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EINLEITUNG

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Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Beihilfe zum Selbstmord nicht mehr bestraft wird. Das Erkenntnis tritt mit 31. Dezember 2021 in Kraft.

Der Gesetzgeber steht nun vor der Aufgabe, ein Gesetz zu erlassen, welches den Missbrauch der Beihilfe verhindern soll. Vom Inhalt des Gesetzes, das die Details der Durchführung der Hilfe bei einer Selbsttötung regeln muss, wird es abhängen, ob die Bedenken gegen eine solche Freigabe ausreichend berücksichtigt wurden.

Ziel dieses Buches ist es, das Bewusstsein für dieses hochsensible Thema bei den beteiligten Politikern zu schärfen. Weiter ist es mein Anliegen, die Bevölkerung und jeden Einzelnen darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei diesem Thema um eine Grundfrage unserer menschlichen Existenz handelt. Und dass jeder Missbrauch des vorliegenden Erkenntnisses ausgeschlossen werden muss!

In diesem Buch finden Sie viele Beispiele, in denen die vielfältigen Möglichkeiten eines Missbrauchs aufgezeigt werden. Ich möchte damit auf die Gefahren hinweisen, die uns allen nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bald drohen könnten.

Österreich und letztlich die ganze Welt stehen vor einer der Kernfragen unserer Existenz: Soll die sogenannte „aktive Sterbehilfe“ erlaubt sein oder nicht.

Noch eine persönliche Anmerkung: Seit Jahrzehnten beschäftige ich mich mit dem Thema Tod. Meine Vorträge und Veröffentlichungen seit den 70er Jahren zum Thema Sterbehilfe und Fristenlösung fanden auch in der vorliegenden Publikation ihren Niederschlag. Das Risiko, dass sich viele Argumente für die Abtreibung leicht auch auf alte Menschen übertragen lassen, wurde von mir in der Wochenzeitung „Die Furche“ vom 6. August 1992 unter dem Titel: „Eine Fristenlösung für Alte?“ abgehandelt. Ein Ergebnis der Beschäftigung mit der Thematik des Todes war auch das Werk: „Endtag – Wenn jeder weiß, wann er stirbt“, ein Szenario zum Thema Tod, erschienen im Tyrolia Verlag 2012. In dem Werk „Schmerzengeld für Trauer“, erschienen 2016 im Verlag Österreich, werden 162 Gerichtsurteile für Angehörige von Unfallopfern und Schwerverletzten für Rechtsanwälte, Richter und Versicherungen analysiert.

Innsbruck, im September 2021


Dr. Ivo W. Greiter

Rechtsanwalt in Innsbruck

Anmerkung: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit gelten männliche Bezeichnungen in gleicher Weise für Frauen, wie weibliche Bezeichnungen in gleicher Weise für Männer gelten.

Recht auf Sterben – Recht auf Leben

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