Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I
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Описание книги

Die Konzeption:
Dieser neue Klausurenkurs mit Repetitorium gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die Klausuren aus dem Arbeitsrecht im Staatsexamen und in der Schwerpunktbereichsprüfung an die Hand. Typische Musterklausuren aus dem Individualarbeitsrecht mit Bezügen zum Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht werden exemplarisch und realitätsnah gelöst, auch mit dem Ziel der Einarbeitung in die Technik der Fallbearbeitung und der Einübung typischer Argumentationsmuster.
Vorüberlegungen und eine vorangestellte knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann anhand von im Gutachtenstil ausformulierten Musterlösungen sodann Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Auf jede Falllösung folgt ein Abschnitt «Repetitorium», in dem das Wichtigste zu besonders klausurrelevanten Problemen zusammengefasst und somit die Möglichkeit der vertiefenden Wiederholung eröffnet wird.
Die in diesem Band enthaltenen 10 Fälle und die ihnen zugeordneten Repetitorien vermitteln den Kernbestand des arbeitsrechtlichen Wissens und decken damit die prüfungsrelevanten Fragenkreise zu einem erheblichen Teil ab.

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Kerstin Tillmanns. Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Teil Allgemeiner Teil

I. Hinweise zur Klausurtechnik

1. Hinweise zur Form. a) Überschreiben Sie die Lösung mit Rechtsgutachten! Schreiben Sie am Ende „Ende der Bearbeitung“!

b) Nummerieren Sie die Seiten und schreiben Sie Ihren Namen auf jede Seite!

c) Schreiben Sie gut leserlich! Gönnen Sie Ihrem Handgelenk und dem Korrektor ein gutes Schreibgerät!

d) Zitieren Sie das Gesetz richtig! Vergessen Sie nicht die Paragraphenzeichen!

e) Zitieren Sie eine Norm niemals ohne Gesetzesangabe!

2. Hinweise zur inhaltlichen Abfassung. a) Jede Klausurlösung beginnt mit einem Obersatz!

b) Beantworten Sie nur die Fallfrage!

c) Verwenden Sie weder „da“ noch „weil“! Bleiben Sie im Gutachtenstil!

d) Der Jurist lässt die Sache sprechen!

e) Verweisen Sie innerhalb Ihrer Klausur auf genaue Gliederungspunkte oder Seiten!

f) Verwenden Sie Abkürzungen allenfalls in echter Zeitnot am Klausurende!

g) Verweisen Sie in Ihrer Lösung nicht auf den Sachverhalt („Laut Sachverhalt …“)!

h) Lassen Sie den bestimmten Artikel vor Personenbezeichnungen grundsätzlich weg!

i) Lassen Sie vermeintlich „bekräftigende“ Ausdrücke weg!

j) Lassen Sie auch „relativierende“ Ausdrücke weg!

3. Beispiel

II. Besonderheiten der Klausur im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

Fall 1 Mehr Schein als Sein

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung[1] Frage 1: Klage der A auf Lohnzahlung

A. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten/Sachliche Zuständigkeit. I. Arbeitnehmereigenschaft als sog. doppelrelevante Tatsache?

II. Arbeitnehmereigenschaft oder § 5 III ArbGG?

B. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

C. Ergebnis

Frage 2: Klage der A auf Urlaubsentgelt

A. Zulässigkeit

B. Begründetheit

I. Voraussetzungen aus § 1 BUrlG

II. Entgeltfortzahlung

C. Ergebnis

Frage 3: Klage der A auf Entgeltfortzahlung für die Woche krankheitsbedingter Nichtarbeit

A. Zulässigkeit

B. Begründetheit

I. Arbeitnehmerbegriff. 1. Abgrenzungskriterien

2. Bedeutung des Vertrags und der tatsächlichen Vertragsdurchführung

3. Gesamtwürdigung der Umstände

II. Unzulässige Rechtsausübung

III. Rechtsfolge

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Dualismus von Arbeitsnehmer- und Selbstständigeneigenschaft

