Читать книгу Nachrichten für angehende Studierende in Berlin - Johann Christian Gädicke - Страница 7
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I. Pässe und Sicherheitskarten.
Nach der Polizeiordnung muß jeder hier eintreffende Fremde mit einem Passe versehen seyn. Wer hier eine zeitlang bleiben will, muß sich im Fremden-Bureau eine Sicherheitskarte lösen, wovon aber jeder Student dispensiert ist. Dieser legitimirt sich bei seinem Wirthe oder bei Anfragen nach ihm, mit seiner Matricul und mit einer gestempelten Karte, welche ihm beim Immatrikuliren ertheilt wird, und worauf er seinen Namen selbst schreiben muß. Jeder ankommende Student, bringe also einen guten Paß mit, welcher ihm beim Einpassiren im Thore abgenommen wird, und versehe sich dann in den ersten drei Tagen seines Hierseyns mit der Matricul und der dazu gehörigen Karte. Dem Wirthe, bei welchem er eine Wohnung nimmt, gebe er Vor- und Zunahmen und Vaterland genau an, denn dieser hat die Verpflichtung auf sich, jeden Miethsmann dem Polizei-Commissair des Reviers sogleich zu melden. Ohne einen neuen Paß, welcher gegen ein Attestat des Rectors ertheilt [2] wird, kann keiner wieder von hier abreisen, und derselbe muß beim Einschreiben auf der Post oder bei Bestellung von Extrapostpferden, vorgezeigt werden.