert zwischen westlicher und östlicher Forschung.26
Einen vollkommen entgegengesetzten Ansatz wählt KEITH BRADLEY, einer der vielen Schüler von Moses Finley, Althistoriker an der University of Notre Dame in Indiana (USA) und großer Spezialist vor allem in der römischen Sklaverei.27 Er sieht das Verhalten der Sklaven gegenüber ihren Herren auf einem permanenten Widerstand begründet, der sich aktiv in Aufständen, Flucht, Todschlag des Herrn, Selbstmord zeigt, oder sich passiv in Arbeitsverweigerung, Trödeln, Sabotage, Stehlen und ständigem Krankfeiern niederschlagen kann. Dennoch weiß Bradley genau, daß man der römischen Sklaverei nie allein über den Widerstand gerecht werden kann, weil sie viel zu komplex ist: Neben reichen Sklaven, Karrieristen, die in die Gesellschaft nach ihrer Freilassung annähernd integriert waren, gab es armselige Sklaven in den Bergwerken, die nur der Tod erwartete, und unfreie Gladiatoren, vergöttert von einer Fangemeinde, die ihr Schicksal in der eigenen Hand hatten: Tod oder Leben, eventuell später in Freiheit. Weder den vielen gehorsamen noch den widerständigen Sklaven ging es um die Abschaffung der Sklaverei, sondern stets um ihre eigene Freiheit, die sie durch ihr jeweiliges Verhalten zu erreichen suchten. Aus dem Blickwinkel der Herren betrachtet, waren Sklaven eine Investition. Ihr Widerstand bedeutete jedenfalls Verlust, der beim passiv Widerständigen ökonomisch verkraftbar war, beim aktiven Aufbegehren jedoch immense Einbußen mit sich brachte. Allerdings fragt man sich, wie die römische Sklaverei als Institution rund tausend Jahre hat ziemlich unbehelligt Bestand haben können, wenn sie vom permanenten Widerstand der Sklaven geprägt gewesen sein soll.28
An diese Linie anknüpfend, allerdings nun im Blick auf griechische Verhältnisse geht der emeritierte Althistoriker und profunde Kenner Griechenlands, seiner Geschichte und Sklaverei, KARL-WILHELM WELWEI29 von den Herren aus. Er meint, daß trotz aller Klagen der Besitzer und Eigentümer das Verhältnis so schlecht nicht gewesen sein kann, weil sonst in Kriegs- und Krisensituationen Sklaven nicht zur Unterstützung ihrer Herren eingesetzt worden wären. Dies weist er auch für die Heloten in Sparta nach, die die Spartiaten stets als Waffenträger begleiteten. Gerade was die Helotie angeht, ist die Forschung in fast allen Fragen vollkommen kontrovers. Das trifft auch auf das Verhältnis zwischen Spartiaten und Heloten zu, da erstere ihren Unterworfenen mit Terror, Brutalität und Erniedrigung zu begegnen schienen, was ihm Gegenzug Widerständigkeit provozierte und bis zu konkreten, manchmal auch länger währenden und teilweise sogar erfolgreichen Aufständen führte. Diese Forschungsrichtung wird zwar von den antiken Quellen gestützt. Doch müssen sie auf ihren historiographischen Wert hinterfragt werden.30
Auch für die Unfreien im klassischen Athen beansprucht Welwei einen freundlichen Umgang der Herren, da in Notsituationen Sklaven zusammen mit den Theten auf den Ruderbänken saßen. Dennoch kennt der Autor auch die Kehrseite der Medaille: Sklaven, die den Feinden geholfen haben, wurden trotz gegenteiligen Versprechens wieder versklavt; Barbaren, denen jegliche politische Gestaltungskraft abgesprochen wurde, galten theoretisch als Sklaven und wurden von den Griechen auch so behandelt. Sowohl in der Theorie (Sklaven von Natur – alle Menschen sind frei geboren) als auch in der Praxis (neben Vertrauen abgrundtiefes Misstrauen, Hass und Grausamkeit) lassen sich die Gegensätze klar aufzeigen, sodaß das Verhältnis zwischen Herren und Sklaven in der griechischen Antike nicht in einer einheitlichen Linie verläuft, sondern eher als widersprüchlich und ambivalent eingeschätzt werden muss.31
Wie Welwei geht auch der Althistoriker STEFAN KNOCH von den Sklaven als Objekt in der Beziehung Herr-Sklave aus. An Hand literarischer Quellen weist er die Sklavenfürsorge von Homer bis in die Spätantike nach. Dabei stellt er insgesamt fest, daß es sich stets um eine Mischung zwischen Belohnung und Bestrafung handelte, je nachdem ob der Sklave gut und treu oder widerständig und untreu war. Diese Linie verfolgt er differenziert von Homer bis zu den römischen Juristen, um festzustellen, daß bei allen Fürsorgemaßnahmen der Sklave immer an zweiter Stelle stand. Es ging vorrangig um die Tugendhaftigkeit des Herrn, sei es im moralphilosophischen Sinne, sei es im Kontext eines ständischen Sittenkodex. Selbst Rentabilitätsgesichtspunkte traten hinter dem moralischen Anliegen zurück, in welchem der Sklave nur Prüfstein war.
