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Ziele der Berufsausbildung

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Das Ziel der Berufsausbildung ist die Herstellung der beruflichen Handlungskompetenz bei dem oder der Auszubildenden. Dies ist im Berufsbildungsgesetz verankert:

"Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln." (§1, BBiG Abs. (3))

Die berufliche Handlungsfähigkeit ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass der/die Auszubildende erlernt die berufstypischen Tätigkeiten selbstständig zu planen, durchzuführen und zu bewerten.

Ausbilder werden - Kompaktwissen: Ausbildereignungsverordnung (Sicher durch die Prüfung)

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