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Das Geld wird knapp

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Das neue Zeitalter in der gesetzlichen Krankenversicherung war eingeläutet und nahm seinen Lauf.

Der Gesetzgeber hatte bereits begonnen, die Leistungen der Krankenkassen zu kürzen oder zu streichen. Ob dies wirklich notwendig war, lässt sich nur schwer sagen. Jedenfalls stiegen die Ausgaben - und die Einnahmen waren rückläufig. Dies hatte zu einem Teil mit der steigenden Arbeitslosigkeit zu tun, zum anderen Teil auch mit der Abwanderung in die private Krankenversicherung.

Heute gehen Beiträge dadurch verloren, dass viele Menschen eine Vollzeitbeschäftigung ausüben und hierfür einen nur noch geringen Lohn erhalten. Auch darüber muss die Politik nachdenken. Billiglöhne machen nicht nur die arbeitende Bevölkerung unzufrieden, sie sind auch Gift für die Sozialkassen. Die Arbeitgeber jedoch verdienen sich dabei eine „goldene Nase“.

Ein weiterer Punkt für den Ausgabenanstieg war und ist die Entwicklung in der Medizin. Die Gerätemedizin ist kostspielig. Teure Geräte müssen sich in einer bestimmten Zeitspanne amortisieren, besser noch, Gewinne abwerfen. Es wurden Diagnostikgeräte angeschafft, die sich bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht refinanzieren ließen, weil der Bedarf nicht in dem hohen Maße vorhanden war, wie Geräte zur Verfügung standen. Was liegt in solchem Fall näher, als den „Bedarf“ zu erhöhen?

Beitragssatzanhebungen waren nicht populär. Ganz besonders nicht aus der Sicht der Arbeitgeber, die schließlich den halben Beitrag zu tragen hatten. Ebenso betroffen wären auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung gewesen.

Es begann ein reger Wechsel der Mitglieder hin zur preisgünstigen Krankenkasse. Das verbesserte Leistungsangebot war seltener ein Grund, die Krankenkasse zu wechseln. Was zählte, war der Beitragssatz.

Der Personenkreis, der bei den teuren Krankenkassen kündigte, war eher jung, gesund und ledig. Also, auf den ersten Blick ein „gutes Risiko“.

Die Krankenkassen, die sowieso finanziell schon recht gut da standen, bekamen somit noch mehr positive Klientel.

Dagegen begann bei den ohnehin schon teureren Krankenkassen ein Überlebenskampf. Erhöhten diese Krankenkassen ihre Beitragssätze, kündigten noch mehr Mitglieder und die Talfahrten wurden noch schneller.

Zwischenzeitlich hatte der Gesetzgeber die „Krankenversicherung der Rentner“ abgeschafft. Bis dahin wurden die Leistungen für Rentner in ganz Deutschland aus einem Topf finanziert, in den alle Krankenkassen einzahlten.

Nun wurde der Risikostrukturausgleich - RSA - eingeführt. Das bedeutete, dass die Krankenkassen untereinander Ausgleiche gegenseitig zahlten oder empfingen. Damit wurde jedoch keine Ruhe oder Sicherheit in der Krankenversicherung geschaffen.

Wenn die Zahlungen des RSA nicht die gewünschten Ergebnisse brachten, wurden die Kriterien der Berechnung „geprüft“. Das führte dann zu neuen Berechnungen, und es kam zu Erstattungen oder Forderungen bei den Krankenkassen. Ich hatte oftmals das Gefühl, dass diese „Prüfungen“, so lange durchgeführt wurden, bis die Lobbyisten ein Wohlgefallen daran hatten.

Aufgrund dieses Verfahrens wurde die Planung der Beitragssätze also immer schwieriger. Erstens mussten die eigenen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden und zusätzlich die Rückstellungen für den RSA. Darüber hinaus musste man auch noch die Konkurrenz im Auge behalten.

Die Spekulationen mit der Höhe des Beitragssatzes begannen. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben wurde der kostendeckende Beitragssatz ermittelt. Wenn als Ergebnis eine Anhebung des Beitragssatzes festgestellt wurde, so war dies natürlich nur dann relativ unproblematisch, wenn man sich in guter Gesellschaft befand, also die anderen Krankenkassen mitziehen mussten.

War eine Anhebung des Beitragssatzes zum Beispiel von 11,5 v.H. auf 12,1 v.H. errechnet worden, um das Minus aus dem Vorjahr auszugleichen und für das kommende Jahr kostendeckend zu sein, so rechnete man so lange die Ergebnisse schön, bis die Beitragssatzanhebung auf 11,9 v.H. lag. Hier spielte sich das Gleiche ab, was der Einzelhandel immer schon machte: Man bot einen Artikel nicht für 12,10€ oder für 12,00€ an, sondern für exakt 11,99€.

