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Teil IV: Steuern und Sozialbeiträge im Ruhestand
ОглавлениеBrutto- ist nicht gleich Nettorente – das erfahren Sie ganz schnell. Die Krankenkassenbeiträge werden gleich von der Rente abgezogen, der Fiskus kommt dann später auf Sie zu. Er weiß dank Datenaustausch ganz genau, wie viel Rente Sie bekommen, und wird Sie daran erinnern, eine Steuererklärung abzugeben. Wegen der Reduzierung des steuerfreien Anteils an der Rente und der Rentenerhöhungen fallen immer mehr Rentner unter die Steuerpflicht. Teil IV beschäftigt sich mit den Themen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge:
Ab wann Sie Steuern zahlen müssen.
Was alles besteuert wird.
Wie das mit der Steuererklärung ist.
Wer Ihnen bei der Steuererklärung hilft.
Was es mit »freiwillig oder gesetzlich krankenversichert« auf sich hat.
Wie viel Sie an die Kranken- und Pflegekasse zahlen.
Warum Sie auch für Ihre betriebliche und private Altersvorsorge Beiträge zahlen müssen.
In diesem Teil erfahren Sie zudem, welche Rolle Steuern beim Vererben spielen.