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Zentrales Vorsorgeregister

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Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden. Sie erreichen es unter http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Zentrales-Vorsorgeregister-ZVR.php

Vorsorgevollmachten und isolierte Betreuungsverfügungen können natürlich auch von Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Eintragung übermittelt werden: Sie können die Daten Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. Ihrer isolierten Betreuungsverfügung zur Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister hier unmittelbar anmelden. Die Registrierung über die Web-Schnittstelle ist der kostengünstigste, schnellste und komfortabelste Weg. Informieren Sie sich zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auf http://www.vorsorgeregister.de/Service/FAQs/index.php.

Zu den Kosten der Registrierung informieren Sie sich bitte auf http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Kosten/index.php. Diese beginnen bei 13,00 €.

Der Meldedialog startet auf https://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx:


Jeder ZVR-Eintrag erhält eine Buchungs- und Registriernummer. Wer Vollmachten widerrufen oder ändern will, kann dies auf dem Postweg tun. Die Anschrift lautet: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Mohrenstraße 34, 10117 Berlin.

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