Ausnahmen von diesem Verhalten der Herren und in der Rechtssituation der Sklaven meint Knoch im ptolemäischen Ägypten und im Christentum erkennen zu können. Neben die Einklagbarkeit von Nahrung, Kleidung und Geld unter Androhung von Protest, Arbeitsverweigerung und Flucht durch ägyptische Sklaven stellt er die Gleichheit von Herren und Sklaven als christliche Brüder in den Gemeinden. Daraus erwachsen die Verantwortung des Herrn für Körper und Seele des Sklaven, Verbot des sexuellen Zugriffs auf den Körper des Unfreien und Gehorsams- wie Dienstpflicht der Sklaven.32 Allerdings betont Knoch, daß es sich um theoretische Forderungen handelte, die in der Praxis zum Konflikt mit gesellschaftlichen Vorstellungen und den Herrenrechten führten und deswegen nicht umgesetzt werden konnten.
Zieht man ein Resümee aus den vier Beiträgen zum Verhältnis Herren und Sklaven, so wird deutlich, daß in der Praxis die Herren immer Subjekt, die Sklaven immer Objekt blieben. Auch die Gehorsamspflicht, ob christlich oder philosophisch gefordert, betont die Unterlegenheit des Unfreien, die im Christentum in vielfältiger Weise sogar festgeschrieben wurde, wie sich an den Beiträgen des letzten Themenkomplexes aufweisen lässt.
Abschließend stellt sich die Frage nach dem Ende der antiken Sklaverei. In der Vergangenheit sind dafür ökonomische und religiöse Gründe angeführt worden, daß sich die spätantike Sklaverei zu Gunsten von Halbfreiheit und Schollengebundenheit zurückentwickelt habe,33 und das Christentum, das die Gleichheit aller Menschen vor Gott vertrete, schließlich zur Abschaffung der Sklaverei in der Antike geführt habe.34 Mittlerweile sind beide Thesen widerlegt.
Dennoch ist es interessant, exemplarisch an zwei Beiträgen, die aus ganz unterschiedlichen ideologischen Lagern kommen, zu sehen, wie sie in der Beurteilung der Rolle, die das Christentum für die antike Sklaverei gespielt hat, zu ganz kongruenten Ergebnissen gelangt sind.
GERHARD KEHNSCHERPER wurde von marxistischen Althistorikern der DDR als nichtmarxistischer Althistoriker bezeichnet, der sich um die Anwendung des dialektischen Materialismus bemüht habe. Der hier aufgenommene Auszug aus seinem Buch: Die Stellung der Bibel und der Alten Kirche zur Sklaverei, (Halle 1957) wird von Matthias Willing als „originelle Variante des Versuchs“ bezeichnet „das christliche Gedankengut mit der marxistischen Geschichtsphilosophie zu harmonisieren.“35 Das ist einer der Gründe, diese wenig bekannte Arbeit wieder ins Gedächtnis zurückzuholen.
Als Anhänger der fünf-stufigen Formationslehre des historischen Materialismus36 sieht Kehnscherper schon eine Verbesserung der Verhältnisse für die Sklaven in der Kaiserzeit und ein Ende der Sklaverei gekommen. Dieses wäre jedoch von der christlichen Kirche verhindert worden, die sich die Interessen der herrschenden Klasse der Herren zu eigen gemacht hätte, und die Sklaverei zur gottgewollten Institution erklärt hätte. Außerdem kritisiert er vor allem die westliche Kirche, daß sie ihr Schicksal an das Römertum gebunden habe und nicht an die Barbaren, mit denen das Ende der Sklaverei und die neue Formationsstufe des Feudalismus sich bereits abzeichneten. Er wirft der Kirche Retardation und Verschlimmerung der Lage der Sklaven vor, sowie ihre eigenen Grundsätze von der Gleichheit aller Menschen vor Gott verraten zu haben.
