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Fall 4 Erste Vernehmung; Anforderungen an Belehrung bzw. qualifizierte Belehrung › Gliederung

Gliederung

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Ausgangsfall
Konstellation 1:
I. Vorliegen eines Verfahrensfehlers
1. Verstoß gegen § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 StPO
a) Vernehmung eines Beschuldigten
aa) Rein objektiver Beschuldigtenbegriff
bb) Objektiv-subjektiver Beschuldigtenbegriff
cc) Stellungnahme
II. Ergebnis
Konstellation 2:
I. Vorliegen eines Verfahrensfehlers
1. Verstoß gegen § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 StPO
2. Zwischenergebnis
II. Verwertbarkeit der Aussage
III. Ergebnis
Konstellation 3:
I. Vorliegen eines Verfahrensfehlers
II. Verwertbarkeit der Aussage
Abwandlung
I. Aussage des A am Unfallort
II. Aussage des A am nächsten Tag auf dem Polizeipräsidium
1. Verfahrensfehler
a) Verstoß gegen § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 StPO
aa) Vernehmung
bb) Fehlen ordnungsgemäßer Belehrung durch die Vernehmungsperson
b) Zwischenergebnis
2. Verwertbarkeit der Aussage
3. Ergebnis
Zusatzfrage
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