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Das Gewerbe
ОглавлениеIn der Regel arbeiten Sie im Internet als Agentur / kleine Firma (Ein Mann bzw. Frau - Betrieb), welche bestimmte Dienstleistungen bzw. Produkte anbietet. Niemand darf in Deutschland solche Tätigkeiten selbständig ausüben, ohne ein Gewerbe anzumelden. Man arbeitet selbständig auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, d.h. man ist für Einnahmen, Ausgaben, ev. Verbindlichkeiten, Zahlung von Abgaben, Steuern etc. selbst verantwortlich. Das Betreiben eines Gewerbes ist eine nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Man nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.
Obligatorisch ist die Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes. Dort müssen Sie den Zweck des Gewerbes angeben, wobei eine ziemlich weit gefasste Formulierung angebracht ist, denn Sie dürfen nur die beschriebenen Tätigkeiten ausüben. Je präziser diese Formulierungen sind, desto enger wird ihr Tätigkeitsbereich. Gleichzeitig müssen Sie aber auch aufpassen, nicht Tätigkeitsbereiche anzugeben, für die besondere Prüfungen verlangt -, oder Vorschriften verlangt werden. Bezüglich einer passenden Formulierung hilft Ihnen ein guter Unternehmensberater, Steuerberater jederzeit weiter.
Mit der Anmeldung auf dem Ordnungsamt geht ein Durchschlag des Formulars an das zuständige Finanzamt. Sie erhalten dann eine Steuernummer, falls in der Vergangenheit noch keine Nummer zugeteilt wurde. Betriebe (Gewerbe) unterliegen der Gewerbesteuer.
Mit einem Gewerbe werden Sie automatisch Mitglied in der für ihren Wohnort zuständigen IHK (Industrie und Handelskammer) und müssen Beiträge entrichten. Deren Höhe richtet sich nach Umsatz, Größe des Betriebes, Rechtsform etc..
Falls Sie freiberuflich arbeiten, benötigen Sie keinen Gewerbeschein, zahlen auch keine Gewerbesteuer. Informieren Sie das zuständige Finanzamt über ihre Tätigkeit. Vom Startzeitpunkt an versteuern Sie dann Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Vorsicht!
Existenzgründer erhalten von den Finanzbehörden Vorsteuerbescheide zu Einkommen – und Umsatzsteuer. Geben Sie ihre Umsatzerwartungen lieber äußerst bescheiden an, denn sonst zahlen Sie hohe Vorsteuerbeträge, obwohl Sie noch keinen Cent Umsatz gemacht haben. Konsultieren Sie zu diesem Thema am besten einen Steuerberater.