Gemäß der Formationslehre steht für Kehnscherper das Ende der Sklaverei in der Kaiserzeit fest, das jedoch durch das Fehlverhalten der Kirche um einige Jahrhunderte verzögert worden sei. Damit hat er einmal die marxistische Theorie als richtig erwiesen, zum anderen die Verzögerung in der historischen Wirklichkeit erklärt, und Christentum mit Marxismus in ein ambivalentes Verhältnis gebracht.
Um so erstaunlicher ist es, daß der Erlanger Althistoriker und profunde Kenner von Christentum und Sklaverei, RICHARD KLEIN,37 ohne marxistische Theorie, allein gestützt auf die antiken christlichen und paganen Quellen bezüglich der Stellung der Christen, Nichtchristen und der Kirche zur Sklaverei zu einem ähnlichen Ergebnis kommt wie der Kollege aus der DDR. Was das Ende der Sklaverei betrifft, da allerdings fällt die Antwort des westdeutschen Wissenschaftlers ganz anders aus.
Klein kann übereinstimmend an Hand aller Zeugnisse feststellen, daß Christen, Nennchristen und überzeugte Nichtchristen die Sklaven verachteten und daß alle ihr absolutes Zugriffsrecht auf den Körper von Sklaven und Sklavinnen wahrnahmen. Für niemanden war ein Leben ohne Sklaverei vorstellbar. Trotz der Existenz der staatlich anerkannten manumissio in ecclesia, ermunterte die Kirche nicht zur Freilassung, höchstens im Blick auf das Seelenheil des Freilassers aber nicht zu Gunsten der Sklaven, deren nie sterbende Patronin sie zu werden anstrebte. Sklaven gehörten weder zu den ins Ausland Verschleppten, die auf Kirchenkosten freizukaufen waren, noch zu den Armen, die in das kirchliche Fürsorgeprogramm eingebettet waren. Ähnlich wie Kehnscherper erkennt Klein vor allem bei den westlichen adligen Bischöfen die Übernahme paganer Wertvorstellungen, sodaß die östlichen Kirchenväter wie z.B. Gregor von Nyssa und Johannes Chrysostomos, die die Herren zu einer besseren Behandlung der Sklaven ermahnten, „einsame Rufer in der Wüste“ blieben. Da die Kirche zur größten Sklavenbesitzerin geworden war, hatte besonders sie ein großes Interesse am Fortbestand der Sklaverei über das Ende des Römischen Reiches hinaus.38
Die Forschungen des letzten Jahrzehnts haben erst die längerfristige Kontinuität der antiken Sklaverei im Mittelmeerraum und in Byzanz nachweisen können. Allerdings ist weiterhin umstritten, zu welchem Zeitpunkt die antike Form der Sklaverei von neuen Formen abgelöst wurde.39
Die in diesem Band ausgewählten Themenkreise sind nicht die einzigen kontroversen in der Sklavenforschung. Ungeklärt sind die Fragen nach der Rentabilität der Sklaverei und ihrer Relation zur freien Arbeit.40 Strittig ist ihr retardierender Einfluss auf die Fortentwicklung eines technischen Fortschritts in der Antike.41 Das sind nur einige weitere Diskussionsfelder, die hier nicht bedient werden konnten.
Um trotz begrenztem Seitenumfang der Reihe ein größeres Spektrum innerhalb der Themenbereiche anbieten zu können, wurden Kürzungen in den Beiträgen vorgenommen, die gekennzeichnet wurden […]. Dadurch konnten die Kernthesen noch klarer herausgehoben werden. Die Fußnoten, hier als Endnoten gesetzt, wurden jeweils angeglichen. Bibliographische Aktualisierungen wurden, so weit wie möglich, durchgeführt. Zudem ist es gelungen, alle Beiträge, außer dem von Orlando Patterson, in deutscher Sprache, Original oder in Übersetzung vorzulegen. Neben der bereits bestehenden Übersetzung des grundlegenden Buches von Moses I. Finley wurden die Übersetzungen der Beiträge von Keith Bradley, William V. Harris und Walter Scheidel in engster Kooperation mit den Autoren selbst erstellt. Ihnen allen sei für ihre kollegiale Unterstützung und Mitarbeit herzlichst gedankt. Mein Dank gilt ebenfalls meinen beiden Doktoranden Christian Rollinger und Marcel Simonis, die die Übersetzungen in engem Kontakt mit den Autoren durchgeführt haben. Für die Originalbeiträge konnten Karl-Wilhelm Welwei und Stefan Knoch gewonnen werden, die sich zur Vermeidung von Doubletten aufeinander eingestellt haben. Ihnen danke ich für die Bereitschaft, an dem Sammelband mitzuwirken.
