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Beratungsstellen und Hilfen

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Die Frau kann zu einer Beratungsstelle gehen – nach Möglichkeit zusammen mit ihrem Partner. Dort nimmt man sich für sie Zeit. Dort sind Menschen, die schon mit vielen Frauen gesprochen haben und die ihre Probleme bestimmt verstehen. Und dort werden Hilfen und Lösungen angeboten, von denen sie vielleicht noch gar nichts gewusst hat. Leider erfüllen nicht alle Beratungsstellen diese Anforderungen in gleichem Maße. Vertrauenswürdige Adressen sind am Ende dieses Buches genannt.

Und hier folgen einige Beispiele für Hilfen:

1 Persönliche Hilfen zur Lösung von Partnerkonflikten und Lebenskrisen (z. B. Gespräche des Beraters oder der Beraterin mit dem Partner oder den Eltern der Frau).

2 Finanzielle Hilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus kirchlichen und privaten Geldern und Stiftungen.

3 Wohnungsvermittlung und Arbeitsplatzbeschaffung.

4 Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie oder zu Adoptiveltern (es werden ca. 20 mal mehr Kinder von Adoptiveltern gesucht, als da sind).

5 Säuglingspflegekurse, Gymnastik, Hilfen zur Erstausstattung.

6 Kontaktvermittlung zu anderen alleinerziehenden Müttern.

7 Vermittlung in ein Mutter-und-Kind-Haus.

Zwei Hilfen seien noch etwas näher vorgestellt: die Mutter-und-Kind-Häuser und die Adoption.

Die Mutter-und-Kind-Häuser bieten der Frau in der Zeit von Schwangerschaft und Geburt einen Schutz. Sie kann dort die Liebe und Zuwendung erfahren, die ihr in einer unfreundlichen Umgebung und Nachbarschaft daheim vielleicht fehlt. Sie kann ihr Kind in Ruhe austragen. Wenn sie will, kann sie es selbst versorgen und außerdem in vielen Fällen ihre Berufsausbildung fortsetzen oder abschließen.

Die Adoption ist eine Möglichkeit für eine schwangere Frau, die ihr Kind nicht behalten kann, die es aber auch nicht abtreiben lassen möchte. Gewiss kann es eine Frau sehr belasten, ein Kind neun Monate lang auszutragen und dann wegzugeben. Eine Abtreibung kann aber auf Dauer für die Frau noch viel belastender sein (auf die körperlichen und seelischen Folgeschäden, die hierdurch entstehen können, werde ich noch zu sprechen kommen).

Vor allem aber wird durch eine Adoption das Leben des Kindes gerettet. Eine Freigabe zur Adoption belastet in dieser Hinsicht nicht, sondern entlastet: Sie entlastet das Gewissen der Frau. Denn durch das zeitweilige Opfer, das sie mit dem Austragen des Kindes bringt, ermöglicht sie einem Menschen das Leben.

Wem aber nach wie vor Abtreibung als der alleinige Ausweg erscheint, für den sind folgende Informationen wichtig:

Unser Kind soll leben

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