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Der Ausbilder

Rechtliche Grundlagen

BBIG § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

(2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.

Dieser Absatz aus dem Berufsbildungsgesetz beschreibt den Regelfall in den meisten Ausbildungsunternehmen.

Der daraufhin offiziell bestellte Ausbilder, welcher beim Unternehmen angestellt ist, ist nicht nur den Auszubildenden zu nennen, sondern auch bei der zuständigen Stelle anzugeben. Er ist der hauptverantwortliche Ausbilder. Es können je nach Unternehmen weitere Mitarbeiter mit der Ausbildung betreut werden, diese nennt man Ausbildungsbeauftragte oder mitausbildende Fachkräfte. Für einen reibungslosen und vor allem ordnungsgemäßen Ablauf ist jedoch der bestellte Ausbilder verantwortlich. Im Ausbildungsvertrag wird auch nur sein Name an der betreffenden Stelle eingetragen.

Leider ist der Begriff Ausbilder als solcher in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. So richten sich die Verantwortung und die Aufgaben nach der Funktion, welche er innehat:

 Der Ausbilder kann der Ausbildende sein, welcher selbst ausbildet.

 Der Ausbilder kann der offiziell bestellte Ausbilder sein.

 Der Ausbilder kann die Fachkraft im Unternehmen sein, die direkt ausbildet.

Anforderungen an einen Ausbilder

Wir wissen bereits, dass laut dem Berufsbildungsgesetz der Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sein muss. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann er die Funktion des offiziell bestellten Ausbilders im Unternehmen übernehmen. Neben diesen amtlichen Anforderungen gibt es jedoch weitere Eigenschaften, über die ein guter Ausbilder verfügen sollte:

Soziale Qualitäten

 Verständnis für die Sorgen und Nöte der Jugendlichen haben

 Geduld im Umgang mit den Jugendlichen

 Toleranz und Humor

 Vertrauensperson der Auszubildenden sein

Führungsqualitäten

 Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Auszubildenden

 Organisationsfähigkeit, um die Ausbildung nicht nur zu planen, sondern auch durchzuführen und zu kontrollieren

Pädagogische Qualitäten

 Vorbildwirkung, sowohl im Verhalten als auch in seiner eigenen Lernwilligkeit

Die Aufgaben des Ausbilders

Die Aufgaben eines Ausbilders gliedern sich in drei große Bereiche. Der Ausbilder hat zum einen fachliche Aufgaben, erzieherische Aufgaben und organisatorische Aufgaben. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden und zielorientiert zu erfüllen, muss er die Lehrinhalte durch fachgerechte Unterweisungen vermitteln können. Auch seine Wirkung als Vorbild darf ein Ausbilder nicht unterschätzen. Und zu guter Letzt ist er verantwortlich für die Planung, die Durchführung und die Kontrolle der Ausbildung.

Exemplarisch seien die die folgenden Aufgaben genannt:

 Heranziehen des betrieblichen Nachwuchses und Sicherung des Fachkräftebedarfs

 Unterweisen des Auszubildenden und Vermittlung von Lehrinhalten

 Erziehung des Auszubildenden

 Erfüllung der gesellschaftlichen Verpflichtung Bildung

 Zusammenarbeit mit externen Stellen wie Berufsschulen oder den Agenturen für Arbeit

Kompaktes Ausbilderwissen für Fachwirte

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