Die Auswahlbibliographie soll auch als eine solche verstanden werden, die erste Orientierungshilfen bietet. Verwiesen sei auf die an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz von Johannes Deißler und Dorothea Schäfer 2003 in dritter Auflage publizierte umfassende Bibliographie zur Antiken Sklaverei, die nun in aktualisierter Form auch online steht.42
Ohne vielfältige Mithilfe würde der Band nicht in dieser Form vorliegen. Ich danke meiner wissenschaftlichen Hilfskraft am Lehrstuhl, Dr. des. Alexander Trefz, und meiner Doktorandin Astrid Weilandt M.A., die die Beiträge formal und bibliographisch hergerichtet und viele Korrekturgänge durchgeführt haben. Für die Herstellung der reprofähigen Version gilt mein besonderer Dank meinem erfahrenen Mitarbeiter Marcel Simonis. Herzlich danke ich Herrn Dr. Harald Baulig von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft, der mir stets großzügig bei allen Terminschwierigkeiten entgegengekommen ist.
Trier, im Oktober 2012 | Elisabeth Herrmann-Otto |
Anmerkungen
1 H. Heinen, s.v. Sklaverei universalhistorisch, in: HAS V, 2013.
2 E. Flaig, Weltgeschichte der Sklaverei, 152-202; C.K. Meyer, s.v. Sklaverei der Neuzeit, in: HAS I-IV, 2012; Chr. Grieshaber, Frühe Abolitionisten. Die Rezeption der antiken Sklaverei zur Zeit der schottischen Aufklärung und deren Einfluss auf die britische Abolitionsbewegung (1790-1833) (Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit 9), Hildesheim 2012, 54-242.
3 K. Bradley, The Problem of Slavery in Classical Culture, in: Classical Philology 92, 1997, 282: „For a thousand years and more slavery was not a problem in classical culture, and therein lies a problem.”
4 Dig. 1,5,5,1 (Marc.) Servi autem in dominium nostrum rediguntur aut iure civili aut gentium: […] iure gentium servi nostri sunt, qui ab hostibus capiuntur aut qui ex ancillis nostris nascuntur; Inst. Iust. 1,3,4: servi autem aut nascuntur aut fiunt. nascuntur ex ancillis nostris. fiunt aut iure gentium, id est captivitate, aut iure civili.
5 H. Wieling, Die Begründung des Sklavenstatus nach ius gentium und ius civile (CRRS 1), Stuttgart 1999, 4-9; A. Haverkamp, Die Erneuerung der Sklaverei im Mittelmeerraum während des hohen Mittelalters. Fremdheit, Herkunft und Funktion, in: ders., Neue Forschungen zur mittelalterlichen Forschung (2000-2011), Hannover 2012, 267-296.
6 Dig. 1,5,4,1 (Florent.): servitus est constitutio iuris gentium, qua quis dominio alieno contra naturam subicitur.
7 Flaig (s. Anm.2), 80-82; Grieshaber (s. Anm.2), 127-141.
8 Ioh. Chrys. horn. in Joh. 27 (PG 59, 156-157); Greg. Nyss. horn. in eccles. 4,2,7 (PG 44, 663-664; 665-666); Sen. clem. 1,18; Sen. epist. 47.
9 H. Heinen, Aufstieg und Niedergang der sowjetischen Sklavereiforschung. Eine Studie zur Verbindung von Politik und Wissenschaft, in: ders. (Hrsg.), Antike Sklaverei: Rückblick u. Ausblick (FAS 38), Stuttgart 2010, 95-136.
10 M. Willing, s.v. DDR, in: HAS I-IV, 2012 schildert das Ringen in der DDR um eine 6. Formationsstufe, nämlich die der asiatischen Produktionsweise, die sich nur mühsam gegen das von Moskau verkündete 5-Stufenmodell durchsetzen konnte. Vgl. auch B. Florath, Zur Diskussion um die asiatische Produktionsweise, in: I. Stark (Hrsg.), Elisabeth Charlotte Welskopf und die Alte Geschichte in der DDR, Stuttgart 2005, 184-200.
