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Buchführung

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Bei jeder selbständigen Tätigkeit müssen Aufzeichnungen über

Einnahmen und Ausgaben angefertigt werden. Als sogenannter

Kleinunternehmer (bis zu Euro 17 500 Umsatz) weist man noch keine

Umsatzsteuer aus. Ab diesem Betrag muss jedoch die Mehrwertsteuer

in Ausgangsrechnungen und bei den Einnahmen berücksichtigt werden.

Sollte es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handeln, brauchen Sie

einen Gewerbeschein, den Sie beim zuständigen Ordnungsamt ihrer

Gemeinde beantragen können. Ein Durchschlag dieses Dokumentes

wird automatisch ihrem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Achten Sie

bei der Formulierung des Gewerbezwecks auf eine möglichst

weitreichende Bezeichnung, so dass man sich nicht zu Anfang schon

selbst einschränkt. Die Hilfe eines versierten Steuerberaters oder

Unternehmensberaters ist hier angebracht.


Äußerste Vorsicht sollten Sie bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten

walten lassen. Unter Umständen lassen sich andere Formulierungen

finden, so dass eine Pflicht zur Genehmigung nicht entsteht. Weiterhin

sollten Sie sich mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen, um die

zu zahlenden Beiträge abzuklären. Gewerbetreibende sind verpflichtet,

bei der örtlichen IHK Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Höhe der

Zahlungen hängen vom jeweiligen Gewerbe ab.

Solange es möglich ist, sollten Sie mit der Einnahme –

Überschussrechnung ihre Aufzeichnungen führen. Ihr Steuerberater

wird ihnen die Voraussetzungen hierfür mitteilen. Die Vorteile liegen

unter anderem in der tatsächlichen Erfassung von Zahlungen, wenn

diese eingehen. Buchungen erfolgen also erst, wenn die Einnahmen

auch wirklich eingegangen sind. Die Einnahme Überschuss Rechnung

ist im Vergleich zur doppelten Buchführung einfacher zu erledigen und

relativ formlos zu führen.

Sollten Sie als Freiberufler agieren (z.B. als Künstler), dürfen Sie diese

Form der Aufzeichnung auch bei hohen Einnahmen nutzen.

Freiberuflich tätige Selbständige müssen kein Gewerbe anmelden,

sondern erhalten vom Finanzamt eine Steuernummer und können dann

mit ihren Geschäften beginnen.

Unterschätzen Sie den Arbeitsaufwand für eine korrekte Aufzeichnung

ihrer Geschäftstätigkeit nicht. So mancher Tag vergeht mit dem

Ordnen von Belegen, verbuchen von Geschäftsvorfällen. Als hilfreich

haben sich Buchhaltungsprogramme der führenden Hersteller erwiesen,

mit denen man zum Teil sogar ohne Kenntnisse die eigene Buchhaltung

erledigen kann. Erkundigen Sie sich nach dieser Software bei einem

guten Händler oder im Web.

Die Programme ermöglichen unter anderem automatisches Verbuchen

von Geschäftsvorfällen: Man gibt einfach den jeweiligen Vorfall ein und

die Software verbucht diese Transaktion richtig. Betriebswirtschaftliche

Auswertungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Abschlüsse jeglicher

Art sind natürlich auch verfügbar, so dass Sie damit Finanzbehörden

zufrieden stellen können.

Tipp:

Alle Belege sollten Sie immer sortieren und aufbewahren. Die

Buchführungsdateien müssen Sie auf Anfrage verfügbar machen.

Solche Dateien sollten also immer mehrfach auf verschiedenen

Datenträgern gespeichert werden.

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