II. Prüfung der Zulässigkeit durch die Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren

III. Zum Urlaubsanspruch. 1

2

IV. Zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

1

2

3

4

Fall 2 Oldies and Goldies

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung. Frage 1: Ablehnung des A bei seiner ersten Bewerbung. A. Anspruch des A auf Einstellung

I. Anspruch des A auf Einstellung gem. §§ 280 I, 278 BGB i. V. m. §§ 241 II, 311 II Nr. 1 BGB

II. Anspruch des A auf Einstellung gem. § 831 BGB

B. Anspruch des A auf Entschädigung in Geld. I. Anspruch des A auf Entschädigung i. H. v. 6000,– € gem. § 15 II 1 AGG

1

2

3

4

a)

b)

c)

5. Ausschlussfrist

6. Ergebnis

II. Anspruch des A auf Ersatz der 15,– € für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch gem. § 15 I AGG

III. Weitere mögliche Anspruchsgrundlagen aus dem BGB. 1. Entschädigung i. H. v. 6000,– €

2. Ersatz der Aufwendungen i. H. v. 15,– €

Frage 2: Antrag auf Rückgängigmachung der Einstellung

A. Antrag des B gem. § 101 S. 1 BetrVG

I. Zulässigkeit. 1. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten/Sachliche Zuständigkeit

2. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

3. Ergebnis

II. Begründetheit

1. Zustimmungserfordernis

2. Nichtvorliegen der Zustimmung

3. Ergebnis

B. Hilfsantrag der D-GmbH

C. Hilfsgutachten

I

II

1

2

a)

b)

aa)

bb)

cc)

c)

3

4

III. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Fallgruppen der Diskriminierung

1. Geschlecht

2. Behinderung

3. Rasse/ethnische Herkunft

4. Religion/Weltanschauung

5. Alter/sexuelle Identität

6. Staatsangehörigkeit

7. Gewerkschaftszugehörigkeit

II. Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

III. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen gem. §§ 99 ff. BetrVG

Anmerkungen

Fall 3 Gehaltsgalopp

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung. Frage 1: Anspruch des R auf Zahlung der monatlichen Zulage i. H. v. 600,– €

A. Widerrufserklärung

B. Widerrufsrecht

I

1

2

a)

b)

aa)

bb)

c)

3

a)

b)

c)

II

C. Ergebnis

Frage 2: Anspruch des R auf Zahlung von Weihnachtsgeld i. H. v. 1000,– €

A. Anspruch aus betrieblicher Übung

B. Erlöschen des Anspruchs

I

II

1

2

a)

b)

c)

aa)

bb)

d)

3

III

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht

II. Prüfungsschema AGB-Kontrolle

Fall 4 Dumm gelaufen

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung. Frage 1: Schadensersatzansprüche des B gegen A

A. Schuldverhältnis

B. Pflichtverletzung

C. Schaden

D. Verschulden

I. Grundsätzliche Haftung

II. Haftungsmilderung. 1. Bezugspunkt des Verschuldens

2. Arbeitnehmerstatus

3. Betrieblich veranlasstes Handeln

4. Abstufung der Haftung

III. Ergebnis

Frage 2: Rechtliche Lage zwischen G und Y. A. Frage 2a: Schadensersatzansprüche der G gegen Y

B. Frage 2b: Möglichkeiten des Y

I

II

Frage 3: Anspruch des A gegen Y

A. Beschäftigter gem. § 2 I Nr. 1 SGB VII

B. Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung

C. Betriebliche Tätigkeit

D. Kausalität

E. Angehörige desselben Betriebs

F. Kein Vorsatz

G. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen

II. Mankohaftung

1

2

Anmerkungen

Fall 5 Des Menschen Wille

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung

A. Zulässigkeit. I. Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

II. Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts/Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

III. Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

IV. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

V. Klageart/Rechtsschutzinteresse

VI. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

I. Anwendbares Recht

II. Beendigung durch Kündigung

III. Beendigung durch Aufhebungsvertrag

1. Form

2. Anfechtbarkeit wegen Inhaltsirrtums

3. Anfechtbarkeit wegen Täuschung

4. Anfechtbarkeit wegen Drohung

a)

aa)

bb)

cc)

dd)

b)

c)

