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Die wichtigsten praktischen Vorschläge A. Auf dem Gebiete der materiellen Bedingungen

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1 Schneidet jede Neigung zu einer Verlängerung des Achtstundentages mit der Wurzel ab. Gestattet Überarbeit nur, wenn sie absolut notwendig ist. Erlaubt keinen Mißbrauch der Beschäftigung von Aushilfsarbeitern, keine Behandlung von dauernd Beschäftigten als Saisonarbeiter. Schafft jede neuerdings eingeführte Verlängerung des Arbeitstages in gesundheitsschädlichen Betrieben wieder ab.

2 Das allerdringlichste Problem ist die Erhöhung der Löhne wenigstens in dem Maße, wie sich die Produktivität der Arbeit gehoben hat. In der Zukunft sollte mit jedem Anwachsen des Ertrags der Arbeit grundsätzlich eine Erhöhung der realen Löhne verbunden sein. Notwendig ist auch der Versuch einer Angleichung der Löhne der verschiedenen Arbeitergruppen, und zwar durch systematische Aufbesserung der niedriger bezahlten Gruppen; in keinem Fall aber durch Verschlechterung der höher bezahlten.

3 Wir müssen jeden bureaukratischen Mißbrauch der Rationalisierungsmaßnahmen beseitigen. Diese dürften nur in inniger Verbindung mit einer entsprechenden Entwicklung der Industrie stattfinden, mit einer planvollen Verteilung der Arbeitsmacht und einem Kampf gegen die Vergeudung der produktiven Kräfte der arbeitenden Klasse – besonders der der gelernten Arbeiter.

4 Um die übeln Wirkungen der Arbeitslosigkeit zu lindern, müssen die Arbeitslosenrenten dem durchschnittlichen Lohn in einer bestimmten Gegend angepaßt werden. Die Rentenperiode bei Arbeitslosigkeit muß von einem Jahr auf anderthalb Jahre ausgedehnt werden. Eine weitere Herabsetzung der Bezüge in der Sozialversicherung darf nicht geduldet, und es muß ein ernster Kampf gegen die gebräuchliche Nichtauszahlung derselben begonnen werden. Die Verwendung von angesammelten Versicherungsgeldern für Maßnahmen der öffentlichen Gesundheitspflege muß aufhören. Wir müssen alle Bestimmungen aufheben, die unter verschiedenen Vorwänden wirkliche Arbeitslose ihrer Rechte auf Renten und auf Eintragung in die Beschäftigungslisten berauben. Es muß auf eine Erhöhung der Arbeitslosenrenten, zunächst bei den Industriearbeitern, hingearbeitet werden. Wir müssen großzügige und auf lange Zeiten angelegte Pläne für soziale Unternehmungen ausarbeiten, um die Arbeitslosen vorteilhaft für das wirtschaftliche und kulturelle Aufblühen des Landes zu verwenden.

5 Eine systematische Verbesserung der Lebensbedingungen für die Arbeiter. Feste Durchführung einer klassengemäßen Politik in allen Wohnungsangelegenheiten. Keine Verbesserung der Wohnungsbedingungen des nichtproletarischen Elements auf Kosten der Arbeiter. Keine Austreibung von entlassenen Arbeitern und von Arbeitern mit verkürzter Arbeitszeit. Energische Maßregeln müssen ergriffen werden für eine gesundere Entwicklung der Genossenschaftsbauten. Sie müssen den niedriger bezahlten Arbeitern zugängig gemacht werden. Den oberen Schichten der geistigen Arbeiter darf nicht erlaubt sein, sich die für Industriearbeiter bestimmten Wohnungen zu sichern. Der Wohnbauplan der Kommission für staatliche Unternehmungen sollte als unvereinbar mit jeder sozialistischen Politik verworfen werden. Geschäftliche Unternehmungen müssen gezwungen werden, ihre Ausgaben für den Wohnungsbau, ihre für diesen Zweck ausgesetzten Landparzellen und den zugehörigen Kredit so zu vergeben, daß in den nächsten fünf Jahren eine entschiedene Verbesserung der Arbeiterwohnungsverhältnisse zu sehen ist.

6 Kollektivverträge sollten nach wirklichen und nicht nach vorgetäuschten Besprechungen auf den Versammlungen der Arbeiter festgelegt werden. Der kommende Parteikongreß sollte die Entscheidung des vierzehnten Kongresses aufheben, der den Fabrikleitungen das Recht einer Zwangsentscheidung gab. Das Arbeitsgesetz muß als das Minimum, nicht als das Maximum der Rechte betrachtet werden, auf die Anspruch erhoben werden kann. Kollektivverträge müssen Garantien enthalten gegen das Herabsetzen der Zahl der Arbeiter und Angestellten während der Dauer des Vertrags (erlaubte Ausnahmen müssen ausdrücklich begründet werden). Die Höhe der Arbeitsleistung muß nach den Durchschnittsleistungen eines Arbeiters und für die Dauer des ganzen Arbeitsvertrags berechnet werden. In jedem Falle sollten alle Veränderungen in den Verträgen, die die Lohnstufe des Arbeiters im Verhältnis zu früheren Abmachungen heruntersetzen, verboten sein.

7 Das Bureau für Löhne und Lohnnormen muß mehr unter die wirksame Kontrolle der Arbeiter und der Gewerkschaften gebracht und die fortwährende Verschlechterung der Löhne und Lohnnormen muß verhindert werden.

8 Die Ausgaben für Sicherheitsvorrichtungen und bessere Fabrikzustände müssen vermehrt werden. Höhere Strafen müssen die Übertreter der Schutzvorschriften für die Arbeiter treffen.

9 Alle Auslegungen des Arbeitsgesetzbuches müssen überprüft und diejenigen, welche eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zur Folge haben, beseitigt werden.

10 Für die weiblichen Arbeiter soll die Vorschrift gelten: »Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.« Dementsprechend muß eine höhere Einschätzung der Frauenarbeit im allgemeinen stattfinden.

11 Unbezahlte Lehrlingsarbeit muß verboten werden; ebenso der Versuch, die Löhne der Jugendlichen herabzusetzen. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.

12 Das Sparsystem darf in keinem Falle auf Kosten der Lebensinteressen der Arbeiter durchgeführt werden. Wir müssen den Arbeitern die »kleinen Vergünstigungen«, die wir ihnen genommen haben (Kinderheime, Freifahrtkarten, längere Ferien usw.), wieder zurückgeben.

13 Die Gewerkschaften müssen unausgesetzt ihre Aufmerksamkeit auf das Problem der Saisonbeschäftigung richten.

14 Die ärztliche Hilfe für Arbeiter muß in den Betrieben verbessert werden (Krankenwagen, Stationen für erste Hilfe, Krankenhäuser usw.).

15 Die Schulen für Kinder müssen in den Bezirken der Arbeiterklasse vermehrt werden.

16 Eine Reihe von staatlichen Maßnahmen muß getroffen werden, um die Arbeitergenossenschaften zu stärken.

Die wirkliche Lage in Rußland

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