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4.3. E-Klausuren

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E-Klausuren sind von den hier genannten Beispielen wahrscheinlich das aufwändigste. Die Einführung von E-Klausuren ist nicht gleichbedeutend mit der Übertragung bisheriger Papierklausuren in ein digitales System. Vielmehr kommen didaktische, rechtliche und technische Zusammenhänge zum Tragen, über die sich eine Hochschule Gedanken machen muss.

E-Klausur-Systeme haben häufig das Potential, über die didaktischen Möglichkeiten einer Papierklausur hinauszugehen. Neben der Einbettung von Medien tragen auch interaktive Fragenformate dazu bei, dass Inhalte anders abgefragt werden können, als nur mit Multiple Choice und Freitextfragen. Einige andere Möglichkeiten wurden bereits im Abschnitt 3 angesprochen.

Neben den didaktischen Aspekten müssen im Vorfeld allerdings prüfungsrechtliche und technische Fragen geklärt werden. Je nach Szenario betreten Hochschulen dabei Gebiete, die bislang noch keine Rolle gespielt haben.

Zu Beginn sollte geklärt werden, ob E-Klausuren laut Prüfungsordnung die herkömmlichen Klausuren ersetzen können. Die Interpretation, ob E-Klausuren auch Klausuren im rechtlichen Sinne sind, ist dabei von Hochschule zu Hochschule verschieden. Danach müssen die Soft- und Hardwaresysteme entsprechend sicherheitstechnischer und datenschutzrechtlicher Aspekte ausgewählt oder selbst programmiert werden. Damit sich der Betrieb der E-Klausur-Systeme aus Hochschulsicht lohnt, sollten die Funktionen für möglichst viele Fachgebiete relevant sein.

Bei der Durchführung von E-Klausuren müssen den Studierenden entsprechende Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, die dann wiederum gelagert und gewartet werden müssen. Außerdem sind für reguläre E-Klausuren spezielle Software-Lösungen notwendig, die vermeiden, dass während der Klausur auf andere Anwendungen oder das Internet zugegriffen werden können.

Aktuell kommen während der COVID-19-Pandemie noch weitere Fragen dazu: Soll Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, Klausuren zu Hause am eigenen PC zu schreiben? Müssen Sie dabei überwacht werden (Stichwort: Proctoring)? Welche Überwachungsformen sind dabei rechtlich zulässig? Sind Open-Book-Klausuren, also Klausuren, bei denen alle Ressourcen ohne Einschränkung genutzt werden können, eine Alternative zu herkömmlichen Klausuren?

E-Klausuren bilden herkömmliche Prüfungsformate am ehesten ab. Allerdings gehen sie mit einer Reihe von didaktischen, rechtlichen und technischen Fragen einher, die vor ihrer Einführung geklärt werden müssen.

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