Читать книгу CBD - die wiederentdeckte Naturmedizin. Kompakt-Ratgeber - Mag. pharm. Susanne Hofmann - Страница 9

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Was sagt das Gesetz?

Der Trend zur Naturmedizin steigt stetig. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Palette an CBD-Produkten immer größer wird. Angefangen von Ölen, Samen, Tees bis hin zu rauchbarem Liquid und Kapseln findet sich so einiges am Markt. Als Konsument stellt man sich allerdings oft die Frage: Sind denn CBD-Produkte wirklich legal? CBD als nicht psychoaktive Substanz des Hanfs untersteht im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) nicht den jeweiligen Betäubungsmittel- bzw. Suchmittelgesetzen. Daher kann für den Konsumenten die Frage auf Legalität durchaus mit einem Ja beantwortet werden. Viel schwieriger ist die Rechtslage allerdings für Produzenten und Verkäufer. Eine eindeutige rechtliche Grundlage für die Deklaration der Produkte gibt es in allen drei Ländern nicht. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland und der Schweiz gelten unterschiedliche Gesetze für den Handel und Verkauf von CBD-Produkten. Die EU-Verordnung 1924/2006 regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die innerhalb der EU verkehrsfähig gemacht werden.

Da allerdings Cannabidiol nicht in dieser Verordnung, sondern in der Novel-Food-Verordnung angeführt wird, gibt es keine Möglichkeit, EU-weit CBD-Produkte mit möglichen gesundheitsbezogenen Aussagen auszuloben bzw. zu bewerben. Bei der Novel-Food-Verordnung der Europäischen Union geht es um die Einordnung von neuartigen Lebensmitteln. Neuartig ist ein Lebensmittel im konkreten Fall immer dann, wenn es vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurde.

Derzeit herrscht eine rege Diskussion zwischen der European Industrial Hemp Association (EIHA) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darüber, ob CBD wirklich als ein solches neuartiges Lebensmittel gehandelt werden darf. Anstoß der Anfechtung ist die Tatsache, dass Hanf und somit ja auch CBD ganz eindeutig vor 1997 als Lebensmittel verwendet wurde. Es bleibt also spannend, wie sich die Rechtslage über die Deklaration der Produkte in den nächsten Monaten und Jahren innerhalb der EU verändert.

Unterschiedliche Bestimmung im DACH-Raum

Unabhängig davon ist es seit 2018 in Österreich nicht erlaubt, CBD-Produkte als Lebensmittel oder Kosmetikartikel zu deklarieren. Um sie dennoch legal weiter verkaufen zu können, stellten viele Hersteller ihre Öle und diverse andere Produkte auf sogenannte Aromaprodukte um. So kann der Konsument, ganz im Sinne der Eigenverantwortung, selbst entscheiden, ob und wie das »Aroma-CBD-Produkt« zur Anwendung kommt. Lediglich der THC-Grenzwert von 0,3 Prozent darf in Österreich bei keinem CBD-Produkt überschritten werden. In Deutschland sieht die rechtliche Lage ganz ähnlich wie in Österreich aus. Der wohl bedeutendste Unterschied liegt im Grenzwert von THC. In Deutschland sind Produkte nämlich nur mit einem Gehalt von bis zu 0,2 Prozent THC legal.

Bei CBD-Blüten allerdings ist auch dieser Grenzwert irrelevant, da laut deutschen Rechtsexperten auch bei den THC-armen Blüten der Missbrauch einer Rauschfunktion nicht ausgeschlossen werden kann.

Die österreichische Judikative sieht dies differenzierter und erlaubt den Besitz und den Konsum von CBD-Blüten mit entsprechend niedrigem THC-Gehalt.

Die Schweizer Gesetzeslage ist ein wenig anders als in Österreich oder Deutschland. Der wohl gravierendste Unterschied besteht in der Höhe des THC-Grenzwertes von Cannabisprodukten. Dieser liegt in der Schweiz unter 1 Prozent. Diese THC-armen Cannabisprodukte, wozu natürlich dann auch reine CBD-Produkte zählen, werden in der Schweiz nach Produktkategorien eingeteilt. Auch wenn diese Produkte nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können sie nicht nach Belieben vertrieben und beworben werden. Je nach Produktkategorie kommen bei CBD-Produkten entweder das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Bundesgesetz über die Produktsicherheit zur Anwendung.

Konsumenten müssen bei der Ein- und Ausfuhr von CBD-Produkten darauf achten, dass die gesetzlichen THC-Werte der Produkte sowie die Art des Produktes in den gesetzlichen Rahmen des »Urlaubslandes« passen.

INFO

WIE ERKENNE ICH EINE GUTE QUALITÄT?

Welche Instanz ist für die Kontrolle der THC-Werte der unterschiedlichsten Produkte verantwortlich? Da gibt es zurzeit noch eine große rechtliche Lücke. Da es sich ja weder um ein Lebensmittel noch um ein Arzneimittel handelt, rutschen CBD-Produkte durch die jeweiligen Kontrollinstanzen durch.

Was es natürlich für die Konsumenten schwer macht, hochwertige Qualität zu erkennen. Daher sollten unbedingt folgende Qualitätsmerkmale beim Kauf kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass das CBD-Produkt auch wirklich hochwertig ist.

● CBD-Gehalt: Der CBD-Gehalt sollte immer neben der Prozentigkeit auch durch die Milligrammangabe pro Flasche bzw. pro Tropfen angeführt werden. Dies ermöglicht zusätzlich einen besseren Produktvergleich. Falls diese Angaben nicht auf dem jeweiligen Produkt zu finden sind, lohnt es sich, die Webseiten der Hersteller zu durchforsten. Denn oftmals sind Analysenzertifikate und somit die Menge an CBD dort zu finden.

● Vollextrakt oder Isolat: Das Produkt sollte immer eine entsprechende Auslobung aufweisen. Ein Vollextrakt bietet zusätzlich einige positive Effekte in der Wirkung.

● Herstellungsverfahren: Ein qualitativ hochwertiges Produkt gibt immer die Art und Weise der Herstellung an. Zurzeit ist die CO2-Extraktion die beliebteste und auch unproblematischste Herstellungsmethode.

● Herkunft und Qualität: Seriöse Hersteller geben immer Auskunft darüber, ob die Hanfpflanze in Europa bzw. in Bio-Qualität angebaut wurde. Leider finden sich in der Vielzahl von Produkten auch immer wieder welche, die mit Pestiziden und Schwermetallen verunreinigt sind – vor allem leider in den Ölen. Daher: Achten Sie beim Kauf auf die Zertifizierungen und Gütesiegel.


CBD - die wiederentdeckte Naturmedizin. Kompakt-Ratgeber

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