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Vorwort

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Durch die vorliegende Neuauflage wird die zuletzt im Jahr 2014 überarbeitete Kommentierung zum Gerichtsvollzieherkostengesetz auf den neuesten Stand gebracht. Neben einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen waren dabei insbesondere die wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfODG) vom 21.11.2016 (BGBl I, S 2591) von besonderer Bedeutung. Das Gesetz mit diesem äußerst sperrigen Namen enthält ein Sammelsurium unterschiedlichster Änderungen. Durch Artikel 12 werden im Gerichtsvollzieherkostengesetz die Bestimmungen über die Gebührenerhebung im Zusammenhang mit dem Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache (§ 802b ZPO) und bei der Erhebung von Daten nach §§ 755, 802l ZPO wesentlich geändert. Das Gesetz enthält aber auch Änderungen der ZPO, die sich unmittelbar auf das Gerichtsvollzieherkostenrecht auswirken. Hierzu gehören insbesondere die Änderungen des § 882c ZPO, mit denen geregelt wird, dass die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis Teil des Vollstreckungsverfahrens ist und dass der Gerichtsvollzieher die Anordnung dem Schuldner von Amts wegen zustellt. Die Änderungen machten eine vollständige Überarbeitung der Kommentierung zu den Nrn. 100 und 101 sowie 207 und 208 (neu) des Kostenverzeichnisses sowie wesentliche Änderungen in der Kommentierung zu § 3 erforderlich.

Mit der Neuauflage ist Justizoberamtsrat a.D. Gerhard Winter, der seit der 9. Auflage im Jahr 1992 an dem Werk mitgewirkt hat, aus Altersgründen ausgeschieden. Für seine langjährige engagierte und fachkompetente Arbeit gebührt ihm viel Dank und Anerkennung. Seine Nachfolge hat Justizrat Jens Peter Eggers übernommen. Herr Eggers ist als Bezirksrevisor bei dem Landgericht Lüneburg seit vielen Jahren mit den kostenrechtlichen Fragen und Problemstellungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bestens vertraut.

Wie alle früheren Auflagen, verfolgt auch die vorliegende das Ziel, dem Gerichtsvollziehernachwuchs in der Ausbildung, den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, den Gerichten, Dienstaufsichtsbehörden, den Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren, den Gerichtsvollzieherprüfungsbeamtinnen und Gerichtsvollzieherprüfungsbeamten sowie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein kompetentes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis zu sein.

Die Verfasser danken allen, die uns durch Informationen, Anfragen und Anregungen bei der Kommentierung unterstützt haben. Wir verbinden diesen Dank mit der Bitte um eine auch künftig gute Zusammenarbeit. Verbesserungsvorschläge oder auch Hinweise auf neu auftretende klärungsbedürftige Fragen sind uns jederzeit willkommen.

Hannover/Lüneburg,im August 2019 Karl-Heinz Gerlach Jens Peter Eggers
Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

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