Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 33

1.7.1Recht zur Lüge?!

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69Eine Frage, die beim Thema „Vernehmung“ immer wieder auftaucht, ist die, wer lügen darf und wer nicht. Weihmann tritt beispielsweise der Auffassung, Beschuldigte dürften straflos die Unwahrheit sagen, zu Recht entgegen.27 Grundsätzlich ist festzustellen: Lügen erfüllt – für sich betrachtet – keinen Straftatbestand. Ausdrücklich erlaubt ist es natürlich nicht, und aus Sicht des Ermittlers auch unerwünscht! Nach eingehendem Studium von Straf- und Bußgeldvorschriften steht aber eindeutig fest: Lügen ist nicht grundsätzlich verboten.

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