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Buchhaltung

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Gewerbebetriebe müssen eine doppelte Buchhaltung vorweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Vertreter des sogenannten Kleingewerbes können eine Einnahme - Überschuss - Rechnung führen. Sobald man aber dem Kleingewerbe entwachsen ist, wird die doppelte Buchhaltung vom Gesetz verlangt. Bei der Einordnung in die verschiedenen Kategorien können Steuerbrater helfen.

Bezüglich der Buchhaltung gibt es heutzutage hervorragende Software, die Selbständigen eine Menge Arbeit abnimmt. Informieren Sie sich über die Programme, die zum Teil recht günstig zu haben sind. Wenn Sie von ihren Künsten in Buchhaltung nicht überzeugt sind, eignet sich geeignete Software, die in vielen Kaufhäusern zu erhalten ist. Das Programm bucht anhand der Geschäftsvorfälle automatisch richtig und erstellt auch notwendige betriebwirtschaftliche Auswertungen.

Sollte die verfügbare Zeit für solche Arbeiten zu knapp sein, ist das Einschalten eines Steuerbraters zu empfehlen, dessen Fachkräfte die Buchführung dann übernehmen können. Wenn die Umsätze über eine gewisse Grenze hinausgehen (ca. Euro 60 000) sollten Sie sowieso einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Es gibt jedoch auch immer wieder Teilzeitkräfte (z.B. Steuerfachgehilfen, Buchhalter etc.) mit entsprechenden Kenntnissen, die gerne ein paar Stunden am Tag für Sie arbeiten. Mit der Steuererklärung sollten Sie sich ohnehin an einen Steuerbrater ihres Vertrauens wenden. Solche Fachleute können Ihnen entsprechende Tipps geben, wie man möglichst wenig Steuern, zahlt und die Tätigkeit wirtschaftlich optimiert.

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