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Buchführung
ОглавлениеBei jeder selbständigen Tätigkeit müssen Aufzeichnungen über
Einnahmen und Ausgaben angefertigt werden. Als sogenannter
Kleinunternehmer (bis zu Euro 17 500 Umsatz) weist man noch keine
Umsatzsteuer aus. Ab diesem Betrag muss jedoch die Mehrwertsteuer
in Ausgangsrechnungen und bei den Einnahmen berücksichtigt werden.
Sollte es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handeln, brauchen Sie
einen Gewerbeschein, den Sie beim zuständigen Ordnungsamt ihrer
Gemeinde beantragen können. Ein Durchschlag dieses Dokumentes
wird automatisch ihrem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Achten Sie
bei der Formulierung des Gewerbezwecks auf eine möglichst
weitreichende Bezeichnung, so dass man sich nicht zu Anfang schon
selbst einschränkt. Die Hilfe eines versierten Steuerberaters oder
Unternehmensberaters ist hier angebracht.
Äußerste Vorsicht sollten Sie bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten
walten lassen. Unter Umständen lassen sich andere Formulierungen
finden, so dass eine Pflicht zur Genehmigung nicht entsteht. Weiterhin
sollten Sie sich mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen, um die
zu zahlenden Beiträge abzuklären. Gewerbetreibende sind verpflichtet,
bei der örtlichen IHK Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Höhe der
Zahlungen hängen vom jeweiligen Gewerbe ab.
Solange es möglich ist, sollten Sie mit der Einnahme –
Überschussrechnung ihre Aufzeichnungen führen. Ihr Steuerberater
wird ihnen die Voraussetzungen hierfür mitteilen. Die Vorteile liegen
unter anderem in der tatsächlichen Erfassung von Zahlungen, wenn
diese eingehen. Buchungen erfolgen also erst, wenn die Einnahmen
auch wirklich eingegangen sind. Die Einnahme Überschuss Rechnung
ist im Vergleich zur doppelten Buchführung einfacher zu erledigen und
relativ formlos zu führen.
Sollten Sie als Freiberufler agieren (z.B. als Künstler), dürfen Sie diese
Form der Aufzeichnung auch bei hohen Einnahmen nutzen.
Freiberuflich tätige Selbständige müssen kein Gewerbe anmelden,
sondern erhalten vom Finanzamt eine Steuernummer und können dann
mit ihren Geschäften beginnen.
Unterschätzen Sie den Arbeitsaufwand für eine korrekte Aufzeichnung
ihrer Geschäftstätigkeit nicht. So mancher Tag vergeht mit dem
Ordnen von Belegen, verbuchen von Geschäftsvorfällen. Als hilfreich
haben sich Buchhaltungsprogramme der führenden Hersteller erwiesen,
mit denen man zum Teil sogar ohne Kenntnisse die eigene Buchhaltung
erledigen kann. Erkundigen Sie sich nach dieser Software bei einem
guten Händler oder im Web.
Die Programme ermöglichen unter anderem automatisches Verbuchen
von Geschäftsvorfällen: Man gibt einfach den jeweiligen Vorfall ein und
die Software verbucht diese Transaktion richtig. Betriebswirtschaftliche
Auswertungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Abschlüsse jeglicher
Art sind natürlich auch verfügbar, so dass Sie damit Finanzbehörden
zufrieden stellen können.
Tipp:
Alle Belege sollten Sie immer sortieren und aufbewahren. Die
Buchführungsdateien müssen Sie auf Anfrage verfügbar machen.
Solche Dateien sollten also immer mehrfach auf verschiedenen
Datenträgern gespeichert werden.