5. Widerruf gem. §§ 312g, 312b, 355 BGB

a)

b)

c)

d)

6. Unwirksamkeit gem. § 307 BGB

7. Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB

8. Unwirksamkeit des Vertrags wegen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns

IV. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Aufhebungsvertrag und Ausgleichsquittung. 1. Allgemeines

2. Rechtsfolgen des Aufhebungsvertrags

II. Wiedereinstellungsanspruch

Anmerkungen

Fall 6 Erin in Cologne

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung. Frage 1: Kündigungsschutzklage der E

A. Zulässigkeit. I. Rechtswegeröffnung und sachliche Zuständigkeit

II. Örtliche Zuständigkeit

III. Klageantrag und Feststellungsinteresse

IV. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

V. Ergebnis zu A

B. Begründetheit

I. Arbeitsvertrag

II. Kündigung

1. Form

2. Präklusion

3. Anhörung des Betriebsrats

4. Außerordentliche Kündigung

5. Umdeutung in ordentliche Kündigung

6. Ordentliche Kündigung

a) Anwendbarkeit des KSchG

aa)

bb)

b) Rechtfertigung der Kündigung

aa) Verhaltensbedingter Kündigungsgrund

(1) Pflichtverletzung durch die Strafanzeige

(2) Pflichtverletzung durch das Lesen der Akte

bb) Prognoseprinzip

cc) Ultima-ratio-Grundsatz

dd) Interessenabwägung

c) Ergebnis zu 6

C. Ergebnis

Frage 2: Lohnanspruch i. H. v. 60,– €

A. Entstehen des Vergütungsanspruchs

B. Erlöschen des Vergütungsanspruchs

I. Erlöschen des Vergütungsanspruchs gem. § 326 I 1, 2. Halbs. BGB

1. Erlöschen der Leistungspflicht gem. § 275 BGB

a) Erlöschen gem. § 275 I BGB

b) Erlöschen gem. § 275 III BGB

c) Verhältnis von § 275 I und III BGB

2. Schicksal der Gegenleistungspflicht nach § 326 II BGB

3. Ergebnis zu I

II. Erhalt des Vergütungsanspruchs gem. § 616 BGB

1. Erlöschen der Leistungspflicht gem. § 616 BGB

2. Schicksal der Gegenleistungspflicht gem. § 616 BGB

III. Verhältnis des § 616 BGB zu § 45 III SGB V

IV. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Prüfungsschema Kündigung – die wichtigsten Punkte. 1. Jede Kündigung

2. Außerordentliche (= fristlose) Kündigung gem. § 626 BGB

3. Ordentliche Kündigung

II. Arbeitsvertragliches Synallagma. 1. Übersicht

2. Arbeitsvertragliches Synallagma – Einzelfälle: a) Annahmeverzug des Arbeitgebers

b) Betriebs- und Wirtschaftsrisiko

c) Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

d) Erholungsurlaub

Anmerkungen

Fall 7 Endless Groove

Anmerkungen

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung

1. Teil: Entfristungsklage des R

A. Zulässigkeit. I. Rechtswegeröffnung und sachliche Zuständigkeit

II. Örtliche Zuständigkeit

III. Klageantrag und Feststellungsinteresse

IV. Partei- und Prozessfähigkeit

V. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

VI. Ergebnis zu A

B. Begründetheit

I. Ausschluss des Klagerechts

II. Schriftform der Befristung

1. Nachträgliche Schriftform

a) Bestätigung gem. § 141 BGB

b) Analogie

2. Nachträgliche Befristung

3. Berufung auf Unwirksamkeit gem. § 242 BGB

a) Verwirkung

b) Venire contra factum proprium

4. Ergebnis zu II

III. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

2. Teil: Entfristungsklage des S

A. Zulässigkeit

B. Begründetheit

I. Ausschluss des Klagerechts

II. Schriftform

III. Zulässigkeit der Befristung

1. Befristung mit Sachgrund § 14 I TzBfG

2. Befristung ohne Sachgrund

a) Befristung gem. § 14 II 1 TzBfG

aa) Tätigkeit als Leiharbeitnehmer

bb) Tätigkeit als teilzeitbeschäftigter Techniker im Jahre 2013

cc) Ergebnis zu a)

