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Impfpflicht?
ОглавлениеEine Impfpflicht im Zusammenhang mit Covid-19 hat zuletzt Frankreich eingeführt. Eine solche besteht für Mitarbeiter*innen von Krankenanstalten und im Alten- und Pflegebereich. Auch für Griechenland sind derartige Vorgaben vorgesehen.48 In Deutschland und Österreich ist dies bis auf Weiteres derzeit nicht der Fall. Der Präsident des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery hat die diesbezügliche Zurückhaltung scharf kritisiert und festgehalten, letzten Endes müsse man bei nicht ausreichender Impfbereitschaft über eine Pflicht zu dieser nicht nur diskutieren, sondern eine solche auch einführen.49
Rechtlich wäre die Verankerung einer Impfpflicht problemlos möglich. Dies schon aufgrund der europarechtlichen Vorgaben: Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich im Zusammenhang mit einer solchen Verpflichtung ausgesprochen, dass Strafen für Impfversäumnisse nicht als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention anzusehen sind. Diese regelt den übergeordneten Rechtsrahmen für deren Mitglieder, wozu auch Deutschland und Österreich zählen. Sie gibt Grundrechte vor, die von den Staaten unter allen Umständen beachtet werden müssen. Tschechien hatte eine Impfpflicht gegen bekannte Kinderkrankheiten wie Masern und Mumps vorgesehen. Dagegen drohen Geldbußen. Gegen diese Verpflichtung hatten Eltern beziehungsweise betroffene Kinder selbst den Weg zum Gerichtshof beschritten.
Unzweifelhaft, so das Europäische Höchstgericht, ist eine Pflichtimpfung ein Eingriff in das Recht auf Privatleben. Dieses ist in Art. 8 MRK als besonders schützenswert vorgesehen. Solche Eingriffe durch Impfungen sind jedoch hinzunehmen, wenn übergeordnete Interessen bestehen. Will man Kinder vor schwerwiegenden Krankheiten schützen, entspricht dies einem übergeordneten allgemeinen Interesse, damit sei ja den Kindern selbst wie auch der Gesellschaft bestmöglich gedient. Eine derartige Verpflichtung ist daher rechtlich zulässig.50
Gesetzlich könnte diese daher, wenn der entsprechende politische Wille in den Parlamenten bestünde, jederzeit durchsetzbar umgesetzt werden. Covid-19 ist eine schwere Erkrankung mit drohenden dramatischen bis tödlichen Folgen. Nur eine Herdenimmunität, die auf absehbare Zeit ausschließlich durch weitreichende Impfung einer großen Bevölkerungsanzahl hergestellt werden kann, kann vor dieser Krankheit schützen. Diese Motivation könnte auf Basis der dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als Rechtfertigung einer Impfpflicht dienen.
Derzeit ist jedoch kein überwiegender politischer Wille für eine solche Maßnahme abzusehen, im Gegenteil: Die maßgeblichen Repräsentant*innen von Regierung und Parlament haben sich mehrfach ausdrücklich dagegen ausgesprochen.51