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Rechtsquellen für Ausbilder

Im Rahmen der Ausbildertätigkeit wird der Ausbilder mit Inhalten aus verschiedenen Rechtsquellen konfrontiert (siehe Abbildung). Die verschiedenen Rechtsquellen werden in diesem Kapitel näher beschrieben und können über den jeweiligen QR-Code aufgerufen werden.


Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Das Berufsbildungsgesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die oben genannten Punkte. Es sichert die Qualität der Berufsausbildung in Deutschland und verbessert die Chancen für junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben. Das BBiG regelt unteranderem die folgenden Themen:

 Ausbildungsvertrag

 Pflichten des Auszubildenden

 Pflichten des Ausbildenden

 Probezeit

 Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal

 Beendigung der Ausbildung

Das vollständige Gesetz findest du hier:


Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die zentralen Regelungen im Mutterschutzgesetz betreffen:

 Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt

 Die Gestaltung des Arbeitsplatzes

 Kündigungsschutz

 Entgeldersatzleistungen

Das vollständige Gesetz findest du hier:


Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretern. Bestandteile sind u.a.:

 Voraussetzung und Wahl des Betriebsrates

 Mitwirkungsrechte

 Mitbestimmungsrechte

 Informationsrechte

 Beratungsrechte

 Widerspruchsrechte

 Jugendarbeitsschutzgesetz

Das vollständige Gesetz findest du hier:


Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Überforderung während der Ausbildung und im Berufsleben schützen.

 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen täglich nicht länger als 8 Stunden beschäftigt werden

 Jugendliche unter 18 Jahren stehen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Ruhepause zu

 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden

 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, wenn an einzelnen Werktagen der Woche die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist

 Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten

 Ruhezeiten müssen in einer angemessenen zeitlichen Länge gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Begin und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit

 Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche begrenzt

 An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden (Ausnahmen sind möglich, z.B. in Pflegeberufen)

 Ein Jugendlicher im Alter von unter 16 Jahren hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen, ein unter 17 Jahre alter Jugendlicher von 27 Werktagen und ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren besitzt Anspruch auf 25 Werktage

 Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt (Ausnahmen sind möglich, z.B. Eventbranche)

 Zwischen Arbeitsende und Beginn müssen mindestens 12 Stunde arbeitsfreie Zeit liegen

Das vollständige Gesetz findest du hier:


Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz definiert die tägliche Arbeitszeit und die Ruhepausen für Arbeitnehmer. Außerdem regelt es die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit. Bestandteile sind u.a.:

 Arbeitszeitregelungen

 Sonn- und Feiertagsregelungen

 Ruhepausen

 Ruhezeiten

 Verbindlichkeiten

Das vollständige Gesetz findest du hier:


Ausbildereignungsverordnung

Die Ausbildereignungsverordnung regelt, über welche Kenntnisse Ausbilder verfügen müssen und wie diese nachgewiesen werden. Bestandteile sind u.a.:

 Persönliche Eignung

 Fachliche Eignung

 Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

 Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung

Die vollständige Verordnung findest du hier:


Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung definiert in Deutschland die Standards im Bereich der dualen Berufsausbildung. Die Ausbildungsordnung ist bundesweit einheitlich gültig. Im Fokus steht dabei die sachliche und zeitliche Gliederung eines Berufsbildes in einem dualen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung wird von Berufsbildungsinstitut und dem zuständigen Fachminister erlassen und dient als Grundlage zur betrieblichen Ausbildungsplanung. Außerdem enthält die Ausbildungsordnung auch die Prüfungsanforderungen.


Der Ausbildungsrahmenplan besteht aus der sachlichen und zeitlichen Gliederung. Diese besteht aus den im Berufsbild zu vermittelnden Mindestinhalten. Im Ausbildungsrahmenlehrplan befinden sich die zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Enthalten sind die Groblernziele und die Richtlernziele. Im Folgenden ist ein Auszug einer Ausbildungsordnung dargestellt.



Quelle: Fachinformatikerausbildungsverordnung, 28.02.2020

Ausbilder werden - Kompaktwissen: Ausbildereignungsverordnung (Sicher durch die Prüfung)

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