b) Befristung gem. § 14 III TzBfG

aa) Verstoß gegen EU-Richtlinie 2000/78

bb) Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts

cc) Ergebnis zu b)

c) Ergebnis zu 2

3. Ergebnis zu III

IV. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Befristete Arbeitsverhältnisse. 1. Allgemeines

2. Übersicht. a) Sachgrundlose Befristung, § 14 II, III TzBfG

b) Befristung mit Sachgrund, § 14 I TzBfG

II. Unionsrecht und nationales Recht. 1. Übersicht: Geltung/Anwendbarkeit des EU-Rechts. a) Primärrecht (EU-Vertrag/EG-Vertrag)

b) Sekundärrecht – Verordnungen

c) Sekundärrecht – Richtlinien

2. Übersicht: Verhältnis von nationalem und europäischem Recht in der Fallprüfung

Anmerkungen

Fall 8 Qual der Wahl

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung. Frage 1: Kündigungsschutzklagen von G2 und G6

A. Zulässigkeit der Kündigungsschutzklagen. I. Zuständigkeit

II. Klageantrag und Feststellungsinteresse

III. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

IV. Ergebnis zu A

B. Begründetheit der Kündigungsschutzklagen

I. Form

II. Mögliche Präklusion

III. Anhörung des Betriebsrats

1. Anhörung vor Kündigung

2. Informationspflicht

3. Ergebnis zu III

IV. Besonderer Kündigungsschutz

V. Wirksamkeit der Kündigungen nach § 1 KSchG

1. Anwendbarkeit des KSchG

a) Persönlicher Anwendungsbereich

b) Betrieblicher Anwendungsbereich

2. Soziale Rechtfertigung der Kündigungen

a) Betriebsbedingte Kündigungen

b) Sozialauswahl

aa) Vergleichbare Arbeitnehmer des Betriebs

bb) Durchführung der Sozialauswahl

cc) Ergebnis zu b)

3. Ergebnis zu V

VI. Kündigungsfrist

VII. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

Frage 2: Rechtsmittel gegen die Kündigung von G6 (Abwandlung)

A. Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage. I. Zuständigkeit

II. Klageantrag und Feststellungsinteresse

III. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

IV. Ergebnis zu A

B. Begründetheit

I. Form

II. Präklusion. 1. Ablauf der Präklusionsfrist

2. Antrag gem. § 5 KSchG

a) Zulässigkeit des Antrags

b) Begründetheit des Antrags

c) Ergebnis zu 2

3. Ergebnis zu II

III. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Anwendungsbereich des KSchG. 1. Persönlicher Anwendungsbereich

2. Betrieblicher Anwendungsbereich. a)

b)

II. Übersicht: Anhörungsverfahren gem. §§ 102, 103 BetrVG

Fall 9 Vive la différence!

Anmerkungen

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung[1]

A. Zulässigkeit. I. Rechtswegeröffnung und sachliche Zuständigkeit

II. Örtliche Zuständigkeit

III. Klageantrag

IV. Feststellungsinteresse

V. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

VI. Ergebnis zu A

B. Begründetheit

I. Arbeitsvertrag

II. Anfechtung

1. Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums. a)

b)

c)

2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

3. Ergebnis zu II

III. Kündigung

1. Kündigungserklärung und Form

2. Präklusion

3. Außerordentliche Kündigung

4. Ordentliche Kündigung

a) Kündigungsfrist

b) Soziale Rechtfertigung der Kündigung

aa) Anwendbarkeit des KSchG

bb) Rechtfertigung der Kündigung

(1)

(2)

cc) Ergebnis zu 4

c) Ergebnis zu III

IV. Ergebnis zu B

C. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Aufklärungsrechte und -pflichten in der Bewerbungssituation/Anfechtung des Arbeitsvertrags. 1