11 M. Tschirner, s.v. Finley, Moses I., in: HAS I-IV, 2012; J. Annequin, s.v. GIREA, in: ebd.; N. McKeown, The Invention of Ancient Slavery, London 2007, 41-51.
12 Heinen (s. Anm. 1); E. Herrmann-Otto, Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, Hildesheim 2009, 11-13.
13 J. Andreau/R. Descat, Esclave en Grèce et à Rome, Paris 2006, 23-26; 49; 63; 65-105.
14 K. Christ, Neue Profile der Alten Geschichte, Darmstadt 1990, 295-337; M. Tschirner/M.I. Finley, Studien zu Leben, Werk und Rezeption, Marburg 1994; B.D. Shaw, ‘A Wolf by the Ears’: M.I. Finley’s Ancient Slavery and Modern Ideology in Historical Context, in: M.I. Finley, Ancient Slavery and Modern Ideology. Expanded Edition by B.D. Shaw, Princeton 1998, 3-74.
15 Heinen (s. Anm. l).
16 E. Flaig, s.v. Sklaverei, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie 9, 1996, 976-985; Ders., Abolition und Weltgeschichte. Geschichtstheoretische Überlegungen zu einer kulturellen Besonderheit, in: E. Herrmann-Otto (Hrsg.), Sklaverei und Zwangsarbeit zwischen Akzeptanz und Widerstand (Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit 8), Darmstadt 2011, 178-244, s. auch die Gegenpositionen dazu u.a. U. Schmieder/C. Füllberg-Stollberg, Gegendarstellung zum Beitrag von Egon Flaig, in: ebd., 245-253.
17 M.I. Finley, Was Greek Civilization Based on Slave Labour?, in: Historia 8, 1959, 145-164.
18 J. Deißler, Cold Case? Die Finley-Vogt Kontroverse aus deutscher Sicht, in: H. Heinen (Hrsg.) (s. Anm.9), 77-93; McKeown (s. Anm.11), 30-41; Ders., Inventing Slaveries: Switching the Argument, in: (s. Anm.9), 39-59.
19 Herrmann-Otto (s. Anm.12), 190-199 u. 262 Abb.1; Wieling (s. Anm.5), 4-30.
20 Ausgangspunkt der Kontroverse war folgender Beitrag: W. Scheidel, Quantifying the Sources of Slaves in the Early Roman Empire, in: JRS 87, 1997, 156-169; stellvertretend für viele frühere Veröffentlichungen: Ders., The Roman Slave Supply, in: K. Bradley/P. Cartledge (Hrsg.), The Cambridge World History of Slavery, I: The Ancient Mediterranean World, Cambridge 2011, 287-310.
21 E. Herrmann-Otto, Ex ancilla natus. Untersuchungen zu den „hausgeborenen“ Sklaven und Sklavinnen im Westen des römischen Kaiserreiches (FAS 24), Stuttgart 1994, 231-287.
22 W.V. Harris, War and Imperialism in Republican Rome 327-70 B.C., Oxford 1979; Ders., Rome’s Imperial Economy, Oxford 2011.
23 J. Ramin/P. Veyne, Droit romain et societé: les hommes libres qui passent pour esclaves et l’esclavage volontaire, in: Historia 30, 1981, 472-497.
24 A. Söllner, Irrtümlich als Sklaven gehaltene freie Menschen und Sklaven in unsicheren Eigentumsverhältnissen (CRRS IX), Stuttgart 2000; Wieling (s. Anm.5), 25-27; E. Herrmann-Otto, Soziale Mobilität in der römischen Gesellschaft: Persönliche Freiheit im Spiegel von Statusprozessen, in: H. Bellen/H. Heinen (Hrsg.), Fünfzig Jahre Forschungen zur antiken Sklaverei an der Mainzer Akademie 1950-2000 (FAS 35), Stuttgart 2001, 171-183.
25 Christ (s. Anm.14), 63-124; D. Königs, Joseph Vogt: Ein Althistoriker in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. (Baseler Beiträge zur Geschichtswissenschaft 168), Frankfurt/M. 1995; A. Maximova, Joseph Vogt und die Begründung seines Sklavereiprojekts aus russischer Sicht, in: H. Bellen/H. Heinen (Hrsg.) (s. Anm.24), 3-10; E. Herrmann-Otto, Joseph Vogt und die antike Sklavenhaltergesellschaft, in: I. Stark (Hrsg.) (s. Anm.10), 152-156.