Die Elf vor dem Komma wirkt doch als Preis viel niedriger als eine Zwölf. Auch wenn es definitiv nur ein Cent Differenz ist.

Natürlich brachte diese Augenwischerei keine Entlastung für die Krankenkassen, sondern einen weiteren Rutsch in den Minusbereich. Ich habe mich oft gefragt, welche Rolle die Aufsichtsbehörden bei dieser Art von Augenwischerei spielte.

So spekulierte ich auch: Hatte die Politik „Anweisungen“ gegeben, recht großzügig zu handeln, wenn die Krankenkassen die Beitragssätze zu niedrig ansetzten? Damit würden automatisch die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber erträglicher bleiben. Konnten die Aufsichtsbehörden nicht rechnen? Begnügten sie sich mit den zur Verfügung gestellten Angaben der Krankenkassen, ohne diese zu hinterfragen? Wie gesagt, ich spekuliere - ich behaupte nicht. Seltsam war es schon.

Interessant in diesem Zusammenhang war die Mitteilung an die Versicherten über die Anhebung der Beitragssätze. Wie einfach wäre es doch lediglich zu schreiben, „Wir mussten leider den Beitragssatz auf XY Prozent anheben“. Das war vielfach nicht üblich. Stattdessen teilte man den Mitgliedern mit, dass § XX der Satzung geändert wurde, und dass die Änderung in den Geschäftsräumen der Krankenkasse einzusehen sei. Das ist rechtlich zwar nicht zu beanstanden, aber wer hatte schon eine Satzung der Krankenkasse zu Hause? Hatte doch Jemand die Satzung vorliegen, wusste er mit dieser Veröffentlichung immer noch nicht, wie hoch der neue Beitragssatz war.

Diese Art der „Verdunkelung“ ist im Grunde genommen eine komplette Verarschung der Mitglieder. Warum konnte man nicht offen sein? Aber es passte mal wieder zu dem Motto, nur nicht sofort auffallen. Der Hintergedanke bei dieser Darstellung ist relativ einfach: Bis das Mitglied die höheren Krankenversicherungsbeiträge bemerkt, vergehen wieder einige Monate. Manch ein Mitglied hat es ohnehin gar nicht gemerkt.

Krankenkassen, die für nur ein Bundesland geöffnet waren, unterstanden dem Landesversicherungsamt. Krankenkassen, die sich über mehrere Bundesländer erstreckten, wurden vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigt. Ich hatte das Gefühl, dass eine gemeinsame Aufsicht dringend notwendig gewesen wäre, um zumindest hier gleiche Verhältnisse zu schaffen.

Leider ging es vielen Krankenkassen finanziell immer schlechter. 1996 gab es in Deutschland noch über 1.000 Krankenkassen. Ende der 90er Jahre begann eine Welle von Fusionen der Krankenkassen. Man versuchte, durch Zusammenschlüsse die Risiken besser zu kalkulieren und zu tragen. Das funktionierte auch in vielen Fällen. Neue Krankenkassen-Gebilde mit zum Teil abenteuerlichen neuen Namen entstanden. Nach einigen Jahren konnte man sich nur noch schwach erinnern, welche früheren Krankenkassen sich hinter den Fantasienamen verbargen.

Für die Versicherten wurde es nicht einfacher, sich eine Krankenkasse zu suchen, die den eigenen Bedürfnissen entsprach. Schließlich muss man sich für eine längere Zeit an die neue Krankenkasse binden. Kündigen kann man vorzeitig, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz anhebt. Dies würde heute der Erhebung eines Zusatzbeitrages entsprechen.

Die Fusionen bedeuteten für viele Versicherte auch den Wegfall der örtlichen Nähe ihrer Krankenkasse. Geschäftsstellen verschwanden für immer. Zunächst wurden in einigen Geschäftsstellen lediglich die Öffnungszeiten gekürzt. Drei Tage in der Woche für jeweils 4 Stunden geöffnet, hieß es nun. Nach relativ kurzer Zeit war ganz Schluss. Wie der Versicherte nun zu einem persönlichen Gespräch kommen sollte, wurde nicht zufriedenstellend beantwortet. Allgemeinfloskeln machten die Runde: Es gibt die Post, das Telefon und das Faxgerät. Außerdem sollte es sogar bereits Rentner geben, die eine E-Mail verfassen und senden konnten. Wozu also die Geschäftsstelle?

