Читать книгу Ausbilder werden - Kompaktwissen: Ausbildereignungsverordnung (Sicher durch die Prüfung) - Janik Beck - Страница 3
ОглавлениеRechtsquellen für Ausbilder
Im Rahmen der Ausbildertätigkeit wird der Ausbilder mit Inhalten aus verschiedenen Rechtsquellen konfrontiert (siehe Abbildung). Die verschiedenen Rechtsquellen werden in diesem Kapitel näher beschrieben und können über den jeweiligen QR-Code aufgerufen werden.
Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Das Berufsbildungsgesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die oben genannten Punkte. Es sichert die Qualität der Berufsausbildung in Deutschland und verbessert die Chancen für junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben. Das BBiG regelt unteranderem die folgenden Themen:
Ausbildungsvertrag
Pflichten des Auszubildenden
Pflichten des Ausbildenden
Probezeit
Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal
Beendigung der Ausbildung
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die zentralen Regelungen im Mutterschutzgesetz betreffen:
Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt
Die Gestaltung des Arbeitsplatzes
Kündigungsschutz
Entgeldersatzleistungen
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretern. Bestandteile sind u.a.:
Voraussetzung und Wahl des Betriebsrates
Mitwirkungsrechte
Mitbestimmungsrechte
Informationsrechte
Beratungsrechte
Widerspruchsrechte
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Überforderung während der Ausbildung und im Berufsleben schützen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen täglich nicht länger als 8 Stunden beschäftigt werden
Jugendliche unter 18 Jahren stehen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Ruhepause zu
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, wenn an einzelnen Werktagen der Woche die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist
Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten
Ruhezeiten müssen in einer angemessenen zeitlichen Länge gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Begin und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche begrenzt
An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden (Ausnahmen sind möglich, z.B. in Pflegeberufen)
Ein Jugendlicher im Alter von unter 16 Jahren hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen, ein unter 17 Jahre alter Jugendlicher von 27 Werktagen und ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren besitzt Anspruch auf 25 Werktage
Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt (Ausnahmen sind möglich, z.B. Eventbranche)
Zwischen Arbeitsende und Beginn müssen mindestens 12 Stunde arbeitsfreie Zeit liegen
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz definiert die tägliche Arbeitszeit und die Ruhepausen für Arbeitnehmer. Außerdem regelt es die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit. Bestandteile sind u.a.:
Arbeitszeitregelungen
Sonn- und Feiertagsregelungen
Ruhepausen
Ruhezeiten
Verbindlichkeiten
Das vollständige Gesetz findest du hier:
Ausbildereignungsverordnung
Die Ausbildereignungsverordnung regelt, über welche Kenntnisse Ausbilder verfügen müssen und wie diese nachgewiesen werden. Bestandteile sind u.a.:
Persönliche Eignung
Fachliche Eignung
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung
Die vollständige Verordnung findest du hier:
Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung definiert in Deutschland die Standards im Bereich der dualen Berufsausbildung. Die Ausbildungsordnung ist bundesweit einheitlich gültig. Im Fokus steht dabei die sachliche und zeitliche Gliederung eines Berufsbildes in einem dualen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung wird von Berufsbildungsinstitut und dem zuständigen Fachminister erlassen und dient als Grundlage zur betrieblichen Ausbildungsplanung. Außerdem enthält die Ausbildungsordnung auch die Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsrahmenplan besteht aus der sachlichen und zeitlichen Gliederung. Diese besteht aus den im Berufsbild zu vermittelnden Mindestinhalten. Im Ausbildungsrahmenlehrplan befinden sich die zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Enthalten sind die Groblernziele und die Richtlernziele. Im Folgenden ist ein Auszug einer Ausbildungsordnung dargestellt.
Quelle: Fachinformatikerausbildungsverordnung, 28.02.2020