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Vom Grab ins Internet
ОглавлениеMan kennt sie aus der Werbung. Jetzt tauchen Sie vereinzelt auch auf Friedhöfen auf. Gemeint ist der QR-Code. Immer mehr Städte erlauben es, diesen Code auf dem Grabstein zu befestigen. Eine Ablehnung ist nach Empfehlung des Deutschen Städtetages auch kaum möglich. Schon im November 2013 veröffentlichte der 'Deutsche Städtetag' eine 'Genehmigungshilfe für die Verwendung von QR-Codes an Grabsteinen, die explizit als Vorgabe für die Städte und Kommunen dienen soll, ihre Friedhofssatzungen anzupassen. Diese 'Genehmigungshilfe' widmet sich voranging dem rechtlichen Aspekt und kommt zu folgendem Ergebnis: 'Grundsätzlich ist gegen die gestalterische Einbindung des QR-Codes in die Grabanlage bzw. das Grabmal keine Verbot durch die Friedhofsverwaltung möglich, da dieser in seinem Aussehen als eigenständiges oder verbindendes Element der Grabgestaltung gesehen werden kann. (http://www.gedenken-gestalten.de/news/1403/umweltausschuss-beschliesst-qr-codes-auf-koelns-grabsteinen-erlaubt.html)
Mithilfe einer App kann das Handy diesen Code lesen und man erhält weitere Informationen über den Verstorbenen im Internet. Am besten regeln Sie die Informationen, die veröffentlicht werden können. Die Angehörigen haben kurz nach Ihrem Tod bestimmt andere Sorgen.
Auf der Internetseite www.qrcode-generator.de können Sie sich ihn erstellen lassen. Vorher sollte noch die Webseite mit den persönlichen Informationen angelegt worden sein.
Auf www.grabstein.info finden Sie weitere Informationen. Die Meinung der Kirchen finden Sie auf http://gedenken-gestalten.de/qr-grabmal_qr-grabstein_Standpunkte_der_Kirchen.html.