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Über die Plausibilität der Grundrechte des Seins

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Es ist uns Menschen nicht möglich, die Gültigkeit dieses Gesetzes logisch oder gar mathematisch zu beweisen. Es gilt einfach! Es ist aber umgekehrt auch nicht möglich zu beweisen, dass die Grundrechte des Seins keine Gültigkeit haben (was natürlich auch nicht als Beweis der Gültigkeit ausgelegt werden kann). Wir haben uns insbesondere in der Naturwissenschaft und Technik daran gewöhnt, dass wir die Grundgesetze nicht mathematisch herleiten oder beweisen können. Wir können diese Grundgesetze zwar anhand von Experimenten prüfen – dies ist aber noch lange kein wirklicher Beweis für deren Gültigkeit.

Zur Überprüfung der Gültigkeit der Grundrechte des Seins können wir ebenfalls gewisse Experimente durchführen. Wir werden solche Experimente gleich in unseren Gedanken durchspielen. Eine weitere Möglichkeit der Prüfung besteht für uns Menschen darin, dass jeder für sich selbst versucht zu spüren, ob die Grundrechte des Seins gelten. Da auch wir ein Teil des Kosmos sind, muss diese Wahrheit jedem von uns bekannt sein. Versuchen Sie durch Ihre Intuition zu spüren, ob die oben beschriebenen Grundrechte des Seins gelten oder nicht.

Wie bereits angekündigt lässt sich die Plausibilität der Grundrechte des Seins anhand von einfachen Gedankenexperimenten prüfen. Wir «testen» die drei Aussagen einzeln:

 Gleichwertiges Recht auf der Erde zu sein für alle Wesen. Stellen Sie sich vor, Sie werden zusammen mit 10 anderen Personen für ein Jahr lang in ein Haus eingeschlossen. Sie haben keinen Kontakt zur Aussenwelt und «kennen» ein volles Jahr lang nur diese 10 Personen. Sie müssen sich alles teilen: Wohn- und Schlafräume, Toilette, Bad, Dusche, das Essen, Bücher, usw. Es gibt jedoch genügend Platz und auch Nahrungsmittel sind genug da für das ganze Jahr.Wenn Sie dieses Jahr in Friede und Harmonie verbringen wollen, ist dann nicht der gegenseitige Respekt und die gegenseitige Anerkennung der Daseinsberechtigung für alle 11 Personen eine absolut notwendige Voraussetzung dafür? Je mehr Personen dies verweigern, desto schwieriger würde das Zusammenleben.Nun weiten wir das Haus in Gedanken aus auf die ganze Erde, fügen zusätzliche Menschen, Tiere und Pflanzen dazu. Die gegenseitige Anerkennung des Rechtes für alle Wesen auf der Erde zu leben, ist aus dieser Perspektive eine plausible Voraussetzung für Friede und Harmonie.Das Wissen aller Bewohner auf der Erde, dass ihr Dasein anerkannt wird, dass sie hier sein dürfen, stellt eine absolut notwendige Voraussetzung für die Harmonie dar. Dauerhafter Friede kann nur einkehren, wenn keine gegenseitige Bedrohung vorhanden ist.

 Gleichwertiges Recht für alle Wesen, sich zu entwickeln. Niemand wird bestreiten, dass wir uns heute noch ziemlich weit entfernt befinden von einer Welt des Friedens und der Harmonie. Täglich werden Kriege geführt und es sterben täglich Tausende von Menschen an Hunger, während andere im Überfluss versinken. Wasser, Luft und Boden sind teilweise so stark verschmutzt, dass keine Wesen mehr dort leben können oder die Nahrungsmittel ungeniessbar sind. Zur Verbesserung ist eine Weiterentwicklung vom heutigen Zustand notwendig. Weshalb sollte sich also ein Wesen nicht oder weniger stark als andere weiterentwickeln dürfen? Wer soll entscheiden, wer sich weiterentwickeln darf und wer nicht?Wir alle stecken irgendwo in unserer persönlichen Entwicklung. Alle wollen ihre Bedürfnisse verwirklichen. Wenn eine Konkurrenz um beschränkte Entwicklungsplätze besteht, gibt es automatisch Streit um die Vorrechte, wer sich zuerst oder am meisten entwickeln darf. Das gleiche Recht für alle Wesen auf eine persönliche Entwicklung stellt deshalb ebenfalls eine notwendige Voraussetzung für dauerhaften Frieden und Harmonie dar.

