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Eine neue Option für den Freitod

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Das Erkenntnis des VfGH kann sich auch auf diejenigen auswirken, die im Augenblick mit dem Gedanken an einen Suizid spielen, sei es wegen ihrer schweren Krankheit oder weil sie die Probleme ihres Lebens nicht mehr bewältigen können. Viele dieser Lebensunwilligen werden nun vermutlich die gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Selbstmord abwarten, die der Gesetzgeber erlassen wird. Sie werden warten, um nicht selbst an sich Hand anlegen zu müssen, weil sie keinen blutigen Selbstmord begehen wollen. Sie erhoffen sich, durch die Hilfe Dritter einen weniger schlimmen Tod zu erleiden als durch einen Sturz von einer Brücke oder mit einer Waffe, die sie sich selbst an den Kopf halten müssten.

1Pressemitteilung des EGMR zum Urteil Haas vs. Schweiz, online 20. 1. 2011.

2Tiroler Tageszeitung, Chat mit Hermann Glettler am 14. 12. 2020.

3Alle Zitate: Hermann Glettler: „Menschenwürde geht anders“, Tiroler Tageszeitung, 19. 4. 2021, S. 2.

4Hermann Glettler: „Freigabe hat mich enttäuscht“, Krone Tirol, 2. 4. 2021, S. 37.

5Michael Schrom: „Hilfe zum Suizid in christlichen Heimen?“, Publik-Forum, 29. 1. 2021, S. 36.

6„Angebot schafft Nachfrage – Prominente Theologen lehnen Vorstoß ihrer Kollegen zu assistiertem Suizid ab“, Publik-Forum, 12. 2. 2021, S. 43.

7Christian Marte: „Zurückhaltung bei Sterbehilfe“, Gastkommentar, Tiroler Tageszeitung, 7. 10. 2020, S. 2.

8Michaela Reibenwein und Ida Metzger: „Ich weiß, dass ich jetzt sterbe“, Kurier, 13. 12. 2020, S. 9.

9Herbert Pichler bei einer Diskussion am 27. 9. 2020 abends im österreichischen Fernsehen.

10 Der Schlussbericht des Dialogforums Sterbehilfe findet sich auf der Homepage des Justizministeriums, siehe: www.bmj.gv.at/themen/Dialogforum-Sterbehilfe.

Recht auf Sterben – Recht auf Leben

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