Der persönliche Besuch war nicht mehr erwünscht. War er möglicherweise sogar lästig? Schließlich ist es einfacher, einen ablehnenden Bescheid per Post zuzustellen, als dem Versicherten in einem Gespräch klar zu machen, dass er leider nicht mit einem positiven Ergebnis nach Hause gehen kann. Die Formulare sind ohnehin in der EDV hinterlegt und müssen nur noch mit Tastendruck personalisiert werden, und ab geht die Post.

Die Politik überlegte, wie man die ganzen Reformen und die Reformen der Reformen erneut reformieren könne.

Schließlich kam man auf die absurdeste Idee seit Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung:

Ab 2009 gibt es nur noch einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz in ganz Deutschland für alle Krankenkassen. Alle Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds, aus dem dann die Krankenkassen per Zuweisung finanziert werden. Die Krankenkasse, die mit der Zuweisung nicht auskommt, muss einen sogenannten Zusatzbeitrag erheben. Das Ganze wäre nur sinnvoll gewesen, wenn ein Einheitsbeitragssatz auch für eine Einheitskrankenkasse gelten würde. Aber so drastisch wollte man nicht zu Werke gehen. Die Politik hatte offenbar gehofft, dass sich die Krankenkassen selbst freiwillig zu einer Einheit schließen würden. Das geschah allerdings nicht.

Alle wurden damit besänftigt, dass es keinen Zusatzbeitrag geben würde, wenn die Krankenkassen vernünftig mit ihren Mitteln wirtschaften würden. Welch ein Hohn! Schließlich haben die Aufsichtsbehörden alle Krankenkassen regelmäßig „geprüft“. Dazu gehört ja wohl auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Oder wusste man, dass es mit den Prüfungen vielleicht gar nicht so toll war?

Jedenfalls erhalten die Krankenkassen nicht mehr den echten Beitrag ihrer Mitglieder, sondern eine morbiditätsorientierte Zuweisung. Das bedeutet, dass alle Beiträge in einen großen Topf wandern. Aus diesem Topf werden dann den Krankenkassen Zahlungen aufgrund der Morbidität ihrer Versicherten zuteil.

Man hatte bereits vorher sehr aufwändig ermittelt, an welchen Krankheiten die Versicherten der einzelnen Krankenkassen litten. Die Summen dieser Krankheiten ergaben dann die Höhe der Zuweisungen. Auch hier hinkte das ganze System schon vor seiner Einführung. Aufgrund der Zahlen des vorletzten Jahres erhielten die Krankenkassen zunächst die Zuweisung in der Gegenwart.

Nachträgliche Korrekturen sind grober Unfug. Für den Fall, dass es zu erheblichen Nachzahlungen an eine Krankenkasse kam, war das zwar schön für die Krankenkasse, konnte aber auch schon zu spät sein, wenn diese Krankenkasse zwischenzeitlich einen Zusatzbeitrag zur Finanzierung des Tagesgeschäfts erheben musste.

Morbiditätsrisiken hatten sich zwischenzeitlich längst verändert. Versicherte waren entweder bereits verstorben, zu einer anderen Krankenkasse gewechselt oder neu hinzugekommen. Auch dieses System basierte nicht auf Daten aus der Gegenwart. Ich erinnere an den früheren Risikostrukturausgleich, der immer wieder nachgebessert wurde.

Die Morbiditätsdaten wurden standardisiert, das heißt, für jede Krankheit errechnete man einen Mittelwert, mit dem die Krankenkassen die Behandlungskosten bestreiten sollten. So passierte es, dass die echten Ausgaben bei seltenen Krankheitsbildern teilweise um das Zwanzigfache höher lagen als der errechnete Mittelwert. Bei einem Mittelwert von hundert Euro ist das nicht problematisch. Ist der Mittelwert jedoch schon im Bereich von 50.000 Euro, so entsteht eine erhebliche Schieflage. Für kleinere Krankenkassen war dies kaum aufzufangen. Selbst mittelgroße Krankenkassen hatten Probleme mit dieser Regelung.

Die Negativentwicklung war nicht aufzuhalten.

Aber die Politik ist ihrem Grundsatz treu geblieben, die Versicherten immer mehr zur Kasse zu bitten. Schließlich wurden dem Mitglied allein vorab schon mal 0,9 v.H. des Beitragssatzes abgeknöpft. Der Rest wurde auf Mitglieder und Arbeitgeber je zur Hälfte aufgeteilt. Musste nun eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, war dieser wiederum allein vom Mitglied zu tragen.

So wurde aus der ehemals solidarischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine Finanzierung, die immer mehr zu Lasten der Mitglieder ging.

