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Teil I: Den Ruhestand vor Augen
ОглавлениеSpätestens mit 60 Jahren denken viele über die Rente nach. Einige wollen nicht bis zur »Altersgrenze für die Regelaltersrente« arbeiten, sondern schon früher in Rente gehen – diese Grenze liegt übrigens 2022 bei 65 Jahren und zehn Monaten – das betrifft den Geburtsjahrgang 1956. Der Jahrgang 1957 kann erst mit 65 Jahren und elf Monaten regulär in Rente gehen. Wer schon früher gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. In Teil I geht es um:
Ihre Rentenansprüche und
darum, wie viel Sie in der Rente brauchen,
um Ihre sonstigen Ansprüche aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie um Ihre Pensionsansprüche,
darum, mit welchen Ausgaben Sie in der Rente rechnen müssen und was möglicherweise wegfällt.
Es geht darum, ob Sie früher in Rente gehen können,
ob Sie bereits vor Rentenbeginn Ihre Arbeitszeit reduzieren können,
was das dann für Ihre spätere Rente bedeutet,
ob Sie Abschläge ausgleichen können und
wie das ist bei Erwerbsunfähigkeit.
Wenn Sie früher in Rente gehen, müssen Sie sich an gewisse Regeln halten, sprich, Sie müssen kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln – außer Ihnen wird gekündigt.
Im Prinzip ist Teil I ein umfassender Kassensturz, der Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt, und eine Art strategischer Planung mit dem Ziel abzuschätzen, was bei dieser oder jener Entscheidung herauskäme. Mit 60 Jahren haben Sie noch mehrere Optionen, die Sie jetzt durchspielen können, um sich dann für diesen oder jenen Weg zu entscheiden. Letztlich geht es darum, ob Sie es sich leisten können und wollen, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.