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1.1 Corporate Governance

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Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen (Regeln, Werte und Grundsätze) für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.5 Diese Regelungen konstituieren damit zugleich auch die zentralen Rahmenbedingungen der Führungsorganisation. Der Gegenstand der Führungsorganisation lässt sich mit der Organisation der Unternehmensleitung und deren Beziehungen zu anderen Unternehmensorganen (Spitzenorganisation) sowie zu den – dem Top-Management nachgelagerten – Bereichen (Leitungsorganisation) umreißen.6 Der Terminus Corporate Governance lässt sich nicht ohne weiteres wörtlich übersetzen, hat aber Schnittmengen zu dem deutschen Begriff Unternehmensverfassung7, der aber durch die Festlegung von Entscheidungsrechten verschiedener Akteure und Interessengruppen primär die Binnenordnung des Unternehmens betrifft. Corporate Governance bezieht darüber hinaus aber auch Fragen der Einbindung des Unternehmens in sein Umfeld ein, beispielsweise den Kapitalmarkt. Dabei sind zu unterscheiden:

• Die Innensicht der Corporate Governance, wo es um die Rollen, Kompetenzen und Funktionsweisen sowie um das Zusammenwirken der Unternehmensorgane, wie z. B. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung geht.

• Die Außensicht der Corporate Governance, die sich auf die Beziehungen der Unternehmensleitung zu den verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) bezieht, wobei insbesondere den Anteilseignern (Shareholdern) Bedeutung zukommt.

Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch geeignete rechtliche und faktische Arrangements aus Verfügungsrechten und Anreizsystemen die Spielräume und Motivationen der Akteure für opportunistisches Verhalten einzuschränken. Diese Akteure können versuchen, die Unvollständigkeit von Verträgen zu ihren Gunsten und zu Lasten der Betriebswirtschaften auszunutzen. Das Ganze hat zum Ziel, möglichst günstige Bedingungen für eine produktive Wertschöpfung und faire Wertverteilung zu schaffen. Dabei sind folgende Gestaltungsfelder von Bedeutung:8

• Die Regelungen zu Festlegung übergeordneter Zielsetzungen des Unternehmens, wo u.a. darüber zu entscheiden ist, ob im Rahmen der Unternehmensführung die Aktionärsinteressen in den Vordergrund gestellt oder auch die Belange anderer Interessengruppen über die rechtlichen Regelungen hinaus berücksichtigt werden.

• Regelungen für die Unternehmensführung, mit denen die Unternehmensziele erreicht werden sollen, beispielsweise Regelung einer offenen Diskussionskultur zwischen Leitungs- und Überwachungsorganen sowie Standards für die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung des Vorstands bzw. Aufsichtsrats.

• Regelungen zur Festlegung der Strukturen, Prozesse und Personen zur Unternehmensführung sowie zur Bestandsaufnahme und kontinuierlichen Verbesserung von Modalitäten der Unternehmensführung, beispielsweise die Empfehlung an den Aufsichtsrat, die Effizienz seiner Tätigkeit regelmäßig zu überprüfen.

• Klare Regelungen zur Kommunikation9 im Unternehmen, d.h. durch Schaffung von mehr Transparenz das Vertrauen in das Unternehmen und die notwendige Unterstützung der verschiedenen Anspruchsgruppen auf Dauer zu gewinnen.

Damit hat die Corporate Governance das vorrangige Anliegen, zur effizienten Unternehmensführung einen entsprechenden Ordnungsrahmen zu schaffen, um damit betriebliche Schwierigkeiten bzw. ernsthafte Unternehmenskrisen zu vermeiden.

Die betriebliche Führungsorganisation

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