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B. In den Gewerkschaften

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1 Die Tätigkeit der Gewerkschaften sollte in erster Linie danach beurteilt werden, in welchem Maße sie die ökonomischen und kulturellen Interessen der Arbeiter verteidigt.

2 Die Parteiorganisationen, die Maßnahmen zum Schutze der ökonomischen und kulturellen Arbeiterinteressen treffen wollen, müssen dabei ernstlich die Ansichten der kommunistischen Gruppen in den Gewerkschaften in Erwägung ziehen.

3 Richtige Wahlen, Öffentlichkeit, Rechenschaftsablegung vor den Mitgliedern müssen die Grundlage der gewerkschaftlichen Arbeit sein.

4 Alle Verwaltungsorgane sollten in wirklicher, nicht in vorgetäuschter Übereinstimmung mit den entsprechenden Gewerkschaftsorganen gebildet werden.

5 Auf jedem Gewerkschaftskongreß und in allen Wahlausschüssen der Gewerkschaften muß die Majorität aus wirklich in der Industrie beschäftigten Arbeitern bestehen. Der Prozentsatz der nicht in der Partei organisierten Arbeiter muß in diesen Ausschüssen auf mindestens ein Drittel erhöht werden. In regelmäßigen Zwischenräumen muß eine bestimmte Anzahl von Beamten des Gewerkschaftsapparates wieder zur Fabrikarbeit bestimmt werden. Eine stärkere Heranziehung von freiwilliger Arbeit in der gewerkschaftlichen Betätigung, mehr Ermutigung der Arbeiter in den Betrieben, sich daran zu beteiligen.

6 Die Entfernung einmal gewählter kommunistischer Gewerkschaftsmitglieder wegen innerparteilicher Zwistigkeiten soll nicht gestattet sein.

7 Die vollständige Unabhängigkeit der Betriebs- und Lokalausschüsse von den leitenden Organen muß gesichert sein. Die Einstellung und Entlassung von Arbeitern, oder die Versetzung von Arbeitern von einer Arbeitsart zur andern für Perioden, die zwei Wochen übersteigen – alles dies darf nur nach vorheriger Benachrichtigung des Betriebsausschusses geschehen. Ein Betriebsausschuß, der gegen Mißbräuche auf diesem Gebiete ankämpft, soll von seinem Recht Gebrauch machen, gegen die Entscheidungen der Leitung an die entsprechende Gewerkschaft und den Beschwerdeausschuß zu appellieren.

8 Die Rechte der Korrespondenten der Arbeiterpresse müssen geschützt werden, und diejenigen, die Korrespondenten wegen ihrer Veröffentlichungen verfolgen, sollten streng bestraft werden. Durch einen besonderen Artikel im Strafgesetzbuch sollte jede offene oder geheime Verfolgung eines Arbeiters wegen einer Kritik, wegen eines Abänderungsvorschlags, oder wegen seines Wählens als ein schweres Verbrechen gegen den Staat bestraft werden.

9 Die Aufgaben der Kontrollkommission der Produktionsausschüsse müssen auf eine Überwachung der Durchführung ihrer Beschlüsse und auf eine Prüfung, wie weit dabei die Interessen der Arbeiter gewahrt wurden, ausgedehnt werden.

10 In der Frage von Streiks in den Staatsindustrien bleibt die unter Lenin angenommene Entscheidung des elften Parteikongresses in Kraft. Im Falle von Streiks in den Konzessionsindustrien sollen diese als Privatindustrien angesehen werden.

11 Es müßte eine Überprüfung des ganzen Systems der Arbeitsstatistik stattfinden, da sie in ihrer gegenwärtigen Form ein falsches und offensichtlich gefärbtes Bild der wirtschaftlichen und kulturellen Lage der Arbeiterklasse gibt und so jede Besserung auf diesen Gebieten in starkem Maße hindert. Die schlechte Lage der Arbeiterklasse jetzt am zehnten Jahrestage der Oktoberrevolution erklärt sich natürlich durch die Armut des Landes, durch Intervention und Blockade und die unausgesetzte Bekämpfung des ersten proletarischen Staates seitens seiner kapitalistischen Umgebung. Diese Lage kann nicht auf einen Schlag geändert werden. Aber sie kann und muß geändert werden durch eine richtige Politik. Die Aufgabe der Bolschewisten ist es dabei aber nicht, schön gefärbte Bilder von ihren Bemühungen zu geben – diese Bemühungen waren natürlich ernsthaft genug –, sondern klar und bestimmt die Frage aufzuwerfen, was zu tun bleibt, was getan werden muß, und was mit Hilfe einer richtigen Politik getan werden kann.

Die wirkliche Lage in Rußland

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