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Änderung des Thüringischen Schulgesetzes

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Ebenso geriet das Thüringer Schulgesetz in das Kreuzfeuer der Kritik. Da Steinhäuser bereits volljährig war, hatte man seine Eltern nicht über seinen Schulverweis informiert. Außerdem gab es zu diesem Zeitpunkt, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, an Gymnasien keine Prüfungen oder automatische Zuerkennung der mittleren Reife (Realschulabschluss) nach der 10. Klasse. Schüler, die das Abitur nicht bestanden, hatten somit keinen Schulabschluss und daher kaum eine berufliche Aussicht. Als späte Reaktion auf den Amoklauf konnten Schüler der Gymnasien im Jahr 2003 auf eigenen Wunsch am Ende der Klasse 10 an einer Prüfung teilnehmen. Seit 2004 ist diese Prüfung als Besondere Leistungsfeststellung für alle Thüringer Gymnasiasten Pflicht.

AMOK - Die schrecklichsten Amokläufe der Geschichte

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