2

II. Unionsrechtskonforme Auslegung

Anmerkungen

Fall 10 Saubermänner

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung

A. Arbeitsverhältnis

I. Vertragsschluss

II. Kündigung

1. Form

2. Mögliche Präklusion

3. Anhörung des Betriebsrats

a) Anhörungszeitpunkt und Unterrichtungspflicht

b) Fehler im Anhörungsverfahren

aa) Fehlerhaftes Anhörungsverfahren

bb) Rechtsfolge der Fehlerhaftigkeit

c) Ergebnis zu 3

4. Wirksamkeit der Kündigung nach § 1 KSchG bzw. nach § 613a IV BGB

a) Mögliche Unwirksamkeit nach § 1 KSchG

b) Mögliche Unwirksamkeit nach § 613a IV 1 BGB

aa) Übergang eines Betriebs

bb) Fortführung des Betriebs

cc) Übergang durch Rechtsgeschäft

dd) Übergang auf einen anderen Inhaber

ee) Kündigung wegen des Betriebsübergangs

c) Ergebnis zu 4

5. Ergebnis zu II

III. Übergang des Arbeitsverhältnisses auf R

1. Betriebsübergang

2. Arbeitsverhältnis

3. Kein Widerspruch

4. Ergebnis zu III

B. Lohnhöhe

I. Transformation

II. Ablösung durch neuen Tarifvertrag

III. Ergebnis zu B

C. Erlöschen des Anspruchs

D. Ergebnis

Anmerkungen

Repetitorium. I. Betriebsübergang (§ 613a BGB, ähnlich: § 324 UmwG)

1. Prüfungsschema

2. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs. a)

b)

c)

d)

e)

Anmerkungen

Sachverzeichnis

Register der Gesetzesverweise

AEUV. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AGG. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1]

Anmerkungen

AktG. Aktiengesetz

ArbGG. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

AÜG. Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [2]

Anmerkungen

BUrlG. Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz – BUrlG)

BetrVG. Betriebsverfassungsgesetz

Anmerkungen

EFZG. Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) [7]

Anmerkungen

EGBGB. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

EUV. Vertrag über die Europäische Union

GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GewO. Gewerbeordnung

GmbHG. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

HGB. Handelsgesetzbuch (HGB)

JArbSchG. Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)

KSchG. Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

MuSchG. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) [8]

Anmerkungen

PflZG. Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) [9]

Anmerkungen

RL 2000/78. Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

RL 2006/54. Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)

RL 76/207. Richtlinie des Rates. zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (76/207/EWG)[10]

Anmerkungen

SGB II. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende –

SGB III. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – [13]

Anmerkungen

SGB IX. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) [16]

Anmerkungen

Sozialgesetzbuch (SGB) – Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung [17]

Anmerkungen

SGB VII. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch. Gesetzliche Unfallversicherung [18]

Anmerkungen

SGB XI. Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung

TSG. Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)

Anmerkungen

TVG. Tarifvertragsgesetz (TVG)

TzBfG. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) [20][21]

Anmerkungen

WpHG. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG)

ZPO. Zivilprozessordnung (ZPO)

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Prof. Dr. Kerstin Tillmanns Professorin an der FernUniversität in Hagen

3. Auflage

.....

Da das BAG schon immer § 84 I 2 HGB für die Definition des Arbeitnehmerbegriffs entsprechend heranzog, dürften sich in der Sache zwischen der Prüfung von § 84 BGB und der von § 611a BGB keine Unterschiede ergeben.

Für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft ist zunächst von dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag auszugehen. Nach diesem Vertrag ist A als selbstständige Versicherungsvertreterin zu qualifizieren. Dies entspricht dem ausdrücklich erklärten Willen beider Vertragsparteien. Umfassende Weisungsrechte, wie sie im Arbeitsverhältnis, d. h. im Verhältnis zu angestellten Außendienstmitarbeitern, üblich sind, wurden nicht vereinbart. A hätte danach den Status einer Selbstständigen.

.....

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