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I. Besonderheiten in der Prüfung

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neue Prüfungsverordnung

Der Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ ist mit der Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015 neu in die Bilanzbuchhalterprüfung eingefügt worden. Demnach sollen mittlere Führungskräfte in der Lage sein, Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen. Entsprechend können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren,
ein internes Kontrollsystem aufbauen,
Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen,
Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten.

umfangreiche Kenntnisse

Verlangt werden also umfangreiche Grundkenntnisse, weniger aber vertiefte theoretische Details. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgeblichen Einflussfaktoren zu bewerten. Diesem Anspruch folgt der vorliegende „5 vor“-Titel.2

drei Klausuren

Die Qualifikationsinhalte werden in der schriftlichen Prüfung – zusammen mit dem Handlungsbereich „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“ sowie einem Teil des Handlungsbereichs „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“ – in der ersten von drei Prüfungsklausuren handlungsorientiert abgefragt.


Maximal können ca. 12 Punkte erreicht werden, das entspricht einer Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten. Für diese vergleichsweise niedrige Punktzahl ist ein hoher Lernaufwand erforderlich, weil das Themenspektrum sehr umfangreich ist.

Hinweis

Die Verteilung der Handlungsbereiche auf die Aufgabenstellungen ist in der Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015 nicht festgelegt.

Weil in der mündlichen Prüfung neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ auch andere Handlungsbereiche einzubeziehen sind, müssen die Teilnehmer ihr Wissen zum Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ bis zu diesem Zeitpunkt – der mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung liegen kann – präsent halten oder sich wieder aneignen.

5 vor Internes Kontrollsystem

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