In den letzten Jahren kamen weitere Finanzierungen der Krankenkassen nur über die Mitglieder hinzu. Diese versteckte man allerdings unter den Decknamen Eigenanteil, Zuzahlung oder Praxisgebühr.

Um noch mehr Augenwischerei zu betreiben, wurde die „Belastungsgrenze“ eingeführt. Wenn die gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile im Kalenderjahr zwei Prozent der Einnahmen des Versicherten überschritten, wurden die übersteigenden Beträge auf Antrag erstattet. Chronisch Kranke wurden nur bis zu einem Prozent der Einnahmen zusätzlich belastet.

Also haben wir folgende Situation. Der Versicherte zahlt automatisch 0,9 Prozent des Beitrages selbst. Zusätzlich entrichtet er noch bis zu zwei Prozent Eigenanteile. Wenn die Krankenkasse dann noch einen Zusatzbeitrag von einem Prozent erhebt, ist das Ergebnis fast vier Prozent Beitrag, der nicht solidarisch durch Versicherte einerseits und Arbeitgeber andererseits aufgebracht wird.

Sie können davon ausgehen, dass der Zusatzbeitrag in naher Zukunft uns alle betreffen wird. Spätestens dann, wenn die noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht sind. Meine Befürchtung ist, dass der heutige Beitragssatz eingefroren wird und Mehrbedarf nur noch zu Lasten der Versicherten geht. Das alles wird unter dem Gesichtspunkt passieren, dass die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber nicht mehr steigen dürfen, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.

Was an dieser Finanzierung so drastisch ist, möchte ich hier erläutern.

Eigenanteile zahlt derjenige, der krank ist. Sehr kranke Menschen zahlen viele Eigenanteile. Der Rentner zahlt durchweg die meisten Eigenanteile. Kranke Menschen zahlen dann zusätzlich, wenn ihr Einkommen ohnehin schon reduziert ist. Das zeigt das folgende Beispiel:

Wenn ein Versicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält er rund fünfundsiebzig Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens als Krankengeld. Von diesem verminderten Einkommen muss er gegebenenfalls nachträglich noch Steuern zahlen. Wenn ihn dann noch die Eigenanteile und Zuzahlungen belasten, kann es für ihn und seine Familie finanziell sehr eng werden.

Das Gleiche gilt für Rentner oder Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2. Sie lesen richtig. Auch diesen Empfängern von Sozialleistungen verlangt man noch Eigenanteile ab.

Der „kleine Mann“ ist halt in der Mehrzahl und lässt sich ohne Gegenwehr in die Tasche greifen. Trotzdem ist dies kein Diebstahl.

Die sicherste Finanzierung war und ist immer noch: Abschaffung der kompletten Leistung. Oder Abschaffung einer Leistung unter dem „Stichtagsdeckmantel“. Beispiel: Sterbegeld erhält nur noch der, der am Stichtag 1.1.1992 versichert ist bzw. war. Die Wenigsten sahen darin eine Abschaffung der Leistung. Aber Fakt ist, dass alle Versicherten, die nach dem Stichtag geboren sind, diese Leistungen nicht mehr erhalten werden. Später hat man dann das Sterbegeld ganz abgeschafft.

So eierte man von einer Reform zur anderen. Diese Reformen waren Eingriffe, die kurzfristig die Probleme der Finanzierung lösen sollten.

Es traute sich keine Regierung, die wirklich notwendigen und erfolgversprechenden Änderungen oder Neuerungen durchzuführen.

Dabei hätte ein vernünftiger Schnitt dem System gut getan. Ich sage ausdrücklich Schnitt, nicht tausend Schrittchen.

Jedenfalls konnten diese Maßnahmen nicht verhindern, dass Krankenkassen für immer schließen mussten. Auch hier habe ich mir oft die Frage gestellt, wo die Aufsicht war, als der Untergang eingeleitet wurde. Wieso konnten Krankenkassen weiter machen, obwohl nicht zu erwarten war, dass sie ihr „Negativvermögen“ je würden ausgleichen können? Jedenfalls nicht in diesem Sozialversicherungssystem mit dieser Form der Finanzierung!

Es ist nicht in Ordnung, wenn die Mitglieder einen Beitrag zahlen, der nicht allein der Finanzierung der Leistung und der Verwaltung dient, sondern auch der Kreditaufnahme. Es ist nicht in Ordnung, wenn der heute versicherte Mensch nicht den Beitrag zahlt, der kostendeckend ist. Denn folglich muss dann der morgen versicherte Mensch für den heute versicherten Menschen die Kreditzinsen und die Schulden zahlen!

Eine irre Geschichte.

Kranke Krankenversicherung

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