26 H. Heinen, Kindersklaven – Sklavenkinder im Rahmen des Mainzer Sklavereiprojekts. Forschungen, Themen, Texte, in: Ders. (Hrsg.), Kindersklaven – Sklavenkinder (FAS 39), Stuttgart 2012, 1-14; E. Herrmann-Otto, Das Projekt „Forschungen zur antiken Sklaverei“ an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, in: H. Heinen (Hrsg.) (s. Anm.9), 62-68.
27 K. Bradley, Slavery and Society at Rome, Cambridge 1994; stellvertretend für vieles Frühere: Ders., Römische Sklaverei: Ein Blick zurück und eine Vorschau, in: H. Heinen (Hrsg.) (s. Anm.9), 15-38; Ders., Slavery in the Roman Republic, in: K. Bradley/P. Cartledge (Hrsg.) (s. Anm.20), 241-264.
28 Kritik: McKeown (s. Anm.11), 77-97; Ders. (s. Anm.18), 50-53.
29 Stellvertretend für ein breites Oeuvre: K.-W. Welwei, Unfreie im antiken Kriegsdienst. 1. Athen und Sparta (FAS 5), Wiesbaden 1974, 2. Die kleineren und mittleren griechischen Staaten und die hellenistischen Reiche (FAS 8), Wiesbaden 1977, 3. Rom (FAS 21), Stuttgart 1988.
30 Einen differenzierten Forschungsüberblick über die vielen Kontroversen um die Helotie s. bei P. Cartledge, The Helots: a Contemporary View, in: K. Bradley/P. Cartledge (Hrsg.) (s. Anm.20), 74-90.
31 H. Klees, Sklavenleben im klassischen Griechenland (FAS 30), Stuttgart 1998; N. McKeown, Resistance Among Chattel Slaves in the Classical Greek World, in: K. Bradley/P. Cartledge (Hrsg.) (s. Anm.20), 153-175.
32 K. Harper, Slavery in the Late Roman World, AD 275-425, Cambridge 2011, 203-218, 326-348, 424-462. J. Glancy, Slavery and the Rise of Christianity, in: K. Bradley/P. Cartledge (Hrsg.) (s. Anm.20), 450-481.
33 Harper (s. Anm.32), 3-32, 497-508; C. Grey, Slavery in the Late Roman World, in: K. Bradley/P. Cartledge (Hrsg.) (s. Anm.20), 482-509. (Beide mit Forschungsüberblicken.)
34 H.-A. Wallon, Histoire de l’esclavage dans l’antiquité, 3 Bde, Paris 1847, [ND Aalen 1974 (2. Aufl.)]; P. Allard, Les esclaves chrétiens, depuis les premiers temps de l’eglise jusqu’à la fin de la domination romaine en Occident, Paris 51914 (ND Hildesheim 1974); A.M. Ritter, s.v. Allard, Paul, in: HAS I-IV, 2012; J. Chr. Dumont, s.v. Wallon, Henri Alexandre, ebd.
35 M. Willing, Althistorische Forschung in der DDR (1945-1989), Berlin 1991, 89, u. Anm.78.
36 S. Anm. 10. Kehnscherper schreibt vor Ausbruch der Kontroverse.
37 Vorbildhaft: R. Klein, Die Sklaverei in der Sicht der Bischöfe Ambrosius und Augustinus (FAS 20), Stuttgart 1988; Ders., Die Haltung der kappadokischen Bischöfe Basilius von Caesarea, Gregor von Nazianz und Gregor von Nyssa zur Sklaverei (FAS 32), Stuttgart 2000.
38 S. Anm.8.; H. Grieser, Sklaverei im spätantiken und frühmittelalterlichen Gallien (5.-7. Jh.) (FAS 28), Stuttgart 1997, 144-150, 173-190.
39 Harper (s. Anm.32), 3-32; Grey (s. Anm.33), 506/7.
40 A. Eich/P. Herz, s.v. Rentabilität, in: HAS V, 2013.
41 F. Kiechle, Sklavenarbeit und technischer Fortschritt im römischen Reich (FAS 3), Wiesbaden 1969.
42 D. Schäfer/J. Deißler, Bibliographie zur antiken Sklaverei, 2 Teile (FAS Beiheft 4), Stuttgart 2003, ergänzte Version 2012: http://www.sklaven.adwmainz.de/index.php?id=1584