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3.3. Von 1972 bis 1978

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Humanae Vitae (1968) sollte die letzte Enzyklika von Papst Paul VI. bleiben. Sicher trug dazu auch die ausbleibende weltweite Akzeptanz bei, die dem Papst auch persönlich zusetzte. Eine Frage, die in den siebziger Jahren kontrovers erörtert wurde, war diejenige nach der Weihe von Frauen zu Diakoninnen. Hier hätte die Kirche auf eine Tradition seit dem Altertum zurückgreifen können.21 Im Bewusstsein, dass die Forderung der Zulassung von Frauen zum Priesteramt weltkirchlich nicht vermittelbar sein würde, befasste sich die Würzburger Synode mit der Frage des Diakonats der Frau und gab eine entsprechende Empfehlung ab. Auch diese sollte an den Papst weitergeleitet werden. Den entsprechenden institutionellen Rahmen bildete erneut der Synodenbeschluss „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“. Hier wird von der Synode auf Vorläufer eines Diakonats der Frau in der Alten Kirche des Ostens wie des Westens und auf die Opportunität verwiesen, von Frauen heute tatsächlich ausgeübte Dienste auch sakramental einzubinden und dementsprechend anzuerkennen. Ein entsprechendes Votum wurde von der Synode an den Papst gesandt22 und fand offenbar in der Bischofskonferenz keinen Widerspruch. Freilich erfolgte aus Rom auf dieses Votum weder eine Empfangsbestätigung noch ein entsprechender Bescheid.

Heikler sollte die Frage der Zulassung von Frauen zum Priesteramt sein. Zur Zeit des Konzils stand sie noch nicht auf der Tagesordnung, doch sie sollte innerhalb der Kirche im weiteren Verlauf der sechziger Jahre vor allem in Nordamerika und Westeuropa diskutiert werden. Schon die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes hatte 1965 die Diskriminierung von Frauen an erster Stelle unter heute erfahrenem Unrecht genannt.23 Hinzu kam nun auch eine gründlichere Beschäftigung mit der Rolle der Frau in der Heilsgeschichte und in der frühen christlichen Gemeinde nach der Bibel. Sicher spielte dabei auch eine Rolle, dass seit dem genannten Zeitabschnitt zunehmend christliche Kirchen des Westens die Frauenordination einführten, ohne darin einen Verstoß gegen die biblische Überlieferung zu sehen.

Solche und ähnliche Überlegungen mögen Papst Paul VI. dazu bewogen haben, eine eigene Stellungnahme vorzubereiten. So beauftragte er die Päpstliche Bibelkommission, die Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft neu zu bedenken und dabei auch auf die Frage der möglichen Ordination der Frau einzugehen. Die Arbeit der Kommission dürfte an der Entstehung des dann folgenden Dokuments der Kongregation für die Katholische Glaubenslehre Inter Insigniores vom 15. Oktober 1976 kaum einen bedeutenderen Anteil gehabt haben, zumal ihr Text niemals offiziell bekannt gegeben und nur durch Indiskretion in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht wurde. Er kann hier nur in seinen Ergebnissen dargestellt werden.24 Sie spiegeln sich in den Voten, die am Ende der Debatte über die mögliche Zulassung von Frauen zum priesterlichen Weiheamt in der Kommission durchgeführt wurden und die im genannten Dokument dokumentiert sind. Hier der Text nach der deutschen Übersetzung von Walter Groß:

„(1) Einstimmiges Votum: Das Neue Testament entscheidet von sich aus nicht klar und ein für allemal, ob Frauen zu Priesterinnen geweiht werden können.

(2) 12 zu 5-Votum: Aus der Schrift gewonnene Gründe allein genügen nicht, um die Möglichkeit, Frauen zu ordinieren, auszuschließen.

(3) 12 zu 5-Votum: Die Kirche kann die Ämter der Eucharistie und der Buße Frauen anvertrauen, ohne gegen die Intentionen Jesu Christi zu verstoßen.“25

Bemerkenswert ist die Zusammensetzung der Päpstlichen Bibelkommission zu diesem Zeitpunkt. Zu den international anerkannten Forschern zählten zu ihr u.a. Jean-Dominique Barthélémy, Raymond E. Brown, Henri Cazelles, Alfons Deissler, Jacques Dupont, Joachim Gnilka, Pierre Grelot, Stanislas Lyonnet, Carlo Martini und David Stanley.26

Das bereits erwähnte Dokument der Kongregation für die Katholische Glaubenslehre Inter Insigniores vom 15. Oktober 1976 schließt die Ordination von Frauen zum Priesteramt unter Berufung auf die Praxis Jesu und der Kirche seit ihrer Gründung aus.27

Es bleibt dabei, dass Papst Paul VI. mit Inter Insigniores ähnlich wie schon bei der Frage des Pflichtzölibats ein abschließendes Wort sagen wollte, das der Tradition geltende Bedeutung zuschreiben sollte. Auch hier sollte freilich die Diskussion nicht endgültig zur Ruhe kommen, auch wenn Papst Paul VI. den weiteren Verlauf nicht mehr erleben sollte. Spätestens nach der Erklärung Ordinatio Sacerdotalis vom 22. Mai 1994 flammte sie erneut auf, zumal auch dort wieder der Verdacht entstand, biblischen Texten zur Kirchenstruktur, die zeitbedingt sein können, würde unmittelbar normative Kraft zugeschrieben.

Ermutigung zum Aufbruch

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