 Gleichwertiges Recht für alle Wesen, ihre Aufgaben auszuführenDas System der Erde ist sehr stark vernetzt. In diesem Netz hat jedes Wesen (Pflanzen, Tiere, Menschen, Mineralien, usw.) viele verschiedene Aufgaben, die es wahrnimmt. In diesem vernetzten System ist die Intelligenz dezentral verteilt: Jedes Wesen kennt seine Aufgaben und Ziele von seiner Entstehung bzw. von Geburt an. Es gibt keine dummen Wesen, welche herumhängen und warten, bis ihnen ein «Chef» Aufgaben zuteilt. Alle bringen das Wissen über ihre Lebensaufgaben bereits bei der Geburt bzw. Entstehung mit, sie beginnen ohne äussere Befehle ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die Lebensaufgaben von anderen Wesen brauchen sie hingegen nicht zu wissen.

 Die einzige «Intelligenz», welche das Zusammenspiel aller Wesen kennt, ist das gesamte «System Erde» selbst, also die Vereinigung aller Wesen auf der Erde. Da die Menschheit nur ein winzig kleiner Teil in diesem grossen System darstellt, ist auch einleuchtend, dass die Menschen die Aufgaben und Funktionen von allen anderen Wesen und deren Zusammenspiel auf der Erde niemals werden verstehen können. (Eigentlich wäre es schon ein grosser Fortschritt, wenn die Menschheit ihre eigenen Funktionen und Aufgaben im System Erde erforschen und realisieren würde...).Wenn kein Wesen alleine die vollständigen Zusammenhänge auf der Erde verstehen kann, sollte sich doch auch kein Wesen anmassen, anderen Wesen bestimmte Aufgaben zuzuteilen oder andere Wesen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu hindern, bzw. diese gar zu verbieten. Es erscheint deshalb naheliegend, dass man allen Wesen das gleiche Recht zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugesteht. In einem dezentralen, selbst-organisierten System wie der Erde ist dies eine weitere notwendige Voraussetzung, damit das System überhaupt funktioniert und somit schlussendlich Harmonie und Friede dauerhaft werden können.

Die oben angesprochenen Punkte sind Indizien, welche Sie zum Nachdenken über die Grundrechte des Seins anregen sollen. Wie bereits erwähnt, gibt es keine Beweise für oder gegen die Gültigkeit der Grundrechte des Seins. Jeder muss für sich selbst herausfinden, ob er an die Gültigkeit bzw. Existenz dieser Grundrechte des Seins glauben will oder nicht. Dies kann nur über unsere Intuition geschehen. Jeder von uns ist sich jedoch gewohnt, in gewissen Situationen auf seine Intuition zu vertrauen. Oder wie haben Sie etwa Ihren Lebenspartner ausgesucht? Haben Sie wissenschaftliche Analysen durchführen lassen, Experten befragt und danach rational entschieden? Wie haben Sie entschieden, ob Sie Kinder haben möchten oder nicht? Wie helfen Sie Ihren Kindern bei der Berufswahl? Wie entscheiden Sie sich nach einem Vorstellungsgespräch für oder gegen eine Stelle? Es gibt in unserem Leben immer wieder Entscheidungen, welche durch unsere Intuition stark beeinflusst oder alleine aufgrund unserer Intuition gefasst werden – oftmals sind wir uns dessen aber nicht bewusst.

