Читать книгу Kompaktes Ausbilderwissen für Fachwirte - Kathleen Stemmler - Страница 11
ОглавлениеDie Ausbildungsordnungen
Die Aufgabe der Ausbildungsordnungen
Um den für das Unternehmen geeigneten Ausbildungsberuf zu finden, ist es ratsam, die Ausbildungsordnung mit den betrieblichen Anforderungen an die zukünftigen Mitarbeiter zu vergleichen. Bei grundlegenden Übereinstimmungen ist der richtige Ausbildungsberuf gefunden.
Laut dem Berufsbildungsgesetz darf nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Die Berufe sind dann jeder für sich in eigenen Ausbildungsordnungen geregelt. Die Ausbildungsordnungen selbst sind Rechtsverordnungen des Bundes, sind also im Gegensatz zu den schulischen Lehrplänen bundeseinheitlich gleich. Durch sie ist der fachliche Inhalt der Ausbildungsberufe geregelt.
Mit den Ausbildungsordnungen wird das „Große“, für alle geltende Ausbildungsziel jedes Berufsbildes verfeinert und detailliert – das Bestehen der Abschlussprüfung unter zur Schaustellung der erworbenen Handlungskompetenz.
§ 1 Abs. 3 BBiG
Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen.
Durch die Ausbildungsordnungen wird eine vergleichbare Qualität der Ausbildung gesichert, da sie mit ihrer fachlichen und zeitlichen Gliederung des Lehrstoffes die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan bilden. Für eine geordnete und systematische Durchführung der Ausbildung und die didaktische Gestaltung der Lernprozesse wird gesorgt.
Des Weiteren wird durch sie eine bundeseinheitliche Ausbildung mit einer bundeseinheitlichen Prüfung gesichert, und damit gleichzeitig der Grundstein für die Mobilität und Flexibilität unserer zukünftigen Fachkräfte gelegt. Und nicht zuletzt ist durch diese Vereinheitlichung eine übergreifende Kontrolle durch die zuständigen Kammern möglich.
Erarbeitung von Ausbildungsordnungen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit dem Sitz in Berlin ist verantwortlich für die Vorbereitung, Erarbeitung und Anpassung der Ausbildungsordnungen in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Parallel dazu gibt es eine Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder für die Berufsschulen. Obwohl dieser Weg der Erarbeitung häufig auf Grund des hohen Zeitaufwandes kritisiert wird, ist er wegen seiner Praxisnähe der zweckmäßigste Weg. Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt und veröffentlicht das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe seit 1969.
Für das Ausbildungsunternehmen ist es selbstverständlich, die Ausbildungsordnungen für die Ausbildungsberufe, in denen das Unternehmen ausbildet, stets zur Hand zu haben. Auch muss ein Exemplar der Ausbildungsordnung dem Auszubildenden zur Verfügung stehen und daher mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt werden.
Inhalt der Ausbildungsordnungen
Laut dem Berufsbildungsgesetz müssen die folgenden 5 Punkte mindestens Bestandteil der Ausbildungsordnung sein:
Die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
Im Ausbildungsvertrag, im Zeugnis und in allen anderen offiziellen Dokumenten (z.B. Anmelden zur Prüfung) muss genau diese in der Ausbildungsordnung angegebene Bezeichnung verwendet werden.
Das ist notwendig, um Verwechslungen mit ähnlichen Ausbildungsberufen (z.B. Bürokaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation) oder früheren Ausbildungsberufen (Reiseverkehrskaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Touristik und Freizeit) zu verhindern. Falls durch die Ausbildungsordnung verschiedene Fachrichtungen, Fachbereiche oder Schwerpunkte vorgesehenen sind, sind auch diese genau anzugeben (z.B. Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel Fachrichtung Außenhandel).
Die Ausbildungsdauer
An dieser Stelle ist die Regelausbildungsdauer angegeben. Die Möglichkeiten einer Verkürzung oder Verlängerung finden sich hier nicht, da diese in dem Berufsbildungsgesetz separat geregelt sind. Die Regelausbildungsdauer darf laut dem Berufsbildungsgesetz nicht weniger als zwei Jahre und nicht mehr als drei Jahre dauern, wobei auf Grund der hohen fachlichen Anforderungen in vielen gewerblich-technischen Berufen dreieinhalb Jahre ausgebildet werden darf.
Das Ausbildungsberufsbild
Hier finden sich die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche für den Beruf kennzeichnend sind und auf alle Fälle vermittelt werden müssen.
Der Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan ist die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und dient als Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan. Solange die Mindestqualifikationen des Berufes vermittelt werden, ist es möglich, bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes auf die Besonderheiten des Betriebes einzugehen und den betrieblichen Ausbildungsplan daran anzupassen.
Die Prüfungsanforderungen
Alle Vorgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung, z.B. die Prüfungsfächer, die Dauer der Prüfung, die Voraussetzung für das Bestehen und die Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer, sind in diesem Punkt enthalten.
Formen der Ausbildung und der dazugehörigen Ausbildungsordnungen
Monoberufe ohne Spezialisierung
Für Auszubildende in diesen Berufen gelten ein einheitliches Berufsbild, ein einheitlicher Rahmenlehrplan und einheitliche Prüfungsanforderungen während der gesamten Ausbildungsdauer, z.B. Industriekaufmann/-frau.
Monoberufe mit Spezialisierung
Die Grundbildung für die Auszubildenden in diesen Berufen ist gleich, es gibt jedoch Fachbereiche oder Schwerpunkte.
Diese können bereits im Ausbildungsberufsbild deutlich werden oder auch "nur" im Ausbildungsrahmenplan festgehalten sein, z.B. Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel- Fachrichtung Außenhandel oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel- Fachbereich Bürowirtschaft.
Monoberufe mit Sockelqualifizierung
Die Grund- bzw. die Sockelqualifizierung ist gleich und wird meist im ersten Lehrjahr für alle Auszubildenden vermittelt. Darauf aufbauend folgt eine Vertiefung und Erweiterung in den weiteren Lehrjahren getrennt nach den jeweiligen Berufsbildern, z.B. Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büro-kommunikation.
Ausbildungsberufe mit Kern- und Fachqualifikationen
Hier wird zwischen einer gemeinsamen Kernqualifikation und einer berufsspezifischen Fachqualifikation unterschieden. Die Kernqualifikation stellt den gemeinsamen Kern einer gesamten Berufsgruppe dar, die Fachqualifikation geht darüber hinaus und steht für die täglichen im Arbeitsprozess notwendigen Qualifikationen. Beide Qualifikationen werden integriert vermittelt, wobei der Schwerpunkt der Kernqualifikationen am Anfang der Ausbildung liegen soll und mit fortschreitender Ausbildung die Fachqualifikationen an Gewicht gewinnen, z.B. Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen oder Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation.
Ausbildungsberufe in Stufenausbildung
In Ausbildungsberufen dieser Ordnung ist nach jeder einzelnen Stufe ein Ausbildungsabschluss vorgesehen, welche einmal zu einer beruflichen Tätigkeit (Facharbeiter) befähigt, aber auch die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht (BIBB § 5 Abs. 2), z.B. Hochbaufacharbeiter, eine weitere einjährige Ausbildung führt zum Maurer oder zum Beton- und Stahlbetonbauer.