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Einleitung von Heinrich Kümmerle

Die Hertensteiner Gespräche fanden 2020 bereits zum vierten Mal, nämlich am 19. und 20. September 2020, aber aufgrund von COVID-19 nur virtuell unter Zuhilfenahme einer Videochat Software statt. Sie sind inzwischen ein fester Bestandteil im Vorhabenkanon der Europäischen Föderalisten und in einer ersten Gesprächsreihe auf insgesamt 12 Gesprächsrunden festgelegt, wobei in der ersten Dekade jetzt die Themen, die sich allesamt aus den zwölf Punkten des Hertensteiner Programms vom 21. September 1946 ableiten, laufend – auch von den jeweiligen Gesprächsteilnehmern selbst im Hinblick auf das Folgejahr – den heutigen und sich weiter wandelnden Bedürfnissen und Fragen entsprechend erweitert oder spezifiziert wurden und werden.

Im Jahr 2027, bei den 11. Hertensteiner Gesprächen, sollen dann die Ergebnisse dieser Dekade thematisiert und diskutiert werden, um letztendlich 2028 bei den 12. Hertensteiner Gesprächen eine gemeinsame Erklärung zum Hertensteiner Programm von 1946 abgeben zu können.

Prof. Dr. Walther Heipertz hat in seinem Vorwort zu diesem Gesprächsprotokoll bereits das Besondere an den Hertensteiner Gesprächen dargelegt, so dass es mir nur noch bleibt, daran zu erinnern, dass bis zum Abschluss der Hertensteiner Gespräche 2028 der Weg dorthin zugleich auch das Ziel ist, welcher allen Beteiligten möglichst transparente, interessante, vielfältige und auch ergebnisoffene Gespräche und dies in einer sehr angenehmen Atmosphäre bieten soll, die jedem Mitmacher mehr Lust auf Demokratie und inhaltliche Auseinandersetzungen machen.

Beginnend mit den 4. Hertensteiner Gesprächen haben wir uns zudem entschieden, die ursprüngliche Schreibweise der EUROPA-UNION zu verwenden, um u.a. einer Verwechslung mit der Europäischen Union zu erschweren. Auch verwenden wir hier im Protokoll die Abkürzung „EU“, welche sowohl für die EUROPA-UNION als auch für die Europäische Union gebräuchlich ist, nur für letztere.

Die 4. Hertensteiner Gespräche fanden erneut die Unterstützung seitens der EUROPA-UNION Deutschland, der EUROPA-UNION Baden-Württemberg und der Union Europäischer Föderalisten, sowie die unserer Jugendorganisation, den Jungen Europäischen Föderalisten aus Baden-Württemberg. Neu hinzu kam die Neue Europäische Bewegung Schweiz, welche allerdings zu den Gesprächen selbst keinen Vertreter entsenden konnte.

Die Gespräche mussten aufgrund von COVID-19 in den virtuellen Raum verlegt werden, fanden dabei allerdings wieder zweitägig statt. Für die Vorbereitung der 4. Hertensteiner Gespräche konnten Michael Georg Link MdB (Heilbronn), Leonhard Reinwald (Heilbronn), Prof. Dr. Walther Heipertz (Heidelberg), Carmen Kieninger (Heilbronn) sowie Bettina und Heinrich Kümmerle (Heilbronn) gewonnen werden.

Als weitere Unterstützer der 4. Hertensteiner Gespräche kam dann noch der JEF-Landesvorsitzende, Alexander Holder (Ludwigsburg), hinzu, der ein Grußwort sprach.

Während des Verlaufs der diesjährigen Veranstaltung wurden für die Weiterentwicklung der Hertensteiner Gespräche, und zwar schon für die kommende 5. Runde, die folgenden Veränderungen erwogen:

 vielleicht sollte man flexibler neue Themen hinzunehmen;

 vielleicht sollten die Hertensteiner Gespräche grundsätzlich virtuell oder in Hybrid-Form stattfinden;

 vielleicht könnten die Hertensteiner Gespräche als Parallelveranstaltung zur Konferenz zur Zukunft Europas dienen.

Die hier veröffentlichten Ergebnisse der 4. Hertensteiner Gespräche sollen allen Interessierten Lust zur Teilnahme machen und den Gesprächsteilnehmern eine gute Zusammenfassung der Gesprächsverläufe bieten.

Ich bedanke mich bei allen Moderatoren, Protokollanten, Organisatoren, Impulsgebern und Diskutanten für deren Teilnahme und das dabei gezeigte Engagement. Als Einstieg in das E-Book finden Sie das Grundsatzprogramm der EUROPA-UNION Deutschland:

Hertensteiner Programm vom 21. September 1946

1 Eine auf föderativer Grundlage errichtete, europäische Gemeinschaft ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.

2 Entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, die den demokratischen Aufbau von unten nach oben verlangen, soll die europäische Völkergemeinschaft die Streitigkeiten, die zwischen ihren Mitgliedern entstehen könnten, selbst schlichten.

3 Die Europäische Union fügt sich in die Organisation der Vereinten Nationen ein und bildet eine regionale Körperschaft im Sinne des Artikels 52 der Charta.

4 Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation.

5 Die Europäische Union steht allen Völker europäischer Wesensart, die ihre Grundsätze anerkennen, zum Beitritt offen.

6 Die Europäische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Bürger in der Erklärung der Europäischen Bürgerrechte fest.

7 Diese Erklärung beruht auf der Achtung vor dem Menschen, in seiner Verantwortung gegenüber den verschiedenen Gemeinschaften, denen er angehört.

8 Die Europäische Union sorgt für den planmäßigen Wiederaufbau und für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit sowie dafür, dass der technische Fortschritt nur im Dienste der Menschheit verwendet wird.

9 Die Europäische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgendeiner fremden Macht zu sein.

10 Im Rahmen der Europäischen Union sind regionale Unterverbände, die auf freier Übereinkunft beruhen, zulässig und sogar wünschenswert.

11 Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart aller ihrer Völker, größer oder kleiner, zu sichern.

12 Durch den Beweis, dass es seine Schicksalsfragen im Geiste des Föderalismus selbst lösen kann, soll Europa einen Beitrag zum Wiederaufbau und zu einem Weltbund der Völker leisten.

Hertensteiner Gespräche in Heilbronn

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