Es liegt deshalb an Ihnen bzw. an Ihrer Intuition, um herauszufinden, ob die Grundrechte des Seins Ihrer Meinung nach Gültigkeit haben oder nicht. Wir schreiben sie nochmals auf:

Die Grundlage für alles Sein auf unserem Planeten ist das gleichwertige Recht aller Wesen, hier zu leben, sich zu entwickeln und ihre Aufgaben auszuführen.

In vielen Arbeiten wird die «bedingungslose Liebe» als Grundlage von allem Sein bzw. von allem Sein auf der Erde beschrieben. Ist dies etwa falsch? Natürlich nicht, die bedingungslose Liebe und die Grundrechte des Seins beschreiben dasselbe. Wer die Rechte von allen Wesen gemäss den Grundrechten des Seins voll und ganz achtet, handelt in bedingungsloser Liebe. Wer alle Wesen auf der Erde bedingungslos liebt, wird allen Wesen zweifellos das Recht zubilligen hier zu leben, sich zu entwickeln und ihre Aufgaben auszuführen. Der Begriff bedingungslose Liebe und die beschriebenen Grundrechte des Seins sind deshalb weitgehend identisch.

Doch kommen wir zurück zur Grundlage unseres Lebens auf der Erde: Aus dem oben dargelegten Recht zu leben, sich zu entwickeln und seine Aufgaben zu lösen lassen sich eine Reihe von zusätzlichen Rechten und Pflichten ableiten. Hierarchisch gesehen sind diese Gesetze den Grundrechten des Seins untergeordnet.

Es folgt daraus zum Beispiel für alle Wesen das Recht auf Nahrung (sonst wäre die Existenz gefährdet, d.h. das Recht hier zu sein würde verletzt), auf körperliche und geistige Freiheit (sonst wäre die freie Entwicklung und/oder das Recht seine Aufgaben zu lösen gefährdet), sowie das Recht auf Selbstbestimmung (sonst wäre die freie Entwicklung gefährdet) für alle Wesen. Aus dem Recht zur Selbstbestimmung ergibt sich als logische Folge die Pflicht zur Selbstverantwortung für alle Wesen (wer selbst frei bestimmen kann was er tut oder nicht tut, ist logischerweise auch für alle seine Entscheidungen selbst verantwortlich). Auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung werden wir später noch eingehend zu sprechen kommen.

Noch fast einfacher ist es, aus den Grundrechten des Seins bestimmte nicht zulässige Handlungen abzuleiten. Als direkte Folge ist es zum Beispiel nicht zulässig jemanden zu töten (zum Beispiel Todesstrafe, Verbrechen, Krieg) oder jemandem seine eigene Meinung zu verbieten (totalitäre Regimes).

Wie wahrscheinlich bereits an diesen wenigen Beispielen deutlich wird, kommt man beim Durchdenken von Situationen im Alltag bald in Konflikt mit weit verbreiteten Weltanschauungen. Ist es zum Beispiel zulässig, in einem Land militärisch zu intervenieren und dabei das Töten von Menschen in Kauf zu nehmen um dort das Recht auf ein freies Leben für die Menschen durchzusetzen? Die Antwort lautet klar: Nein.

Aus den Grundrechten des Seins folgt weder ein Recht und schon gar nicht eine Pflicht für gewisse Menschen, diese Grundrechte auf der Erde durchzusetzen! Aus der Verletzung der Grundrechte des Seins durch bestimmte Menschen folgt ebenfalls auf keinen Fall das Recht für andere Menschen dies ebenfalls zu tun – selbst dann nicht, wenn damit andere Wesen zur «Vernunft», d.h. zur Einhaltung dieser Rechte, gebracht werden sollen! Eine «Weltpolizei» mit Sonderrechten findet darin keine Begründung!

Die Grundrechte des Seins gelten immer und für alle, es gibt keine Ausnahmen. Alle Wesen (Menschen, Pflanzen, Tiere, usw.) haben sich danach zu richten. Und man darf diese Rechte natürlich auch nicht verletzen, um sie durchzusetzen.

1x1 des Bewusst-Seins

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